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Heizungsgesetz: Koalition legt Eckpunkte für Neuregelung vor

Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, das umstrittene Heizungsgesetz der Vorgängerregierung abzuschaffen. Es soll durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden. Nach langen Verhandlungen liegen jetzt die Eckpunkte für das geplante neue Gesetz auf dem Tisch. Haus & Grund Deutschland begrüßt den Plan.

Berlin. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt, welches die Regelungen aus dem umstrittenen Heizungsgesetz der Vorgängerregierung ersetzen soll. Das haben die Fraktionsspitzen gestern Abend (24. Februar 2026) bekannt gegeben. Die Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD) stellten die Pläne gemeinsam mit CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann vor. Es ist das Ergebnis langer Verhandlungen.

Kernpunkt der geplanten Reform: Die Regelung, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, wird abgeschafft. Eigentümer sollen also weiterhin problemlos eine reine Öl- oder Gasheizung einbauen dürfen, wenn sie das möchten. Sie sollen nach den Plänen der Koalition dann aber verpflichtet sein, diese Heizungen mit einem Brennstoff zu betreiben, der einen gewissen erneuerbaren Anteil enthält – man bezeichnet das als „Grüngasquote“.

Damit sind die Energielieferanten am Zug, beispielsweise Erdgas anzubieten, welches einen gewissen Anteil an Biomethan enthält oder Heizöl zu liefern, dem synthetischer Treibstoff beigemischt ist. Nach Angaben der Koalitionäre bieten Versorger bereits heute Tarife mit entsprechenden Öko-Anteilen an. Dabei ist der CO2-Preis dann nur auf den fossilen Anteil des Kraftstoffs zu zahlen und nicht auf den erneuerbaren Anteil, was den höheren Kosten für die beigemischten „grünen“ Gase oder Flüssigbrennstoffe entgegenwirken soll.

Versorger sollen schrittweise steigende Grüngasquote erfüllen

Die Höhe des erneuerbaren Anteils wird gesetzlich vorgeschrieben und soll ab 2029 zunächst 10 Prozent betragen. In den Folgejahren soll der schrittweise Anteil erhöht werden. Die Festlegung der Schritte wird im eigentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgenommen und ist noch nicht Teil der jetzt beschlossenen Eckpunkte. Fest steht: Bereits heute setzen viele Eigentümer beim Heizungsaustausch auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme. Daran will die Koalition durch die Reform auch nichts ändern.

Die Reformpläne sollen jedoch durch ihre größere Technologieoffenheit Alternativen bereitstellen für alle jene Immobilien, bei denen es keine Fernwärmeversorgung gibt und eine Wärmepumpe nicht umsetzbar ist. Zugleich soll der Gebäudesektor weiterhin sein Klimaziel nach dem Klimaschutzgesetz erreichen. Um das sicherzustellen, soll das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Jahr 2030 evaluiert werden. Sollte der Gebäudesektor dann seine Klimaziele verfehlen, müsste nachgesteuert werden.

Haus & Grund begrüßt Abschaffung des Heizungsgesetzes

Der Zentralverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Pläne der Regierungskoalition. Der Eigentümerverband sieht darin die Möglichkeit, den Klimaschutz im Gebäudesektor neu aufzustellen: verlässlich, sozial ausgewogen und technisch sowie wirtschaftlich realistisch. „Die Abschaffung ist kein Rückschritt beim Klimaschutz – im Gegenteil“, sagte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke, gestern Abend zu dem Reformvorhaben. 

„Wenn ideologisch aufgeladene Vorgaben durch klare, erreichbare Ziele und verlässliche Rahmenbedingungen ersetzt werden, kann das dem Klimaschutz im Gebäudebestand einen neuen Schub geben.“ Entscheidend sei, dass Eigentümerinnen und Eigentümer wieder planen können und mit deutlich weniger Bürokratie konfrontiert werden. Er begrüßte ausdrücklich die Pflicht für Energieversorger, künftig für einen steigenden Grünanteil in Gas und Öl sorgen zu müssen. Es sei eine der Absurditäten des Heizungsgesetzes, diese Pflicht den Hauseigentümern zu übertragen.

Das neue Gesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Details zu den Plänen der Koalition sind hier nachzulesen:

Download:

 Eckpunkte Gebäudemodernisierungsgesetz (PDF, 161 KB)

 Infopapier Gebäudemodernisierungsgesetz (PDF, 135 KB)

 FAQ Gebäudemodernisierungsgesetz (PDF, 139 KB)

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