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Stadt Aachen: Broschüre zu Steuervorteilen

Die neue Broschüre der Stadt Aachen „Geld sparen mit Modernisierung-Steuervorteile für Wohneigentümer in Sanierungsgebieten“ erläutert, wie Wohnungs- oder Hauseigentümer durch modernisieren, sanieren oder Instand setzen in einem der drei Sanierungsgebiete Aachen-Innenstadt, Aachen-Nord oder Aachen-Ost, Steuern sparen können – auch wenn das Gebäude für eigene Wohnzwecke genutzt wird.

Voraussetzung für die verbesserte Abschreibungsmöglichkeit ist, dass es sich um keine Luxussanierung handelt, sondern lediglich um die Behebung von Mängeln in bestehendem Wohnraum.

Einbau eines Bades kann gefördert werden
Das heißt: Der Einbau eines Bades oder der Ersatz defekter Bauteile zur Wertsicherung eines Gebäudes zählt und kann somit gefördert werden kann. „Wir haben großes Interesse daran, dass Wohnraum in angemessener Weise und Zustand angeboten wird“, bekräftigte Gisela Nacken, Planungs- und Umweltdezernentin der Stadt Aachen, bei der Vorstellung der Broschüre.

Bevor man jedoch mit dem Bauen loslegt, muss mit der Stadt Aachen eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden.  Zudem sollen die vereinbarten Maßnahmen – nach Vertragsabschluss – innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden. Sobald die Modernisierungsarbeiten beendet sind, wird ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung der Modernisierungsbescheinigung gestellt. Dieser dient als Vorlage dem Finanzamt, das in eigener Zuständigkeit die steuerrechtlichen Voraussetzungen prüft. Ein Tipp der Bauverwaltung: Rechtzeitig Kontakt mit dem Finanzamt und der Stadt Aachen aufzunehmen um geplante bauliche Maßnahmen zu besprechen.

Detaillierte Informationen gibt es auf den <link http: www.aachen.de modernisierungsbescheinigung _blank>Internetseiten der Stadt Aachen.

(Quelle: Stadt Aachen, Presseamt)

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