Berlin/Düsseldorf. Die Einnahmen der Länder aus der Grunderwerbsteuer haben im Jahr letzten Jahr einen neuen Rekord aufgestellt: Insgesamt flossen 14,1 Milliarden Euro in die Staatskasse. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um 7 Prozent oder, in absoluten Zahlen ausgedrückt: Ein Milliarde Euro. Darüber hatte die Welt vergangene Woche zuerst berichtet.
Die Nachricht fügt sich nahtlos in die <link http: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles grunderwerbsteuer-2016-mehreinnahmen-in-milliardenhoehe-860 _blank external-link-new-window internal link in current>Entwicklung der vergangenen Jahre – die Grunderwerbsteuer ist für den Staat eine echte „Cash-cow“ geworden. Seit dem Jahr 2010 haben sich die Einnahmen aus der Kaufsteuer für Immobilien fast verdreifacht. Der explosionsartige Anstieg des Steueraufkommens bei der Grunderwerbsteuer hat zwei Ursachen.
Grunderwerbsteuer: In vielen Ländern teils massive Erhöhungen
Einerseits übertrug die Föderalismusreform im Jahr 2006 die Grunderwerbsteuer in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die haben sich seither mit Erhöhungen des Steuersatzes geradezu ein Wettrennen geliefert. Früher wurden in Deutschland 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig – bei diesem Wert blieben nur Bayern und Sachsen. In Nordrhein-Westfalen erhöhte die SPD-geführte Landesregierung die Steuer auf 6,5 Prozent. In keinem anderen Bundesland zahlen Immobilienkäufer mehr.
NRW hat im Jahr 2018 stolze 3,3 Milliarden Euro an der Steuer verdient. Mit dem alten Steuersatz von 3,5 Prozent wären es 1,5 Milliarden weniger gewesen – und damit immer noch viel Geld. Diese sprudelnden Einnahmen haben nämlich auch noch einen zweiten Grund: Die seit Jahren kräftig ansteigenden Immobilienpreise. Eine <link http: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles immobilienpreise-im-rheinland-drastisch-gestiegen-1109 _blank external-link-new-window internal link in current>Untersuchung im letzten Sommer hat in NRW Preisanstiege ermittelt, die je nach Standort 30 bis 70 Prozent betragen – in nur fünf Jahren.
Steigende Immobilienpreise wirken als Steuer-Turbo
Bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer wird der Steuersatz von 6,5 Prozent vom Kaufpreis des Objekts aus berechnet. Für ein Reihenhaus zum Preis von 350.000 Euro fallen in NRW also 22.750 Euro Grunderwerbsteuer an. Als der Steuersatz noch bei 3,5 Prozent lag, wären es nur 12.250 Euro gewesen. Allerdings hätte man damals für 350.000 Euro noch ein deutlich größeres Anwesen erwerben können – oder das Reihenhaus viel günstiger bekommen.
„Die hohe Grunderwerbsteuer macht es gerade vielen jungen Menschen sehr schwer, Wohneigentum zu erwerben“, stellt Erik Uwe Amaya fest. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert zudem: „Große Immobilienfirmen umgehen die Steuer mit sogenannten Share Deals, während der private Einzeleigentümer die volle Steuerlast tragen muss. So kann es nicht weitergehen.“ Bei einem „Share Deal“ verkaufen Firmen zunächst nicht die Immobilien selbst, sondern die Gesellschaft, welche die Objekte besitzt.
Grunderwerbsteuer: Was tut das Land NRW?
Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat grundsätzlich das Problem erkannt, dass die hohe Grunderwerbsteuer die Bezahlbarkeit des Wohnens gefährdet. Im <link http: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles koalitionsvertrag-unterschrieben-neue-wohnungspolitik-fuer-nrw-955 _blank external-link-new-window internal link in current>Koalitionsvertrag vereinbarten sie, einen Freibetrag einzuführen. Das geht allerdings nur, wenn der Bund mit einer Gesetzesänderung solche Freibeträge ermöglicht. Einen entsprechenden Antrag hat NRW bereits <link http: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles freibetrag-von-der-grunderwerbsteuer-nrw-ergreift-die-initiative-999 _blank external-link-new-window internal link in current>in den Bundesrat eingebracht. Dort steckt das Vorhaben allerdings fest: Die Mehrheit der anderen Länder hat offenbar kein Interesse daran, eine Freibetragsregelung einzuführen.
„Angesichts dessen sollten wir in NRW darüber nachdenken, eine Senkung des Steuersatzes vorzunehmen“, stellt Erik Uwe Amaya fest. „Das würde nicht nur Eigentümer entlasten“, ergänzt Prof. Dr. Peter Rasche. Der Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Wenn eine niedrigere Grunderwerbsteuer die Investition in Mietwohnungen günstiger macht, können die Wohnungen auch preiswerter vermietet werden.“
Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind daher nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann ein Rechtsberater Ihres Haus & Grund-Ortsvereins mit Ihnen als Mitglied erörtern. Die rechtsanwaltliche Beratung durch Ihren Ortsverein ist in der Regel in der Mitgliedschaft enthalten, es fallen keine anwaltlichen Gebühren an.
