Solch ein Fall ereignete sich kürzlich in Berlin. Eine Mieterin pflegte verletzte Igel. Wegen des strengen Wildtiergeruchs beschwerten sich einige Nachbarn. Darauf folgte zunächst eine Abmahnung durch den Vermieter, die jedoch von der Mieterin missachtet wurde. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis. Das Amtsgericht Berlin-Spandau befand diese Kündigung als gerechtfertigt (Az. 12 C 133/14).
Das Gericht urteilte, Hasen und Katzen seien Kleinhaustiere – Igel hingegen seien zwar klein, aber wild und daher von der stets erlaubten Kleintierhaltung ausgeschlossen. Auch wenn die Betreuung der Igel aus Tierliebe resultiere – Abmahnungen vom Vermieter zu missachten, könnte unter Umständen das Mietverhältnis gefährden.
Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind daher nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann ein Rechtsberater Ihres Haus & Grund-Ortsvereins mit Ihnen als Mitglied erörtern.
