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Mietbegrenzung in der Stadt Aachen geplant: Entwurf liegt nun vor

Rot-Grün macht Ernst auf dem Mietwohnungsmarkt. Das NRW-Ministerium für Bauen und Wohnen hat einen Entwurf für eine Mietbegrenzung vorgelegt. Demnach sollen in 59 Städten Mietanpassungen von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden. Auch die Stadt Aachen ist betroffen. Der Aachener Haus & Grund lehnt diese „Mietpreisbremse“ kategorisch ab. Kurzfristig steigende Mieten und weniger Investitionen in Wohnungen werden die Folge sein.

Bis Ende Januar haben die Verbände die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur sogenannten Kappungsgrenzenverordnung abzugeben. Dem Aachener Haus & Grund liegt der Entwurf samt Begründung und Gutachten vor. Die rot-grüne Landesregierung will gem. § 558 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) von der Ermächtigung Gebrauch machen, Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen an die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15 Prozent (bisher 20 Prozent) innerhalb von drei Jahren zu begrenzen. Es handelt sich um die sogenannte Kappungsgrenze. Dies gilt aber nur für Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Ein Hamburger Forschungsinstitut hat hierzu ein Gutachten erstellt. Städte und Gemeinden hatten Gelegenheit einen Fragebogen zur Einschätzung der örtlichen Verhältnisse abzugeben und mitzuteilen, ob wohnungswirtschaftlich und wohnungspolitisch im Gemeindegebiet ein Bedarf für eine solche Regelung besteht.

„Getroffen werden die Vermieter, die aus Rücksicht auf ihre Mieter nicht die Mieterhöhungsmöglichkeiten regelmäßig ausschöpfen, die sie gemäß dem Mietspiegel verlangen dürften“, stellt der Vorsitzende des Aachener Haus & Grund, Herr Prof. Dr. Peter Rasche, fest. Mit der drohenden Mietpreisbegrenzung sorge die rot-grüne Landesregierung zudem für steigende Mieten. „Noch vor in Kraft treten der Mietbegrenzungsverordnung werden Vermieter die Mieten auf 20 Prozent erhöhen und heben somit die ortsübliche Vergleichsmiete insgesamt an - wie in München bereits geschehen“, ist sich Rasche sicher. „Damit zahlen viele Mieter nach der Begrenzung auf 15 Prozent mehr, als vorher“, so Rasche.

„Bei derartigen Eingriffen in das private Eigentum verringert sich die Bereitschaft zu Investitionen in den Wohnungsbestand vor allem auch bei energetischen Sanierungen und dem barrierefreien Umbau“, erklärt der Geschäftsführer des Aachener Haus & Grund, Rechtsanwalt Tobias Hundeshagen. „Sinkende Mieten in angespannten Wohnungsmärkten sind durch verstärken Neubau von Mietwohnungen erreichbar“, sagt Hundeshagen. „Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer, die hohen Anforderungen durch die Energieeinsparverordnung, die hohen Grundstückspreise und die jetzt anstehenden Beschränkungen zur Forderung einer ortsüblichen Miete sind aber hohe Hemmschwellen für private Eigentümer und Investoren, die den Bau neuer Mietwohnungen überlegen“, so Hundeshagen.

In folgenden Städten sollen Mietanpassungen zukünftig auf 15 Prozent begrenzt werden:

Regierungsbezirk Düsseldorf: Dinslaken, Dormagen, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Erkrath, Geldern, Grevenbroich, Haan, Hilden, Kamp-Lintfort, Kempen, Kevelaer, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Moers, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen, Rommerskirchen, Wesel.

Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Brühl, Euskirchen, Frechen, Hürth, Jülich, Kerpen, Köln, Leverkusen, Niederkassel, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling.

Regierungsbezirk Münster: Bocholt, Bottrop, Coesfeld, Greven, Gronau (Westfalen), Haltern am See, Lotte, Münster, Ostbevern, Raesfeld, Rheine, Senden, Waltrop.

Regierungsbezirk Detmold: Bielefeld, Paderborn, Rheda-Wiedenbrück.

Regierungsbezirk Arnsberg: Bad Sassendorf, Soest.

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