Wenn der Mieter den Verlust des Schlüssels zu verantworten hat, kann der Vermieter das Schloss auf Kosten des Mieters austauschen. Dies gilt auch, wenn Dritte einen Schlüssel verlieren, denen der Mieter diesen übergeben hat. Bei einer Schließanlage muss gegebenenfalls das komplette System ersetzt werden. Kann der Mieter ausschließen, dass verlorene Schlüssel missbraucht werden, muss das Schloss oder die Schließanlage nicht ausgetauscht werden.
Sollte der Vermieter ein Schloss oder eine Schließanlage austauschen, steht dem Mieter die gleiche Anzahl an Schlüsseln zu, die er zuvor für das ausgewechselte Schloss hatte. Dies umfasst auch die auf eigene Kosten angefertigten Nachschlüssel.
