Dichtheitsprüfung in der Stadt Aachen
Im Rahmen der sich aus § 61a Landeswassergesetz NW für Grundstückseigentümer ergebenden Verpflichtung private Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen, werden auch in der Stadt Aachen die Untersuchungsfristen erstmals zum Juli 2012 einzuhalten sein.Dabei setzt die Stadt Aachen auf eine Unterteilung des Stadtgebietes in insgesamt zwölf Untersuchungsgebiete mit auch zwölf verschiedenen Fristen zur Durchführung der Untersuchung.
Zwei wichtige Dinge gibt es vorab festzustellen:
1. Bisher sind die Regelungen der Stadt vorläufig, da ein abschließender Ratsbeschluss noch nicht vorliegt.
2. Es gibt für private Grundstückseigentümer keinen Grund zum Handeln, bevor nicht ein offizielles Schreiben der Stadt für das jeweilige Grundstück vorliegt.
Den anläßlich der Informationsveranstaltung vom 29.03.11 gehaltenen Vortrag von Herrn Dipl.-Ing. Rittmann zu den Grundlagen der Dichtheitsprüfung und Kanalsanierung finden Sie hier zum Herunterladen (4,95 MB).
Den Informationsflyer der Stadt Aachen zur Dichtheitsprüfung finden Sie hier zum Herunterladen (245 KB).
Auf den Internetseiten der Stadt Aachen finden Sie eine aktuelle detaillierte Straßenliste, Hinweise für zugelassene Sachkundige sowie aktuelle Informationen zu ablaufenden Fristen und Satzungsfragen.
Nicht zuletzt informiert auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW auf den eigenen Internetseiten über die rechtlichen Grundlagen der Dichtheitsprüfung, über die zugelassenen Sachkundigen, die Voraussetzungen/Schulungen zur Erlangung der Sachkundigenbescheinigung sowie über Hintergründe und Vorgehensweisen.
Selbstverständlich steht Ihnen für alle Fragen auch der Aachener Haus & Grundbesitzerverein immer gerne zur Verfügung.




