„Im Brandfall verbleiben durchschnittlich vier Minuten zur Flucht. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein kann. Ein Rauchmelder verschafft genau die entscheidenden Minuten Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen.“ Christian Rudolph, Vorstand des Forums Brandrauchprävention e.V.
Rechtsgrundlage
Die Rauchwarnmelder-Pflicht ist für NRW in § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist am 1. April 2013 in Kraft getreten und dient ausschließlich dem Schutz der sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen. Eine Warnung von Personen in anderen Wohnungen oder die Vermeidung von Sachschäden ist hingegen von der Rauchwarnmelder-Pflicht nicht umfasst.
Wer muss die Rauchwarnmelder-Pflicht beachten?
Welche Räume müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?
Bis wann müssen die Rauchwarnmelder eingebaut werden?
Welche Wartungspflicht haben Mieter und selbstnutzende Eigentümer?
Was passiert, wenn der Mieter den Vermieter nicht in die Wohnung lässt?
Weitere Information finden Sie gerne hier:
<link http: www.hausundgrund-aachen.de themen rauchmelderpflicht _blank>Rauchmelderpflicht
<link http: www.rauchmeldertag.com _blank>Rauchmeldertag
