Aktuelle Pauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Entsprechend der gesetzlichen Regelung der Zweiten Berechnungsverordnung erhöhen sich die Verwaltungs- und Instandhaltungspauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau im regelmäßigen Abstand von 3 Jahren.Nachdem das Statistische Bundesamt die aktuellen Indexwerte für den Oktober 2010 veröffentlicht hat, konnten die nunmehr ab dem 01.01.2011 geltenden Pauschalen errechnet werden.
Alle Informationen sowie die Höhe der Pauschalen zum 01.01.2011 finden Sie im folgendem Merkblatt:
Pauschalen im öffentlichen Wohnungsbau 2011
Zurückliegende Veränderungen finden Sie in folgenden älteren Informationsblättern:




