Mietanpassung

Im freifinazierten und im öffentlichen geförderten Wohnraum stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte bei Erörterung, Erarbeitung und Formulierung von Mietanpassungen kompetent zur Seite.
Und selbstverständlich werden Sie im Rahmen der Mitgliedschaft durch uns auf Wunsch auch kostenlos rechtsanwaltlich vertreten.


Mietanpassung für freifinanzierten Wohnraum

Bei der Vermietung von freifinanziertem Wohnraum lässt das Gesetz die Erhöhung der monatlichen Miete bis zur Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete zu. Die ortsüblichen Vergleichsmiete kann nach dem Willen des Gesetzes dabei über

  • einen Mietspiegel
  • eine Mietdatenbank
  • ein Sachverständigengutachten
  • drei Vergleichswohnungen

nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass es abhängig von Ihrem Wohnort möglicherweise ausschließliche Vorgehensweise zur Mieterhöhung gibt. Informieren Sie sich daher vor Ausspruch einer Mieterhöhung individuell!

Für Mitglieder des Aachener Haus & Grund halten wir ein detailliertes Informationsblatt mit einem Musterschreiben für eine Mieterhöhung nach dem Mietspiegel bereit. Fragen Sie uns!

Die Mietspiegel der Region halten wir unter der Rubrik "Service" für Sie bereit.

Zur Verhandlung der Mietspiegel in der Region ist eine fundierte Datensammlung Grundlage.
Der Aachener Haus & Grund bittet daher um Ihre Mithilfe bei der Sammlung dieser Mietdaten. Unabhängig davon, ob Sie Mitglied des Aachener Haus & Grund sind, dürfen wir Sie freundlich bitten, sich an der Mietpreisumfrage immer dann zu beteiligen, wenn Sie ein Objekt neu vermieten oder eine Änderung der Mietzahlung im laufenden Mietverhältnis vergenommen wird.
Die Mietpreisumfrage in Papierform finden Sie hier. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

 

Mietanpassung für öffentlich geförderte Wohnungen

Entsprechend der gesetzlichen Regelung der Zweiten Berechnungsverordnung erhöhen sich die Verwaltungs- und Instandhaltungspauschalen im öffentlich geförderten Wohnungsbau im regelmäßigen Abstand von 3 Jahren. 

Nachdem das Statistische Bundesamt die aktuellen Indexwerte für den Oktober 2022 veröffentlicht hat, konnten die nunmehr ab dem 01.01.2023 geltenden Pauschalen errechnet werden.

Alle Informationen sowie die Höhe der Pauschalen zum 01.01.2023 finden Sie im folgendem Merkblatt:

Verwaltungskostenpauschale Instandhaltungskostenpauschale geförderter Wohnraum 2023 (PDF)

Zurückliegende Veränderungen finden Sie in folgenden älteren Informationsblättern:

Verwaltungskostenpauschale Instandhaltungskostenpauschale geförderter Wohnraum 2020 (PDF)
Verwaltungskostenpauschale Instandhaltungskostenpauschale geförderter Wohnraum 2017 (PDF)
Verwaltungskostenpauschale Instandhaltungskostenpauschale geförderter Wohnraum 2014 (PDF)

Verwaltungskostenpauschale Instandhaltungskostenpauschale geförderter Wohnraum 2011 (PDF)
Verwaltungskostenpauschale Instandhaltungskostenpauschale geförderter Wohnraum 2008 (PDF)

Bei der Erstellung der Mieterhöhung sowie der zugrundeliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung ist Ihnen der Aachener Haus & Grund gerne behilflich. Fragen Sie uns!