Aachen. Im Frühjahr fällt im Garten schnell eine ganze Menge Baum- und Strauchschnitt an. „Eigentümer sollten damit aber nicht ihr eigenes Osterfeuer im heimischen Garten veranstalten“, rät Konrad Adenauer. Der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen erklärt: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist es in der Regel verboten, Gartenabfälle zu verbrennen.“ Es drohen empfindliche Geldbußen.
Geschäftsführer Tobias Hundeshagen von Haus & Grund Rheinland WestfalenAachen ergänzt: „Für ein Verbrennen von Pflanzenabfällen kann eine Kommune eventuell Ausnahmen machen. Es kommt darauf an, welche Ergänzungen der gesetzlichen Lage im Land die Gemeinde in ihrer Abfallsatzung verankert hat.“ Über die Regelungen im Einzelfall informieren die Gemeindeverwaltungen. Sollte das Rathaus eine Ausnahme machen, muss der Gartenbesitzer natürlich trotzdem Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen. „Achten Sie darauf, die Nachbarn durch Rauch und Geruch nicht zu belästigen oder zu gefährden“, mahnt Jurist Hundeshagen.
Am besten sollten Hauseigentümer auf das eigene Osterfeuer gleich verzichten und das Schnittgut gebündelt in einer öffentlichen Entsorgungseinrichtung abgeben – etwa beim Wertstoffhof. „Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite“, stellt Tobias Hundeshagen fest. Alternativ kann man sich auch an den Ausrichter eines öffentlichen Osterfeuers wenden: „Deren Betreiber holen die Gartenabfälle teilweise sogar kostenlos ab“, berichtet Konrad Adenauer.
