Eschborn. Wer mit Hilfe staatlicher Förderung seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss die Fördermittel künftig bereits vor der Umsetzung beantragen. Das hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitgeteilt. Dabei versteht die Behörde unter „Umsetzung“ nicht die eigentlichen Bauarbeiten, sondern bereits die Erteilung des Auftrages an einen Betrieb. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2018. Damit entfällt die bisher gegebene Möglichkeit, den die Fördermittel erst nach der Umrüstung zu beantragen.
Konkret bedeutet die Änderung: Künftig dürfen nur noch die Planungsleistungen für eine Erneuerung der Wärmeversorgung vor einem Antrag auf Fördermittel ablaufen. Den Förderantrag muss der Hauseigentümer dann stellen, bevor er den Auftrag zum Bau der neuen Anlage erteilt. Das gilt nicht nur für den Vertragsabschluss mit einem Installateur, sondern auch für den eventuellen Abschluss eines Contractingvertrags mit einem Contractingunternehmen.
Bis zu 20.000 Euro Förderung fürs Heizen mit erneuerbarer Energie
Nach Angaben des BAFA betrifft die Neuerung vor allem die Basisförderung und private Antragsteller. In diese Gruppe fallen mehr als die Hälfte der jährlich gestellten Anträge. Dabei gibt es allerdings zunächst eine Übergangsfrist: Wer seine neue Heizungsanlage bis zum 31.12.2017 in Betrieb nimmt, kann noch mit einem nachträglichen Antrag eine Förderung bekommen. Für den Antrag bleiben in diesem Fall ab der Inbetriebnahme noch neun Monate Zeit. Nicht geändert haben sich die technischen Anforderungen, die eine Heizung erfüllen muss, um Fördermittel bekommen zu können.
Das BAFA fördert das Heizen mit erneuerbaren Energien in verschiedenen Bereichen. Wer etwa mit Biomasse heizen möchte, kann für die Installation eines Pelletofens oder eines Heizkessels für Hackschnitzel bis zu 8.000 Euro Zuschuss bekommen. Auch für Solarthermie gibt es Fördergelder: Wer mit Sonnenkollektoren seine Warmwasserversorgung oder die Heizung seiner Räume modernisieren möchte, kann bis zu 20.000 Euro Zuschuss beim BAFA abrufen. Für eine Wärmepumpe sind bis zu 15.000 Euro Zuschuss drin.
