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Freitag der 13. - ist Rauchmeldertag

Zum dritten Rauchmeldertag 2015 steht die Verbraucheraufklärung im Mittelpunkt. Noch immer sterben jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon werden nicht Opfer der Flammen, sie ersticken vorher an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten sie warnen können.

„Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein kann. Ein Rauchmelder verschafft genau die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen.“ Christian Rudolph, Vorstand des Forums Brandrauchprävention e.V.

 

Rechtsgrundlage

Die Rauchwarnmelder-Pflicht ist für NRW in § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist am 1. April 2013 in Kraft getreten und dient ausschließlich dem Schutz der sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen. Eine Warnung von Personen in anderen Wohnungen oder die Vermeidung von Sachschäden ist hingegen von der Rauchwarnmelder-Pflicht nicht umfasst.

Wer muss die Rauchwarnmelder-Pflicht beachten?

Welche Räume müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?

Bis wann müssen die Rauchwarnmelder eingebaut werden?

Welche Wartungspflicht haben Mieter und selbstnutzende Eigentümer?

Was passiert, wenn der Mieter den Vermieter nicht in die Wohnung lässt?

 

Weitere Information finden Sie gerne hier:

<link http: www.hausundgrund-aachen.de themen rauchmelderpflicht _blank>Rauchmelderpflicht

<link http: www.rauchmeldertag.com _blank>Rauchmeldertag

 

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