Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt. Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch beeinträchtigt werden, vermeidet Streit. Darüber hinaus ist es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren.
Haus & Grund rät, die Anzahl der Grillabende zu beschränken – eine Faustregel für die zulässige Zahl gibt es aber nicht.
Ein moderater Lärmpegel und Respekt vor nächtlichen Ruhezeiten helfen, die Nerven der Nachbarn zu schonen.
Haus & Grund weist außerdem darauf hin, dass auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern schon aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills verwendet werden sollten. Zudem kann dort das Grillen auch durch die Hausordnung verboten oder beschränkt sein.
