Berlin. Der Bund weitet sein Förderprogramm für den Einbruchschutz deutlich aus. Ab sofort gibt es auch Fördermittel für kleinere Maßnahmen. Bereits ab einer Investition von mindestens 500 Euro gibt es jetzt einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Das sind also mindestens 50 Euro. Die Obergrenze des Förderbetrages bleibt weiterhin bei 1.500 Euro.
Durch die Neuerung wird die Förderung für deutlich mehr Menschen interessant als bisher. Denn bislang musste man mindestens 2.000 Euro in seinen Einbruchschutz investieren, um in den Genuss der Fördergelder zu kommen. Es sind aber zahlreiche wirkungsvolle Maßnahmen denkbar, die deutlich preiswerter sind. Wer beispielsweise im 6. Stock wohnt und daher nur seine Wohnungstür sichern möchte, braucht dafür oftmals keine 1.000 Euro in die Hand zu nehmen.
Förderung kann man online beantragen
Nach Angaben von Bundesbauministerin Barbara Hendricks reagiert der Bund mit der Änderung auf die hohe Nachfrage. Die Fördermittel stellt er über die KfW Bankengruppe zur Verfügung. Interessierte können einen Antrag für die Förderung Ihres Projektes sogar online bei der KfW stellen. Die Bankengruppe verspricht in diesem Fall eine Förderzusage innerhalb weniger Augenblicke.
In den Genuss der Förderung kommen sowohl Eigentümer als auch Mieter, die in den Einbruchschutz investieren möchten. Bei vermieteten Wohnungen sollten Eigentümer und Mieter vorher besprechen, wer für die Kosten aufkommt – hier sind verschiedene Modelle denkbar. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im <link file:1270 _blank download file>Informations-Blatt von Haus & Grund.
Weitergehende Beratung erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle, <link http: www.hausundgrund-aachen.de kontakt external-link-new-window internal link in current>kontaktieren Sie uns gerne!
