Vermieten

 

 

Wohnungsgeberbestätigung

Mit dem Inkrafttreten des neuen Melderechts ab dem 1. November 2015 müssen Vermieter bei der Anmeldung und Abmeldung ihrer Mieter mitwirken.
Welche Form und welchen Inhalt die Mitwirkung hat, erläutern wir ausführlich in unserem kostenlosen Informationsblatt.
Informationsblatt Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 119 KB)

Das notwendige Formular zur Abgabe der Wohnungsgeberbestätigung erhlaten Sie ebenfalls kostenlos über uns.
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 78 KB)

 

Mietrechtsnovelle 2013

Fast 10 Jahre nach der letzten großen Mietrechtsreform kam es mit Beginn des 1. Mai 2013 erneut zu praxisrelevanten Änderungen im Mietrecht und Mietprozessrecht.

Durch die verschiedenen Änderungen sollen Anreize zur Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen dadurch geschaffen werden, dass Duldungspflichten des Mieters festgelegt und Minderungsmöglichkeiten des Mieters eingeschränkt werden. In gerichtlichen Auseinandersetzungen soll ein Interessenausgleich dadurch erreicht werden, dass die „Berliner Räumung“ für zulässig erklärt und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Räumung durch eine einstweilige Verfügung ermöglicht wird.

Die aktuellen Gesetzesänderungen stellen wir Ihnen in unserer Synopse zur Verfügung. Detaillierte Fragen zu den rechtlichen Änderungen und den Auswirkungen auf Ihre individuellen Rechtsverhältnisse beantworten unsere Rechtsanwälte gerne.

Synopse zur Mietrechtsänderung 2013 (PDF, 187 KB)

 

 

Vorteilspakete für Haus & Grund Mitglieder als Vermieter

 

 

Mieter-Solvenzcheck
Der Mieter-SolvenzCheck über die Firma Creditreform steht exklusiv Haus & Grund-Mitgliedern zur Verfügung – eine Investition, die sich auszahlt, denn ein zahlungsunfähiger Mieter kann Sie neben einer Menge Zeit und Nerven auch eine Menge Geld kosten. Schäden von bis zu 10.000.- € sind keine Seltenheit.
Haus & Grund-Mitglieder füllen den Abfrage-Antrag vollständig aus und übersenden das unterschriebene Original an den Aachener Haus & Grund. Meist innerhalb des folgenden Werktages erhalten Sie Ihre Auskunft.
Voraussetzung für die Solvenzauskunft ist, dass ein berechtigtes Interesse des Vermieters im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes besteht. Dies liegt dann vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen.
Die Antragsformulare finden Sie hier.

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