NRW-Wahl 2017 - Wahlprüfsteine

Welche Wohnungspolitik planen die Parteien nach der Landtagswahl in NRW am 14. Mai? Haus & Grund Rheinland will das genau wissen und hat die Parteien deswegen mit 12 Fragen konfrontiert.

Die Wahlprüfsteine mit den Antworten der Parteien können Sie auf dieser Seite nachlesen oder gleich hier im PDF-Format herunterladen:

Wahlprüfsteine 2017 - Antworten der CDU
Wahlprüfsteine 2017 - Antworten der SPD
Wahlprüfsteine 2017 - Antworten der FDP
Wahlprüfsteine 2017 - Antworten von Bündnis 90 / Die Grünen

 

1.    Die Grunderwerbsteuer wurde seit 2010 um über 85 % von 3,5 auf mittlerweile 6,5 % erhöht. Die Kaufpreise für Privateigentum sind im gleichen Zeitraum ebenfalls stark gestiegen. Auf Käufer von Grundstücken und Immobilien wirkt sich die Erhöhung der Grunderwerbsteuer daher doppelt negativ aus. Das belastet insbesondere junge Familien so stark, dass von einem Eigentumserwerb im Zweifel abgesehen wird. Für Banken gilt nur die Immobilie/Grundstück an sich als Sicherheit, so dass sie maximal bis in Höhe des Kaufpreises finanzieren und die Kaufnebenkosten in voller Höhe vom Käufer aufzubringen sind.

Werden Sie die Grunderwerbsteuer wieder senken, oder Freibeträge für die selbstgenutzte
Immobilie einführen?


Antwort der CDU:
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist eine Belastung vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und steht dem Erwerb von Wohneigentum dieser Zielgruppe entgegen. Daher brauchen wir dringend Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer für Familien beim Erwerb von Wohneigentum.
Wir wollen, dass ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Wohneigentum ins Gesetz aufgenommen wird, wenn die Wohnimmobilie selbst genutzt wird.

Antwort der SPD:
Die NRWSPD spricht sich dafür aus die Grunderwerbsteuer auf dem Niveau von 6,5% halten. Damit ist NRW bundesweit keineswegs Spitzenreiter. Auch andere Bundesländer erheben 6,5%. Die Grunderwerbsteuer ist die einzige Steuer, deren Hebesatz die Länder selbstständig festsetzen können. Die Erhöhung war aber mit Hinblick auf die Sicherung der strukturellen Einnahmen von Land und Kommunen notwendig. Eine Senkung ist daher nicht geplant. Wenn ein Freibetrag eingeführt werden soll, müsste dies durch den Bund geschehen, da das Land finanzverfassungsrechtlich nur den Hebesatz nicht aber die Besteuerungsgrundlagen festlegt. Wer – wie Mitbewerber dies tun - die Einführung einen solchen Freibetrags verspricht, ohne aber auf die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung hinzuweisen, handelt nicht redlich. Ob der bürokratische Aufwand eines solchen Freibetrags seine Einführung rechtfertigt wäre darüber hinaus auch fachlich-methodisch zu klären.

Darüber hinaus ist für uns nicht erkennbar, dass die Grunderwerbsteuer als Investitionsbremse anzusehen ist, denn die Bauwirtschaft boomt. Der Wohnungsbau hat über alle Segmente hinweg deutlich angezogen. Alle verfügbaren statistischen Daten zu Grundstückshandel, Bauanträgen, Baugenehmigungen und Baufertigstellungen belegen das. Die anhaltende Niedrigzinsphase sowie die öffentliche Förderung machen es heute auch für junge Familien vergleichsweise einfacher, Wohneigentum zu bilden, als in der Vergangenheit.


Antwort der FDP:
Für uns Freie Demokraten ist Wohneigentum ein Stück persönliche Freiheit, die zugleich den besten Schutz vor Altersarmut darstellt. Trotz guter Rahmenbedingungen stagniert jedoch die Wohneigentumsquote in Deutschland seit Jahren. Deshalb wollen wir durch die Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrages in Höhe von 500.000 Euro bei selbst genutztem Wohneigentum insbesondere junge Familien dazu in die Lage versetzen, sich die eigenen vier Wände leisten zu können.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Bündnis 90/Die GRÜNEN befürchtet bei einer Senkung der Grunderwerbssteuer oder der Einführung von Freibeträgen für die selbstgenutzte Immobilie ein konkretes Finanzierungsproblem für das Land Nordrhein-Westfalen. Die dem Land eingeräumten Steuerkompetenzen sind äußerst gering, sodass es bei einer möglichen Absenkung der Grunderwerbssteuer nur wenig vom Land regelbare Deckungsmöglichkeiten gibt. Eine Gefährdung für die Eigentumsquote ist darüber hinaus nicht erkennbar. Durch die Niedrigzinsphase können sich heute viele Familien selbstgenutztes Wohneigentum leisten, die früher auf eine öffentliche Förderung angewiesen waren. Dies wird durch die stabile Entwicklung der Baugenehmigungszahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser in NRW seit 2007 in einer leicht schwankenden Größenordnung von 17.000 bis 19.000 Wohnungen verdeutlicht.
Auch das Jahresergebnis 2016 liegt in diesem langjährigen Trend. Zudem hat die Anzahl der Haushalte in der für den Bau von Einfamilienhäusern typischen Altersgruppe der 30 bis 45-jährigen in NRW in den letzten 10 Jahren um rund ein Fünftel abgenommen, das Potential für die Eigentumsbildung ist demnach gesunken.



2.    Nach dem Regierungswechsel von Schwarz-Gelb zu Rot-Grün wurde mit § 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes die Möglichkeit zum Erlass einer kommunalen Zweckentfremdungsverordnung geschaffen und die Kündigungssperrfristverordnung wieder eingeführt. Eigentum verpflichtet nicht nur, sondern berechtigt auch. Ordnungsrechtliche Instrumente sind aber der falsche Weg, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

Werden Sie diese beiden Verordnungen wieder abschaffen, oder sollen diese gesetzlichen Instrumentarien erweitert werden?

Antwort der CDU:
Die CDU-geführte Vorgängerregierung hatte die Zweckentfremdungsverordnung 2005 und die Kündigungssperrfristverordnung 2006 außer Kraft gesetzt, weil sie nicht zielführend sind und für Überregulierung am Wohnungsmarkt sorgen. Dementsprechend werden wir diese beiden Verordnungen wieder abschaffen.

Antwort der SPD:
Nein, wir werden sie nicht abschaffen. Sowohl die Zweckentfremdungsverordnung, als auch die Kündigungssperrfristverordnung sind für die NRWSPD bewährte Instrumente der sozialen Wohnungsmarktpolitik. Daher werden wir beide Instrumente kontinuierlich evaluieren und ggfs. fortentwickeln. Wichtig für das Verständnis ist, dass damit nicht landesweit agiert wird, sondern nach Definition entsprechender Gebietskulissen nur dort, wo ein erheblicher Nachfrageüberhang bei Wohnraum soziale Schutzmaßnahmen für Mieterinnen und Mieter erforderlich macht. Damit kommen wir der sozialen Daseinsvorsorge für unser Gemeinwesen und seine Menschen nach.

Antwort der FDP:
Die FDP hatte die Zweckentfremdungsverordnung 2006 unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung bewusst abgeschafft. Nach wie vor lehnen wir Zweckentfremdungsverbote als unzulässigen Eingriff in das Privateigentum ab und werden uns für die Abschaffung dieser Regelung einsetzen. Der Kündigungsschutz ist bereits bundeseinheitlich geregelt und sehr mieterfreundlich ausgestaltet. Deshalb bedarf es keiner weiteren Maßnahmen wie der Kündigungssperrfristverordnung. 

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Nein. Beide Verordnungen werden maßvoll eingesetzt und es soll die jeweils besondere Situation vor Ort Berücksichtigung finden.



3.    Die Mietpreisbremse hat nicht dazu beigetragen, dass Menschen mit geringem Einkommen eine günstigere Wohnung finden. Im Gegenteil – gerade Personenkreise mit hohem Einkommen profitieren ungerechtfertigt von der Mietpreisbremse. Insbesondere in guten Lagen mit hohen Mieten, die solvente Mieter anziehen, kann von dem Instrumentarium der Mietpreisbremse Gebrauch gemacht und die Mieten gesenkt werden. Mieter mit hohem Einkommen können sich so größere Wohnungen leisten und verdrängen Familien mit Kindern. Darüber hinaus führt die künstliche Absenkung der Mieten in Ballungsräumen zu geringerer Neubautätigkeit in den Umfeldgemeinden, weil dort infolge des Mietsenkungseffekts im Ballungsraum die Mieten sinken müssen um eine Vermietbarkeit sicherzustellen. 

Werden Sie die Mietpreisbreme wieder abschaffen, weil sie untauglich ist?

Antwort der CDU:
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung der Landesregierung aus dem Jahr 2015 wird im Jahr 2020 auslaufen. Wir werden diese nicht verlängern.

Antwort der SPD:
Nein, wir werden sie nicht abschaffen. Die Mietpreisbremse ist für uns ein bewährtes Instrument der sozialen Wohnungsmarktpolitik. Sie wendet sich lediglich gegen ungerechtfertigte hohe Mietpreisverlangen im Falle der Wiedervermietung von Wohnraum. Wir werden die Mietpreisbremse daher fortentwickeln und haben dazu auf Bundesebene bereits konkrete Vorschläge vorgelegt.

Antwort der FDP:
Wir Freie Demokraten haben schon die Einführung einer Mietpreisbremse kritisiert und die zwischenzeitlich bestätigte Wirkungslosigkeit dieses planwirtschaftlichen Ansatzes prognostiziert. Der weitaus größte Teil der privaten Vermieter zeigt in der Praxis ein großes Interesse an einem guten Verhältnis zu seinen Mietern und erhöht die Miete ausschließlich bei einem Mieterwechsel. Das belegt, dass es keinen derartigen Regelungsbedarf gibt. Deshalb haben sich die Freien Demokraten bereits im letzten Jahr auch parlamentarisch für die Außerkraftsetzung der Mietpreisbremse in
Nordrhein-Westfalen eingesetzt – dafür werden wir uns auch in der kommenden Wahlperiode starkmachen.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Bündnis 90/ Die GRÜNEN wird die Mietpreisbremse nicht abschaffen, sondern beabsichtigt auch weiterhin Mieterinnen und Mietern den Schutz vor drastischen Mieterhöhungen zu gewährleisten. Die Bremswirkung der Mietpreisbremse bedarf des Ausbaus. Schuld sind die vielen Ausnahmen beim Neubau oder bei umfassenden Sanierungen. Zudem wird die Mietpreisbremse von vielen Vermietern schlicht ignoriert. Das Nachsehen haben die Mieterinnen und Mieter, die zu hohe Mieten selber rügen müssen und keine Auskunftsrechte  gegen die Vermieter haben. Es darf nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter selbst für die Einhaltung der Mietpreisbremse sorgen müssen. Eine wirklich funktionierende und robuste Mietpreisbremse ist ein gutes und richtiges Instrument, um Wohnen in Deutschland fair und sozial zu gestalten und könnte verhindern, dass bezahlbarer Wohnraum in Ballungsräumen immer knapper wird.



4.    Neue Gesetze, Verordnungen und Satzungen verpflichten Vermieter zu hohen Investitionen in seinen Bestand. Nicht jede Investition kann als Modernisierungsmieterhöhung an den Mieter weiter gegeben werden. Instandhaltungsmaßnahmen müssen aus den regulären Mieteinnahmen finanziert werden. Viele private Vermieter erhöhen über viele Jahre bzw. Jahrzehnte und auch nach einer Modernisierung die Miete nicht, weil sie ein gutes Verhältnis zu den Mietern haben und behalten möchten. Allerdings zwingen neue Regelungen die Vermieter nunmehr, entsprechende Mietanpassungen vorzunehmen. Eine Begrenzung der Mietsteigerungen der ortsüblichen Vergleichsmiete auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren durch die Absenkung der Kappungsgrenze trifft von daher genau diese zurückhaltenden Vermieter und kann finanzielle Probleme auslösen. Des Weiteren ist ohnehin eine Mietanpassung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig. Es handelt sich also um niedrige Mieten.

Werden Sie die Kappungsgrenzenverordnung abschaffen?

Antwort der CDU:
Die Kappungsgrenzenverordnung der rot-grünen Landesregierung von 2014 ist fehlerhaft. Das muss korrigiert werden. Es ist es nicht nachzuvollziehen, dass die Kappungsgrenze für 12 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gilt, die eine Wohnungsleerstandsquote von 3 bis unter 4 % haben. An angespannten Wohnungsmärkten, wo die Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, kann eine Kappungsgrenze durchaus sinnvoll sein, nicht aber oberhalb einer Leerstandsquote von 3 % und mehr.

Antwort der SPD:
Nein, wir werden sie nicht abschaffen. Die Kappungsgrenzenverordnung ist für uns ein bewährtes Instrument der sozialen Wohnungsmarktpolitik. Sie wendet sich lediglich gegen ungerechtfertigt hohe Mietpreisverlangen im Falle der Erhöhung von Bestandsmieten. Wir sind dafür die Verordnung zu evaluieren und auf Basis der Erfahrungswerte fort zu entwickeln.

Antwort der FDP:
Parlamentarisch haben sich die Freien Demokraten bereits für die Außerkraftsetzung der Kappungsgrenzenverordnung eingesetzt. Denn sie greift unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit von Wohnungseigentümern und Mietern ein und leistet keinen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in stark nachgefragten Städten. Daher setzen sich die Freien Demokraten auch weiterhin für die Aufhebung der Kappungsgrenzenverordnung ein.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Wir wollen die Kappungsgrenzenverordnung nicht abschaffen. Mit einem Gesetzesentwurf (BT-Drs. 18/10810) vom 10.01.2017 hat Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Vorschläge zur einer konkreten Regelung für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemacht. Die Kappungsgrenze soll demnach generell auf 15% abgesenkt werden und der Schonzeitraum, in dem keine Mieterhöhungen mehr möglich sind, von 3 auf 5 Jahre erweitern werden. Dem Antrag ist auch zu entnehmen, dass der Vergleichszeitraum von derzeit 4 Jahren auf 10 Jahre ausgeweitet werden soll und bei Mieterhöhungen auf Grundlage von Vergleichsmieten die drei vorzulegenden Vergleichswohnungen nicht weiterhin sämtlich aus dem Bestand des gleichen Eigentümers stammen dürfen. Diese Vorkehrungen bewerten wir als essentiell für unser Ziel einer effektiven Mietpreisbremse.



5.    Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für eine Mietrechtsnovellierung vorgelegt. Danach soll der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von 4 auf 8 Jahre verlängert werden. Damit werden die Mieten „eingefroren“. Dies gilt aber nicht für die ständigen Erhöhungen von Handwerkerkosten, Kosten für Architektur- und Ingenieurleistungen, Baukosten etc.   
Zudem sollen Modernisierungsmieterhöhungen eingeschränkt werden. Der Modernisierungssatz soll von 11 auf 8 Prozent reduziert werden. Die Erhöhung soll max. 3 Euro / qm innerhalb von 8 Jahren betragen. Der Mieter kann einen Härtefalleinwand geltend machen, wenn mehr als 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens für die Bruttomiete gezahlt werden muss. Damit würde die politisch gewünschte energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien zum Erliegen kommen.

Im Falle einer Regierungsbeteiligung, werden Sie einem derartigen Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmen?

Antwort der CDU:
Wir wollen keine weiteren Verschärfungen des Mietrechts. Der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums „Gesetz zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften“ liegt Dank der Bundes-CDU zurzeit auf Eis. Es gilt jetzt, den Gesetzentwurf endgültig zu stoppen.

Antwort der SPD:
Die vom Bundesjustizminister vorgelegte Mietrechtsnovelle wird von der NRWSPD unterstützt. Wir werden im Falle der Regierungsbeteiligung auch weiterhin dafür eintreten, diesem Gesetzgebungsprojekt im Bundestag wie im Bundesrat zuzustimmen. Die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien bleibt auch danach möglich. Hierzu gibt es umfangreiche Förderangebote des Bundes (KfW) wie des Landes (NRW.BANK).

Antwort der FDP:
Die Freien Demokraten in Nordrhein-Westfalen betrachtet die Vorschläge des Bundesjustizministers Heiko Maas für eine weitere Mietrechtsnovelle mit großer Sorge. Sie zielen alle darauf ab, Mieterrechte zu erweitern, und vernachlässigen den Blick auf das ökonomisch Notwendige: Die sowohl für Mieter als auch für Vermieter wichtige Erhaltung der Wohnraumqualität. Dies gilt es politisch zu fördern. Die Erhaltung oder Verbesserung des Wohnraums wird aber beispielsweise durch eine Reduzierung des Modernisierungssatzes von 11 auf 8 Prozent vielfach unwirtschaftlich und erforderliche Investitionen werden ausbleiben. Auch die Verdoppelung des Betrachtungszeitraums für Mietspiegel von 4 auf 8 Jahre lehnen wir ab, weil sie manipulativ die Preisfunktion verzerrt. Eine derart gestaltete Mietrechtsnovelle werden die Freien Demokraten im Bundesrat nicht mittragen. Erforderlich ist dagegen die Einhaltung marktwirtschaftlicher Grundprinzipien.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Die Mietpreisbremse soll wirksam werden, indem eine wesentliche Ausnahme abgeschafft wird, so dass auch nach umfassender Modernisierung die Mietpreisbremse einzuhalten ist. Denn die Modernisierung von Wohnungen wird gerade in von der Mietpreisbremse adressierten angespannten Wohnungsmärkten oftmals dazu missbraucht, weniger zahlungskräftige Mieter fern zu halten und die Wohnung mit Blick auf Spekulationsgewinne teurer zu vermieten. Die Mieterinnen und Mieter sollen ihre durch Modernisierung entstandenen Mehrkosten mittelfristig durch Heizkosteneinsparungen ausgleichen können. Der Mietspiegel sollte dann energetisch sanierte Wohnungen durch einen Aufschlag "begünstigen". Das gesetzliche Mietminderungsrecht wollen wir so erweitern, dass Mieter auch die Miete mindern können, wenn ihre Vermieter die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungspflichten beziehungsweise Energiestandards nicht einhalten. Die klimafreundliche Umstellung der Heizanlage auf erneuerbare Brennstoffe soll immer von Energiesparmaßnahmen begleitet werden. Mieter sollen energetische Sanierungen anders als bisher bevorzugt dulden müssen, ohne finanziell überfordert zu werden.



6.    Auch Haus & Grund ist gegen die Verwahrlosung von Immobilien. Allerdings schießt das WAG (Wohnungsaufsichtsgesetz) über das eigentliche Ziel der Bekämpfung solcher Fälle hinaus. Ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Mieters oder eines sonstigen Dritten an dem Schaden/Verwahrlosung wird der Eigentümer in die Pflicht zur Instandsetzung genommen. Eine solche verschuldensunabhängige Haftung, wie sie § 5 WAG konstatiert, ist der Rechtsordnung fremd. Die Landesregierung rechtfertigt diese sog. Zustandsstörerhaftung damit, dass der Vermieter seinen Schadenersatzanspruch gegen diese Personen zivilrechtlich wieder einklagen könne. Gerade dies wird dem Vermieter aber durch das Wohnungsaufsichtsgesetz verwehrt, weil er ohne eine vorherige gerichtliche Beweissicherung umgehend den Schaden beseitigen muss. Dies stellt die Rechtsordnung auf den Kopf.   
Das sog. „Wohnungspolizeigesetz“ schützt an dieser Stelle kriminelles Unrecht, was aber nicht intendiert war. Das Wohnungspolizeigesetz muss also angepasst werden.    
Dies gilt auch für den Fall, dass ein Eigentümer die Kosten der Wasserversorgung zu übernehmen hat, wenn keine Zahlungen durch den Mieter erfolgen. Die Begründung von Gerichten, dass dies eben „das Unternehmensrisiko“ des privaten Vermieters sei, verfängt nicht. Kein Unternehmer in Deutschland, noch nicht einmal die öffentlich-rechtlichen Stadtwerke, ist verpflichtet, seine Leistungen zu erbringen, ohne dass eine Zahlung erfolgt.   

Obwohl Schimmelpilz-Fälle nach der Gesetzesbegründung des WAG nicht umfasst sein sollten, betreffen die meisten Maßnahmen der Wohnungsaufsichtsbehörde ausgerechnet diese Fälle. Auch in solchen Fällen findet Beweisvereitelung zu Lasten des Eigentümers statt, wenn dieser die Schimmelerscheinungen beseitigt, ohne die Möglichkeit zu haben, das Lüftungsverhalten des Mieters entsprechend den Beweisanforderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und der Zivilprozessordnung zu dokumentieren.

Inwieweit werden Sie das Wohnungsaufsichtsgesetz anpassen, so dass diese Ungerechtigkeiten beseitigt werden?

Antwort der CDU:
Wir lehnen das WAG NRW insgesamt ab, denn es verfehlt sein Ziel und ist zudem verfassungsrechtlich bedenklich, insbesondere was § 11 Abs. 2 betrifft. Das WAG ist ein Musterbeispiel rot-grüner Bürokratisierung und Überregulierung und sollte unserer Ansicht nach daher abgeschafft werden.
Wir erkennen jedoch ausdrücklich gute Ansätze im WAG NRW an. Die Mindestwohnfläche für jeden Erwachsenen von 9 qm und für jedes Kind von 6 qm halten wir für richtig. Aber auch ohne das WAG NRW verfügen die Kommunen über umfangreiche rechtliche Möglichkeiten, dies zu regeln.

Antwort der SPD:
Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) ist für uns ein bewährtes Instrument der sozialen Wohnungsmarktpolitik. Von Mai 2014 bis Ende 2016 sind die Behörden bereits 6.200 Mal zum Schutz der Mieterinnen und Mieter eingeschritten, um gegen schwarze Schafe des Wohnungsmarktes vorzugehen. Rund 30 Prozent aller Kommunen in NRW wenden das Gesetz inzwischen aktiv an. Das WAG richtet sich ausschließlich gegen verantwortungslose Vermieterinnen und Vermieter, die ihre Bestände bewusst verkommen lassen und damit menschenunwürdige Wohnsituationen herauf beschwören. Die seriösen privaten und gewerblichen Vermieter werden davon nicht tangiert. Im Wege der Anwendung des Gesetzes werden die Mitarbeiter/innen der kommunalen Wohnungsaufsichtsstellen aufgrund ihrer ortsbezogenen Sachkenntnis sehr wohl differenzieren können, ob es sich um Mietnomaden bzw. Wohnungsvandalismus handelt. Das WAG werden wir ebenfalls evaluieren und eventuelle Fehlentwicklungen durch Fortentwicklung abstellen.

Antwort der FDP:
Die Freien Demokraten haben schon zur Verabschiedung des Wohnungsaufsichtsgesetzes im Jahr 2014 deutliche Kritik geübt und darauf hingewiesen, dass hier die Verhältnismäßigkeit zur Erforderlichkeit eines solchen Gesetzes außer Acht gelassen wurde. Es wurde ein weitreichendes Gesetz geschaffen, obwohl Regelungsbedarf nur bei einem sehr kleinen Kreis erkennbar ist. Das Gesetz haben wir in Gänze abgelehnt, da es zu sehr in die Rechte des Privateigentums eingreift.
Wir sehen insbesondere Novellierungsbedarf in § 5 WAG NRW, weil dieser die Rechtsordnung auf den Kopf stellt. Es muss sichergestellt werden, dass Vermieter durch dieses Gesetz nur dann in die Pflicht genommen werden, wenn sie das Erfordernis der Instandsetzung auch tatsächlich zu verantworten haben. Für mutwillige Zerstörungen am Eigentum der Vermieter durch die Mieter oder andere Personen darf er nicht durch behördliche Maßnahmen zur Haftung gezwungen werden. Der Gedanke der Haftung des tatsächlich für Missstände Verantwortlichen muss stärker in das Gesetz Eingang finden und der vorhandene behördliche Spielraum eingeschränkt werden.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Mit dem neu geschaffenen Wohnungsaufsichtsgesetz haben die Kommunen Instrumente in der Hand, um Mindeststandards für Wohnungen umzusetzen (zum Beispiel funktionierende sanitäre Anlagen) und Verstöße gegen die Standards mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld bestrafen. Außerdem können sie Wohnungen für unbewohnbar erklären, zum Beispiel wenn die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in Gefahr ist, die Eigentümerinnen und Eigentümern müssen dann Ersatzwohnungen zur Verfügung stellen. Werden Wohnungen vernachlässigt, kann das Wohnungsamt dagegen vorgehen und Instandsetzungen anordnen. Außerdem dürfen Vermieterinnen und Vermieter nicht mehr die Not wohnungssuchender Menschen ausnutzen und Wohnungen überbelegen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Deshalb sind jetzt Mindestgrößen von neun Quadratmeter für jeden Erwachsene und sechs Quadratmeter für jedes Kind unter sechs Jahren einzuhalten. In der nächsten Legislaturperiode bedarf es einer Evaluation des WAG, im Rahmen derer dann auch die aufgeworfenen Fragestellungen untersucht werden müssen.



7.    Die Bauordnung ist im Dezember novelliert worden. Es sind zwar Entlastungen zu erkennen; leider überwiegen aber die zusätzlichen Kostenfaktoren. An der Stellplatzabgabe wird sich nichts ändern, weil die Bauordnung ausdrücklich eine Satzungsermächtigung für die Kommunen vorsieht und von dieser auch Gebrauch gemacht wird. Zukünftig werden also weiter Kosten für sinnlose Stellplätze von Eigentümern von Neubaumaßnahmen entrichtet werden müssen. Hinzu kommen die Kosten für die verpflichtend in einem Raum zu errichtenden Fahrradstellplätze. Auch sorgen die Vorgaben für barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht zugängliche Wohnungen für neue Kosten. Das Problem, dass Baugenehmigungsverfahren zu lange dauern, hat die Novellierung nicht gelöst. Die Abschaffung des Freistellungsverfahrens kann sich vor diesem Hintergrund als Fehler erweisen. Die kompliziertere neue Bauordnung erfordert komplexere Genehmigungsverfahren und damit mehr Personal, das in den Ämtern erst noch aufgebaut werden muss.

Welche Vorstellungen haben Sie zu einer erneuten Novellierung der Bauordnung?

Antwort der CDU:
In der jetzigen Form stellt die neue Bauordnung eine Belastung für den Wohnungsbau dar und muss noch wesentlich verändert werden. Kürzere Bearbeitungszeiten bei Bauanträgen, z.B. durch Digitalisierung, kommen gar nicht erst vor. Die notwendige Entschlackung unnötiger Vorschriften hat nicht stattgefunden. Die Abstandsflächen in Nordrhein-Westfalen gehören zu den tiefsten bundesweit. Angesichts begrenzter Bauflächen und Wohnungsknappheit ist das nicht nachvollziehbar. Was in 14 anderen Bundesländern problemlos möglich ist, sollte auch bei uns Standard werden. Darüber hinaus müssen Genehmigungsprozesse gestrafft werden. Alle diese Punkte sind aus Sicht der CDU Nordrhein-Westfalen in der Landesbauordnung nachbesserungsbedürftig.

Antwort der SPD:
Auch die Landesbauordnung (LBO) wird einer Evaluation unterzogen werden, um diese gegebenenfalls bedarfsgerecht fortzuentwickeln. Das steht jedoch zeitnah nicht an, da die LBO erst im Dezember 2016 novelliert worden ist. Mit der weitgehenden Anpassung an die Musterbauordnung und zahlreichen strukturellen wie inhaltlichen Veränderungen ist die LBO nunmehr eine zeitgemäße Grundlage für das Bauen in NRW. Das gilt auch für die Berücksichtigung der UN-Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen, was Barrierefreiheit im Wohnungsbau angeht.
Wir haben im Wege eines konsensual orientierten Beratungsprozesses Ergebnisse erzielt, die jeweils eine Mehrheit der relevanten Akteure mittragen konnte. Dazu gehören z.B. auch Vereinfachungen, wie die Einführung von Typenbaugenehmigungen. Darüber hinaus ist die unbefriedigende Dauer von Baugenehmigungsverfahren in den Kommunen nicht den Vorgaben der LBO geschuldet, sondern der jeweiligen Personalausstattung vor Ort. Mit der Abschaffung des Freistellungsverfahrens, das ohnehin durchschnittlich nur zu 5% angewandt worden ist, haben wir mehr Rechtssicherheit und Qualitätssicherung für die vielen privaten Bauherren geschaffen. Wir halten es auch für richtig, die Kompetenz für die Stellplatzverordnungen an die Kommunen gegeben zu haben, da dort die beste Kenntnis aller Umstände vor Ort gegeben ist und somit situativ am besten entschieden werden kann.

Antwort der FDP:
Die Einführung einer landesweit einheitlichen Quote zur Errichtung von komplett rollstuhlgerechten Wohnungen lehnen wir Freie Demokraten ab, da sie am tatsächlichen Bedarf der Menschen mit Behinderung vorbeigeht. Wir setzen bei der Ausgestaltung der Barrierefreiheit auf Zweckmäßigkeit, die die Bedürfnisse der Menschen und die dafür erforderlichen Mehrkosten in den Blick nimmt. Wir Freie Demokraten stehen zum bürokratiearmen Freistellungsverfahren, das von Rot-Grün abgeschafft wurde und setzen uns für die Wiedereinführung dieses verfahrensbeschleunigenden Instrumentes ein. Die Chancen der Digitalisierung wollen wir auch im Baubereich nutzen. Unter anderem sollen Bauanträge komplett digital in den Kommunen eingereicht werden können. Ebenso wollen wir, dass Baugenehmigungsverfahren durch die Einführung von verbindlichen Fristen schneller durchgeführt werden können: innerhalb einer Woche sollen die Unterlagen verbindlich auf Vollständigkeit überprüft werden. Danach gilt: Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren sollen zukünftig innerhalb eines Monats entschieden werden. Über Bauanträge im sogenannten Normalverfahren soll zwingend in zwei Monaten entschieden sein. Darüber hinaus wollen wir die Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung des Bundes angleichen. Denn viele Besonderheiten in der neuen nordrhein-westfälischen Landesbauordnung sind teuer und belasten den Wohnungsbau enorm.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Die beschriebenen Kostenpunkte sind notwendig um einen weiteren erfolgreichen Weg für ein „NRW für Alle“ zu gehen. So stehen die Kosten für die Fahrradplätze in engem Zusammenhang mit dem erklärten nachhaltigen Ziel Nordrhein-Westfalen fahrradfreundlicher zu gestalten. Wir haben uns in Regierungsverantwortung für eine Novellierung der Bauordnung umgesetzt und uns massiv für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Inklusion und ökologische Stadtgestaltung für ein lebenswertes und nachhaltiges Nordrhein-Westfalen sind Projekte, die auch alle Bürgerinnen und Bürger in die Mitverantwortung ziehen.



8.    Mit durchschnittlich 520 Prozent sind die Hebesätze bei der Grundsteuer B in NRW bundesweit am höchsten. Der Bundesdurchschnitt liegt bei nur 320 Prozent. In den letzten Jahren wurden die Hebesätze in den NRW-Kommunen stark erhöht. Jede Grundsteuererhöhung ist über die Betriebskosten zugleich auch eine Brutto-Mieterhöhung für Mieter und selbst wohnende Eigentümer. Wer bezahlbares Wohnen einfordert, darf die Betriebskosten nicht außen vor lassen. Das Grundsteuergesetz (§ 26) ermächtigt die Länder, eine Begrenzung der Grundsteuerhebesätze vorzunehmen.

Werden Sie die Grundsteuerbremse einführen?

Antwort der CDU:
Die Entwicklung der Grundsteuer-B-Hebesätze bereitet uns große Sorge, weil dadurch gerade die auch die Mieterinnen und Mieter belastet werden. Mittlerweile ist Nordrhein-Westfalen Höchststeuerland mit dem durchschnittlich höchsten Grundsteuer-B-Hebesatz bundesweit. Mit der ständigen Erhöhung der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz sowie den statischen Anforderungen im Stärkungspakt zwingt die rot-grüne Landesregierung die Kommunen, ihre Hebesätze Jahr für Jahr zu erhöhen.
Wir wollen diese Steuererhöhungsspirale durchbrechen und das Wohnen in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen bezahlbar machen, indem wir den fiktiven Hebesatz im kommunalen Finanzausgleich senken, den Stärkungspakt so reformieren, dass nicht lediglich Steuererhöhungen zur Haushaltskonsolidierung vorgenommen werden und auf wirtschaftliche Entwicklungsimpulse zur Stärkung der kommunalen Steuerkraft setzen.

Antwort der SPD:
Die NRWSPD wird sich nicht für eine Grundsteuerbremse einsetzen, da für sie die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut darstellt. Ein solches Gesetz wäre zudem aus unserer Sicht nicht nur ein schwerwiegender Eingriff in diese kommunale Selbstverwaltung, sondern schlicht verfassungswidrig, weil die Grundsteuer als eine der ganz wenigen und damit wichtigen selbst zu bestimmende Einnahmequelle unserer Städte und Gemeinden grundgesetzlich durch Art. 106 VI GG geschützt ist. Dies schließt das Hebesatzrecht ein. Erst die konkrete Umrechnung auf Euro und Cent zeigt zudem die reale Belastung der Haushalte: Insbesondere im Bereich von Miet- und Eigentumswohnungen, macht diese nur einen Bruchteil der Aufwendungen aus. Selbst bei Reihenhäusern mittleren Einfamilienhäusern bleibt sie absolut im Rahmen.

Antwort der FDP:
NRW ist unter Rot-Grün das Flächenland mit den höchsten Kommunalsteuerhebesätzen. Die Steuererhöhungsspirale in den Kommunen muss durchbrochen werden. Denn letztlich erhöhen die Kommunen aus purer Not stetig die Kommunalsteuern, weil sie durch die rot-grüne Landesregierung strukturell chronisch unterfinanziert werden. Die Kommunen bekommen immer neue Aufgaben von Bund und Land übertragen, ohne dass sie die zur Aufgabenerfüllung notwendige finanzielle Kompensation erhalten. Deshalb wollen wir Freie Demokraten die tatsächlichen Finanzbedarfe der Kommunen an ihren gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wissenschaftlich feststellen lassen und darauf aufbauend die Gemeindefinanzierung neu ausrichten. Wir Freie Demokraten haben bereits in dieser Legislaturperiode eine Grundsteuerbremse parlamentarisch eingefordert und setzen uns auch weiter für eine Grund- und Gewerbesteuerbremse ein, die Menschen und Unternehmen vor noch weiteren Belastungen schützt. Denn für eine auskömmliche Gemeindefinanzierung ist das Land verantwortlich.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Die Grundsteuer ist mit einem Anteil von über 20% an den von den Gemeinden eingenommenen Steuern ein bedeutender Anteil der Gemeindefinanzierung, auch wenn sie nur 2% des gesamten Steueraufkommens in Deutschland ausmacht. Bündnis 90/Die GRÜNEN fordern eine verfassungsfeste, gerechte Besteuerung ohne ökologische Fehlanreize und Abgaben und Steuern mit ökologischen Komponenten versehen (z.B. die Grundsteuer), damit die Nutzung von Brachflächen, Entsiegelung und Rückbau attraktiver wird als Neuversiegelung. Die Reform der Grundsteuer ist nun nach jahrelangen Diskussionen auf den Weg gebracht worden. Bündnis 90/Die GRÜNEN lehnt eine Grundsteuerbremse ab. Es ist zwar richtig, dass die Grundsteuer Wohnungseigentümer und Mieter z.T. erheblich belastet.



9.    In NRW haben wir deutlich unterschiedliche Wohnungsmärkte. Während in den boomenden (Universitäts-)Städten höhere Mieten und hohe Kaufpreise vorzufinden sind, haben vor allem die ländlichen Regionen mit hohen Leerständen zu kämpfen. In diesen Regionen haben private Vermieter große Schwierigkeiten, Wohnungen wirtschaftlich zu vermieten oder zu verkaufen. Infolge der sinkenden Immobilienwerte in diesen Regionen wird schon von sog. Eigentümerarmut gesprochen. Die Probleme sind hierbei hausgemacht. Die Konzentration auf die Städte entlang der Rheinschiene sorgt dafür, dass die Infrastruktur in den ländlichen Regionen zunehmend wegbricht. Die Ärzteversorgung ist mangelhaft, der Öffentliche Personennahverkehr wird weiter ausgedünnt, Landesmittel werden zurückgefahren, die Nahversorgung ist gefährdet und attraktive Freizeitmöglichkeiten fehlen. Das sorgt für eine Landflucht in die ohnehin schon überfüllten Städte.

Wie wollen Sie die ländlichen Regionen stärken, um zugleich die angespannten Wohnungsmärkte in den Hotspots zu verbessern?

Antwort der CDU:
Dem Mangel an Wohnungen in den Ballungsräumen steht ein Überschuss in manchen strukturschwachen Regionen gegenüber. In Regionen, die von Abwanderung gekennzeichnet sind, oder in denen hohe Leerstände bestehen, müssen stärkere Anreize gesetzt werden. Sie sollen auf einen Ersatz von nicht mehr nachgefragtem Wohnraum, für den es aber gleichwohl noch Bedarf gibt, abzielen. Inwieweit nicht mehr benötigter Wohnraum abgerissen werden kann, um hierdurch bestehende Brennpunkte zu entschärfen, berührt in besonderer Weise Eigentumsfragen. Auch in diesen Fällen sind Anreize für Investitionen zu setzen. Dies kann zum Beispiel geschehen, indem Kommunen vor Ort den bestehenden Wohnungsbedarf analysieren. In einem weiteren Schritt können hierfür lokale Siedlungs- beziehungsweise Stadtentwicklungskonzepte für die jeweiligen Stadt-quartiere entwickelt und durch städtebauliche Fördermittel des Bundes bzw. Wohnraumförderungsmittel der NRW.BANK umgesetzt werden.

Antwort der SPD:
Die NRWSPD will im ländlichen Raum ein gutes Zuhause fördern. Bei uns in NRW ist der soziale Wohnungsbau in der Breite – vor allem jedoch auch in der Fläche – angekommen. In 42 Städten bzw. Kreisen haben wir deutlich steigende Wohnraumförderung. In vielen ländlichen Gemeinden steht Wohnraum leer, der Familien ein gutes Zuhause sein könnte. Wir werden mit dem Bund Förderangebote machen, dass Familien, die bestehende Häuser und Wohnungen in schrumpfenden Regionen für ihren Eigenbedarf kaufen, einen finanziellen Zuschuss als Eigenkapitalzulage erhalten. Das erleichtert den Weg zum Eigenheim, schont Ressourcen und Fläche und sichert die Zukunft der ländlichen Gemeinden. Mit unserer Initiative StadtUmland.NRW stärken wir den Ballungsraum als attraktiven Wohnstandort und entlasten die sogenannten Schwarmstädte. Ergänzend werden wir die Konditionen für den geförderten Mietwohnungsbau im ländlichen Raum verbessern.

Antwort der FDP:
In Nordrhein-Westfalen gibt es neben starken Ballungsregionen auch einen ausgeprägten ländlichen Raum mit hoher Lebensqualität. Die ländlich geprägten Gebiete in NRW sind jeweils eigenständige Lebens-, Wirtschafts- und Entwicklungsräume. Wir Freie Demokraten wollen ihre Lebensqualität erhalten und sie fit für die Zukunft machen, denn insbesondere wegen des demografischen Wandels stehen sie vor großen Herausforderungen. Deswegen fordern wir eine Neukonzeptionierung der Landespolitik: Mit dem „Aktionsplan für den ländlichen Raum 2030“ hat die FDP-Landtagsfraktion eine zielgerichtete Initiative zur Stärkung der Eigenständigkeit, Eigenart und Eigeninitiative der Regionen einschließlich einer intelligenten und integrierten Strukturpolitik vorgelegt.
Zweifellos zieht es aktuell viele Menschen in die großen Ballungsräume. Dennoch ist die Lebensqualität im ländlichen Raum für viele Menschen ebenso attraktiv. Voraussetzung dafür ist allerdings eine intakte Infrastruktur. Den mancherorts drohenden Hausärztemangel wollen wir unter anderem dadurch abwehren, dass wir die Landesförderung für die Niederlassung in Gemeinden mit der Gefahr von Versorgungslücken unterstützen.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Unternehmer frei darüber entscheiden können, wann sie ihre Geschäfte öffnen – an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag. Dies gibt insbesondere dem Einzelhandel im ländlichen Raum die Chance, auf die Konkurrenz des Internets zu reagieren und seine Öffnungszeiten an den Wünschen der Bewohner der Stadt zu orientieren. Für viele Menschen, die aus einer kleinen Kommune in eine Großstadt pendeln, ist das Einkaufen in der eigenen Heimat nicht möglich, da die Öffnungszeiten nicht zu den starren Arbeitszeiten der Menschen passen. Das wollen wir ändern.
Auch fordern wir eine Qualitätsoffensive für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Die Betreuungs- und Öffnungszeiten müssen sich nach den Wünschen der Eltern richten und zur heutigen beruflichen Realität passen. Dazu sind flexible Betreuungszeiten bis hin zur 24-Stunden-Kita bei Schicht- und Nachtarbeit sowie verstärkte Profilbildung nötig.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik ist eine kontinuierliche Aufgabe, die jeweils nach den sich wandelnden Entwicklungen und Bedarfslagen neu justiert werden muss. Als gesamtstaatliche Aufgabe müssen zu ihrem Gelingen die Kommunen, die Länder und der Bund sowie die Wohnungswirtschaft und private Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer einen Beitrag leisten. Insbesondere in den eher ländlich geprägten Regionen NRWs ist in den kommenden Jahren mit Schrumpfungsprozessen zu rechnen, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes und die Werthaltigkeit der lokalen Immobilien haben können.



10.    Bis 2010 betrug die Eigentumsförderung 500 Millionen Euro, die komplett abgerufen worden sind. Nach dem Regierungswechsel von Schwarz-Gelb zu Rot-Grün wurde die Eigentumsförderung auf 250 Millionen Euro halbiert und später weiter auf 80 Millionen Euro gekürzt. Die soziale Mietwohnraumförderung konnte mit Tilgungsnachlässen von bis zu 35 % wieder deutlich angekurbelt werden. Im letzten Jahr wurden von der NRW Bank über 117.000 €/Wohnung (dies sind während der Bindungsfrist von 25 Jahren 390 €/Monat) aufgewendet um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Für die Eigentumsförderung sind Tilgungsnachlässe hingegen nicht vorgesehen, obwohl sich die Berechtigten auf Grund steigender Kaufpreise und Kaufnebenkosten immer weniger Eigentum leisten können. Historisch niedrige Zinsen gelten im Übrigen nicht nur für private Eigentümer, sondern auch für Wohnungsunternehmen. Dabei ist und bleibt die Eigentumsbildung die beste Altersvorsorge, weil der Staat eine ausreichende Altersvorsorge nicht garantieren kann.

Wie beabsichtigen Sie, die Eigentumsförderung wieder attraktiv zu gestalten?

Antwort der CDU:
Während sich alle Landesregierungen von 1946 bis 2010 dem Artikel 29 der Landesverfassung verpflichtet fühlten, die Eigentumsbildung zu fördern, hat die derzeitige Landesregierung die Eigentumsförderung gegenüber dem Jahr 2003 zu rund 97 % eingekürzt. Nur noch 24 Millionen Euro Eigentumsförderung im Jahr 2016 stehen den rund 567 Millionen unter der CDU-geführten Landesregierung im Jahr 2010 gegenüber.
Wir wollen die Eigentumsförderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung anheben, indem wir Tilgungsnachlässe für Familien, insbesondere für Mehrkindfamilien zum Zwecke der Eigentumsbildung gewähren, wie dies bei der Mietwohnraumförderung auch der Fall ist.

Antwort der SPD:
Die Eigentumsförderung in NRW ist attraktiv. Sie wird vom Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die NRW.BANK über die soziale Wohnraumförderung des Landes und durch die Kreditinstitute Banken und Sparkassen auf Niedrigzinsniveau betrieben. Die konjunkturellen Daten des Baugewerbes, die Zahlen des Grundstückshandels, der Bauanfragen, Baugenehmigungen und Baufertigstellungen belegen das. Um den Wohnungsbau noch weiter aktivieren zu können, sprechen wir uns für eine Überprüfung von Besteuerungen aus, die im Zusammenhang mit Grunderwerb, Wohnungsbau und Wohnen stehen, aus.

Antwort der FDP:
Rot-Grün hat ihren Förderschwerpunkt fast vollständig auf die Errichtung von Mietwohnungen gerichtet. Während unter der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2010 rund 567 Mio. Euro für die Eigenheimförderung investiert wurden, hat Rot-Grün im letzten Jahr gerade einmal 24 Mio. Euro für die Förderung von Eigentumsmaßnahmen eingesetzt. Wir Freie Demokraten wollen wieder einen Schwerpunkt auf die Eigentumsförderung legen und deshalb auch einen Grunderwerbsteuerfreibetrag von 500.000 Euro bei selbst genutztem Wohneigentum einführen. Darüber hinaus sollen auch die Förderkonditionen der sozialen Wohnraumförderung für private Kleininvestoren attraktiver ausgestaltet werden.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Bündnis 90/Die Grünen betreibt eine konsequent realitätsbezogene Eigentumsförderung. Eine pauschale Bezuschussung für jede Form des Eigentumserwerbs lehnen wir ab, da sie nicht den finanzpolitischen Realitäten entsprechen würde. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist eine weitergehende Bezuschussung, auch aus Gründen der begrenzten Haushaltsmittel, für jede Form des Eigentumserwerbs nicht sinnvoll. Bei knappen Mitteln muss Politik zielgerichtet und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet handeln. Tatsächlicher Bedarf bedeutet, wir konzentrieren unsere Mittel da, wo sie gebraucht werden. Und sie werden da gebraucht, wo Mietpreise steigen, wo Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich ohne Förderung aus eigener Kraft auf dem Wohnungsmarkt zu bedienen und nicht mehr das Grundrecht auf Wohnen in Anspruch nehmen können. Neben den Erfolgen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, möchte Bündnis 90/ Die GRÜNEN Wohnraum für spezielle Gruppen fördern, die zusätzliche Unterstützung brauchen. Hierzu gehören Familien mit mehreren Kindern, alte Menschen oder Menschen mit Handicap.



11.    Bezahlbaren Wohnraum schafft man nur, wenn neuer Wohnraum auf angespannten Wohnungsmärkten errichtet werden kann. Das hat dann zur Konsequenz, dass wegen der dort herrschenden hohen Grundstückspreise die Baukosten gesenkt werden müssen. Die gesetzlichen Vorgaben müssen entschärft werden, es müssen Flächen ausgewiesen werden, die kommunalen Grundstückspreise müssen gesenkt werden und nicht zuletzt auch die Kaufnebenkosten erschwinglich sein.

Wie wollen Sie dafür sorgen, dass Bauen wieder bezahlbar wird?

Antwort der CDU:
Wir müssen mehr Bauland ausweisen. Auf Betreiben der Bundes-CDU hat der Deutsche Bundestag Anfang März 2017 mit der Bauplanungsrechtsnovelle den Weg dafür geebnet. Damit ist eine höhere Bebauungsdichte in der Stadt möglich. Darüber hinaus können Kommunen am Ortsrand eine Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchführen.
Durch die verfehlte rot-grüne Baupolitik ist in Nordrhein-Westfalen dagegen dringend benötigtes Bauland nicht in Sicht. Der neue Landesentwicklungsplan (LEP) behindert die Ausweisung von Bauflächen. Die immer noch zu großen Abstandsflächen verhindern in Nordrhein-Westfalen die notwendige Ausnutzung der viel zu wenig verfügbaren Baugrundstücke. Daher muss der fünf-Hektar-Grundsatz im LEP gestrichen und die Abstandsflächen verringert werden.

Antwort der SPD:
Ihre Frage impliziert, dass Bauen derzeit unbezahlbar sei. Dies ist nach unserer Kenntnis nicht der Fall. Die konjunkturellen Daten des Baugewerbes, die Zahlen des Grundstückshandels, der Bauanfragen, Baugenehmigungen und Baufertigstellungen belegen das. Vielfältige staatliche Förderangebote im Zusammenwirken mit der Niedrigzinsphase bieten gute Rahmenbedingungen für das Bauen.

Antwort der FDP:
Aktuelle Studien belegen, dass 40 Prozent der Baukostensteigerungen auf geänderte steuerliche und baurechtliche Regeln von Bund und Länder zurückzuführen sind. Damit ist der Staat der Baukostentreiber Nr. 1. Wir wollen daher alle Auflagen und Abgaben kritisch überprüfen. Alleine die letzte Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Baukosten um sieben bis acht Prozent verteuert. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für ein mehrjähriges Moratorium der EnEV ein. Denn Deutschland weist schon heute die weltweit höchsten Bau- und Energiestandards aus. Wir schlagen deshalb grundsätzlich vor, dass bei Einführung einer neuen Vorschrift mindestens zwei alte Vorschriften abgeschafft werden, damit wir zu einer tatsächlichen Reduktion der Auflagen kommen. Die Niederlande bauen aktuell zum Beispiel zahlreiche Gesetze und Vorschriften ab und konzentrieren sich auf wesentlichen Regelungsbedarf. Daran wollen wir uns orientieren.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Es ist schwierig eine so subjektive Fragestellung objektiv zu beantworten. Als Grüne sind wir jedenfalls der Auffassung, dass es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen bspw. Energetischen Anforderungen auf der einen Seite und Baukosten geben muss. Wann wird Bauen „wieder bezahlbar“? Wenn der Herrichtungspreis bei unter 2.000 Euro/m² liegt? Vonovia wird in diesem Jahr bspw. Wohnungen neu errichten mit einem m²-Preis von rd. 1.800 Euro, das halten wir für bezahlbares Bauen.



12.    Bei der Betrachtung der Wohnungsmärkte geht man von einem örtlich begrenzten „Kirchturmdenken“ aus. Verkannt wird, dass schon jetzt die Bevölkerung in Regionen denkt. So hatte die boomende Stadt Düsseldorf jeden Tag 296.000 Einpendler im Jahre 2015. Im Jahre 2011 waren es noch 282.000 Einpendler. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 5 %. In nur vier Jahren. Die Einpendler nehmen Wohnungen in der Region Düsseldorf in Anspruch.   

Wie wollen Sie sicherstellen, dass zukünftig die um die Großstädte herum liegenden Regionen besser in Hinblick auf den Verkehr und die Wohnungsmärkte vernetzt werden und so im politischen Handeln die bei der Bevölkerung bereits vorherrschende regionale Sichtweise auf Ballungsräume nachvollzogen wird?

Antwort der CDU:
Für eine zukunftsfähige Infrastrukturentwicklung und Mobilitätsversorgung in den ländlichen Räumen einer Region, ist eine ganzheitliche Strategie unter Einbezug aller Verkehrsmittel vonnöten. Dabei muss die individuelle und öffentliche Mobilität neu organisiert und kombiniert, soziale Einrichtungen und Versorgungsinfrastruktur an zentralen Orten gebündelt und diese durch öffentliche Verkehrsangebote vernetzt werden. In diesem Rahmen müssen leistungsfähige Verbindungen zu den regionalen Mobilitätsachsen, vor allem des schienengebundenen Personennahverkehrs, geschaffen und eine ineinandergreifende Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung ermöglicht werden.

Antwort der SPD:
Die NRWSPD spricht sich seit vielen Jahren dafür aus die regionale Zusammenarbeit zu verstärken. Adressat sind dabei die Kommunen, die zusammen arbeiten und gemeinwohl-bürgerorientiert in ihrer jeweiligen Region denken müssen. Die verfassungsrechtlich gesetzte Kommunale Selbstverwaltung gilt es dabei zu respektieren, freiwillige interkommunale Zusammenarbeit, die auch rechtlich möglich ist, aber nach Kräften zu fördern. Die sozial orientierte Wohnungsmarkt, Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik kann dabei inhaltlich wie auch finanziell wirksam Hilfe leisten. Hier werden wir unsere seit der Regierungsübernahme 2010 begonnene kommunalfreundliche Politik konsequent fortsetzen.

Antwort der FDP:
Da insbesondere die Randgebiete rund um Ballungsmetropolen attraktive Wohnstandorte sind, müssen zum Ein- und Auspendeln aus den Metropolstädten zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsanbindung ergriffen werden. Wir brauchen einen attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr, vor allem aber verstärkte Investitionen in den Erhalt und bedarfsgerechten Ausbau der Straßeninfrastruktur. Durch intelligente Mobilitätskonzepte müssen das Arbeiten in der Stadt und das Leben im Stadt-Umland besser miteinander vereinbar werden. Dies wird den Wohnungsmarkt in den Großstädten entlasten und zur Aufwertung der Randgebiete beitragen.

Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen:
Auf Initiative der Landesregierung gab und gibt es in den Ballungsgebieten einen intensiven Dialog der betroffenen Gebietskörperschaften, um vernetzt Bauland zu entwickeln, insbesondere da wo schon bestehende Infrastruktur besteht.
Der Flächenpool NRW unterstützt Kommunen dabei, Problem-Areale im innerstädtischen
Bereich zu aktivieren. Dabei steht die Neunutzung von bereits bestehenden, innerstädtischen Standorten gegenüber Neuerschließungen „auf der grünen Wiese“ im Vordergrund.