Berlin/Düsseldorf. Der Bundesrat hat am Freitag (4. November 2016) die Reformpläne für die Grundsteuer beschlossen. Die Reform wird damit von der Länderkammer in den Bundestag eingebracht. Mit der Änderung des Bewertungsgesetzes sowie des Artikels 105 des Grundgesetzes möchten die Parlamentarier die Erhebung der Grundsteuer auf eine neue Grundlage stellen.
Bislang erfolgt die Feststellung der Grundsteuer nach Boden-Einheitswerten, die in Westdeutschland aus dem Jahr 1965, im Osten gar aus dem Jahr 1935 stammen. Da die Werte überholt sind, gibt es große Zweifel daran, ob die Grundsteuer in heutiger Form verfassungsgemäß ist.
Neues Verfahren macht Grundsteuer komplizierter
<link http: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles grundsteuer-gefaehrden-die-reformplaene-investitionen-771 _blank external-link-new-window internal link in current>Wie berichtet sehen die Reformpläne vor, dass sich die Grundsteuer künftig am Wert des Grundstücks und der darauf stehenden Gebäude bemessen soll. Der Wert von Grund und Boden soll nach der Reform anhand der Bodenrichtwerte festgestellt werden. Der Wert der Gebäude soll über ein vereinfachtes Sachwertverfahren angewendet werden.
Das Verfahren soll nicht den Verkehrswert, sondern den Investitionsaufwand feststellen, der in der Immobilie steckt. Dazu soll eine Pauschale für die Baukosten pro Quadratmeter benutzt werden, die nur nach der Nutzungsart des Gebäudes und nach drei Altersklassen Unterschiede macht. Der so ermittelte Wert würde dann um eine Alterswertminderung von maximal 70 Prozent ergänzt. Diese Bewertung der Gebäude bedeutet einen erheblichen bürokratischen Aufwand, Eigentümer von 35 Millionen Grundstücken müssten Fragebögen ausfüllen.
Drohen jetzt noch höhere Grundsteuern? Haus & Grund kritisiert Reformpläne
Haus & Grund Rheinland kritisiert den Beschluss des Bundesrates. „Sowohl auf die Eigentümer, als auch auf die Finanzverwaltung werden mit dieser Reform enorme bürokratische Belastungen zukommen. Außerdem drohen die Wohnkosten noch weiter zu steigen“, warnte der Haus & Grund Rheinland-Vorsitzende Prof. Dr. Peter Rasche.
Der Verbandsvorsitzende forderte, das Grundsteueraufkommen von 13,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 als absolute Höchstgrenze im Gesetz zu verankern. „Die Städte und Gemeinden werden vielfach auf reformbedingt steigende Steuereinnahmen nicht reagieren, indem sie den Hebesatz senken“, gab Rasche zu bedenken. Das Versprechen, wonach die Reform aufkommensneutral erfolgen würde, sei entsprechend wenig realistisch.
Schutz von Mietern vor steigender Steuerlast - Eigentümer benachteiligt
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zugleich einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der Mieter vor höheren Grundsteuern schützen soll. Demnach müssten die Grundsteuermessbeträge für Wohnraum so bestimmt werden, dass das bisher auf Wohnraum entfallende Grundsteuermessbetragsvolumen nicht überschritten wird. Damit soll also die Grundsteuerbelastung allein für Mieter konstant gehalten werden.
Der Bundesrat hat auch diesem Antrag zugestimmt. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya sagte dazu: „Dieser Antrag aus NRW diskriminiert die Eigentümer, ganz im Sinne des Klischees vom reichen Immobilienbesitzer. Das kann nach meiner Auffassung nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Politik sein.“
Grundsteuer gehört zu größten Kostenfaktoren beim Wohnen
Mit einem Steuervolumen von gut 13,5 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen deutscher Städte und Gemeinden. Mit der heutigen Entscheidung möchte die Politik handeln, bevor das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer womöglich für verfassungswidrig erklärt und damit die Einnahmen der Kommunen in Gefahr bringt.
Die Steuer macht einen erheblichen Anteil an den Wohnkosten aus, die Mietern und selbstnutzenden Eigentümern jeden Monat entstehen. Mit teilweise drastischen Erhöhungen haben zahlreiche Kommunen im Rheinland diese Kosten in der Vergangenheit gesteigert und das Wohnen dadurch verteuert. Wie hoch der Einfluss der Grundsteuer auf die Wohnkosten ist, zeigt auch der <link file:1155 _blank download internal link in current>Wohnkostenbericht 2016, den Haus & Grund Rheinland gestern vorgestellt hat.
