Mit Blick auf den demografischen Wandel müsse das Ziel sein, Ortskerne wieder attraktiv zu gestalten. Zukunftsweisend sei, dass der Klimaschutz künftig ein weiteres Kriterium bei der Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Stadtgebiets sein soll. Den Vorschlag des Bundesrates hingegen, unzureichenden Klimaschutz generell als städtebaulichen Missstand zu definieren, wies Kornemann zurück: „Dies führte in letzter Konsequenz zu verschärften energetischen Vorgaben für den Gebäudebestand, die das Wohnen weiter verteuerten.“
Haus & Grund begrüßte schließlich, dass Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten künftig grundsätzlich zulässig sein sollen. Ein richtiger Schritt sei zudem, mit dieser Novelle die Installation von Fotovoltaikanlagen im innerstädtischen Bereich rechtssicher und praxistauglich zu gestalten.
Die vollständige <link fileadmin aachen media pdfs _blank>Stellungnahme von Haus & Grund finden Sie hier.
