Berlin. Wo Architekten, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Bauträger zusammenarbeiten, sind rechtliche Auseinandersetzungen nicht ungewöhnlich. Typische Streitpunkte sind Bauverzögerungen, verweigerte Abnahmen, Planungs- oder Ausführungsfehler sowie Differenzen über Leistungen und Vergütung. Auch beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Bestandsimmobilie kann es zu Konflikten kommen. Solche Verfahren sind kostenintensiv. Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten erreichen schnell fünfstellige Beträge.
Gleichzeitig laufen Finanzierungen weiter, Rücklagen werden gebunden und wirtschaftlicher Druck entsteht. Die Lücke im klassischen Rechtsschutz: Baurisiken sind in herkömmlichen Rechtsschutzversicherungen branchenüblich ausgeschlossen. Im Streitfall fehlt daher häufig genau der Schutz, der zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich wäre. Eine spezielle Bauherren-Rechtsschutzversicherung bietet Schutz im Vertrags- und Sachenrecht rund um private Bau- und Immobilienprojekte. Erfasst werden unter anderem Neubauten, Um- und Ausbauten, umfassende Sanierungen sowie Bauträgergeschäfte.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versicherbar sind privat genutzte oder vermietete Immobilien in Deutschland, etwa Einfamilienhäuser (auch mit Einliegerwohnung), Eigentumswohnungen, Ferienimmobilien sowie Mehrfamilienhäuser mit bis zu sechs Wohneinheiten. Denkmalgeschützte Objekte sind ausgenommen. Pro Rechtsschutzfall steht eine Deckungssumme von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich typischerweise über fünf Jahre und deckt damit die wesentlichen Phasen eines Bau-, Kauf- oder Sanierungsprojekts ab.
Eine Besonderheit ist die Rückwärtsdeckung von einem Jahr, sofern der zugrundeliegende Sachverhalt bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war. Die entsprechenden Tarife sehen keine Wartezeit vor. Für kleinere Vorhaben mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000 Euro existieren vereinfachte Tarifmodelle.
Praxisrelevante Fälle
Versichert sind insbesondere Streitigkeiten aus dem Vertrags- und Sachenrecht, etwa bei Baumängeln, Bauverzögerungen oder Konflikten mit Architekten, Bauunternehmen und Bauträgern. Auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Baugrundstücks können umfasst sein.
Beispiele reichen von Planungsfehlern mit erheblichen Folgekosten über nicht eingehaltene Baufristen bis hin zu versteckten Mängeln nach Fertigstellung. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Versicherungsschutz vor Beginn der Maßnahme beziehungsweise vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags abgeschlossen wird.
