Kommunen nehmen bei diesem Prozess eine Schlüsselrolle ein. Daher unterstützt das Land die Kommunen durch das neue Förderangebot „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ aktiv auf diesem Weg einer nachhaltigen Quartiersgestaltung. Ab sofort stellt das Land für die Beschäftigung eines/r Quartiersmanager/in jährlich 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Kreis oder kreisfreier Stadt können damit für drei Jahre pro Jahr bis zu 40.000 Euro beantragt werden, die in einem zu benennenden Quartier für Personal- und Sachkosten sowie teilhabeorientierte Maßnahmen wie beispielsweise Informationsveranstaltungen bestimmt sind. Bei den Personalkosten deckt diese Förderung bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten ab.
Im Rahmen des "Masterplan altengerechte Quartiere.NRW" bietet das Land Kommunen außerdem Hilfe durch das im Juni 2013 eröffnete „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ mit Sitz in Bochum bei der Quartiersentwicklung an. Neben individueller Beratung können die Kommunen auch mit Hilfe eines modularen Baukastens Möglichkeiten zur Analyse und Umsetzung eines solchen Prozesses erhalten. Unter „Quartier“ ist dabei der Ort zu verstehen, der in den jeweiligen Kommunen von den Menschen als „ihr Quartier“ empfunden wird, also der persönlich-räumliche Bezugsrahmen, in dem sie ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten. Das kann ein Stadtviertel, ein Dorf oder im dünn besiedelten ländlichen Bereich auch ein Gebiet mit mehreren kleinen Siedlungen sein.
Bis 2050 sagen Prognosen für Nordrhein-Westfalen eine Zunahme der Zahl der über 65-Jährigen von 3,6 Millionen auf 4,9 Millionen voraus. Dabei wird sich der Anteil der über 80-Jährigen von 0,9 Millionen auf 2,2 Millionen mehr als verdoppeln. Zugleich wird die NRW-Gesamtbevölkerung um 2,2 Millionen Menschen abnehmen. Rund ein Drittel der Bevölkerung wird dann über 65 Jahre alt sein; derzeit ist es etwa ein Fünftel.
