War den anderen Wohnungseigentümern der Dachschaden nicht bekannt, bleibt der geschädigte Eigentümer auf seinen Kosten – beispielsweise für einen neuen Teppich – sitzen. Gegebenenfalls springt die Hausratversicherung ein. Anders verhält es sich nach Angaben von Haus & Grund, wenn die übrigen Wohnungseigentümer den Mangel am Dach kannten, aber diesen nicht beheben wollten oder einen entsprechenden Beschluss hinauszögerten. In diesem Fall hätte der geschädigte Eigentümer einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinschaft.
