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Auswertung: Hohe Verbreitung von Mietspiegeln in NRW

Ein Mietspiegel ist ein sehr hilfreiches Instrument für die einvernehmliche Mietpreisfindung zwischen Mieter und Vermieter. Er gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und ermöglicht damit rechtssichere Mietanpassungen. Doch wie weit verbreitet sind Mietspiegel eigentlich und wie steht es um ihre Aktualität? Darüber gibt jetzt eine interessante Auswertung Auskunft.

Bonn. Zum 31. Dezember 2025 gab es insgesamt in 1.391 deutschen Kommunen einen Mietspiegel. Das hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) jetzt mitgeteilt. Die Behörde hat insgesamt 715 Mietspiegel gesammelt. In den Übersichten sind Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete in 1.391 Kommunen enthalten. Allerdings sind nicht alle dieser Mietspiegel auch aktuell, wie die Ausweitung des BBSR zeigt. So liegt das Veröffentlichungsdatum bei den Mietspiegeln für 326 Kommunen vor dem Jahr 2020.

Für 112 Kommunen gibt es einen Mietspiegel, der immerhin aus den Jahren 2020 bis 2022 stammt. Aktuelle Mietspiegel, die zwischen 2023 und 2025 veröffentlicht wurden, liegen dagegen für 953 Kommunen vor, das sind 68,5 Prozent der Kommunen, aus denen das BBSR Mietspiegel auswerten konnte. Bei der Aktualität spielt auch die Art des Mietspiegels eine Rolle: Für die sogenannten qualifizierten Mietspiegel, die nach bestimmten wissenschaftlichen Kriterien erstellt werden, gilt eine gesetzliche Aktualisierungsvorgabe.

So müssen qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst und alle vier Jahre komplett neu erstellt werden. Für einfache Mietspiegel gibt es eine solche Vorschrift nicht. Aktuell liegen nach den Feststellungen des BBSR insgesamt für 461 Kommunen qualifizierte Mietspiegel vor, während für 930 Kommunen einfache Mietspiegel Aufschluss über die ortsübliche Vergleichsmiete geben. Damit ist der Anteil der qualifizierten Mietspiegel von 31,4 Prozent im Juli 2025 auf 33,1 Prozent gestiegen, rechnet das BBSR vor.

Regionale Unterschiede: In NRW sind viele Mietspiegel verfügbar

Seit dem Jahr 2021 sind Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern gesetzlich dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. „Fast zwei Drittel dieser Kommunen greifen derzeit auf einen qualifizierten Mietspiegel zurück. In kleineren Gemeinden sind Mietspiegel hingegen weiterhin vergleichsweise selten“, berichtet das BBSR. Wenn kleine Gemeinden über Mietspiegel verfügen, handelt es sich dabei in der Regel um einfache Mietspiegel: 93 Prozent der Kommunen mit Mietspiegel und weniger als 50.000 Einwohnern haben einen solchen.

Auch die regionale Verteilung ist interessant. So sind Mietspiegel in Nordrhein-Westfalen fast flächendeckend verfügbar. Auch in Baden-Württemberg gibt es sehr viele Mietspiegel, vor allem im Ballungsraum rund um Stuttgart und am Bodensee. Auch im Großraum Hannover, im Rheinhessischen, im Oberallgäu und im Raum Nürnberg finden sich gehäuft Mietspiegel. Im Rest der Bundesrepublik sind Mietspiegel dagegen nur selten zu finden, wie die Auswertung des BBSR zeigt (die Kartendarstellung findet sich hier).

Mietspiegel: Wichtiges Hilfsmittel für private Kleinvermieter

Mietspiegel sind für Vermieter wichtig, weil sie Mietanpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete vereinfachen. Liegt kein Mietspiegel vor, ist für die Mietanpassung entweder ein Sachverständigengutachten oder die Angabe der Miete von vergleichbaren Wohnungen vor Ort notwendig. Insbesondere private Vermieter, die nur über kleine Wohnungsbestände verfügen, können oft nicht ohne weiteres Vergleichswohnungen benennen oder die Investition in ein Sachverständigengutachten aufbringen.

Die Mietspiegel werden in der Regel in Zusammenarbeit des örtlichen Vereins von Haus & Grund sowie des örtlichen Mietervereins und ggf. der Stadtverwaltung erstellt. Diese lokalen Akteure sorgen auch für die Veröffentlichung der Mietspiegel. Beim Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen sind dagegen keine Mietspiegel erhältlich. Wer einen Mietspiegel benötigt, findet unter diesem Link die Kontaktdaten der Ortsvereine von Haus & Grund Rheinland Westfalen, bei welchen die Mietspiegel erhältlich sind.

Nähere Informationen zum Thema und eine Landkarte zur regionalen Verteilung von Mietspiegeln finden sich auf der Website des BBSR.

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