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Stadt Aachen: Veröffentlichung eines Baulandkatasters

Die Stadt Aachen wird im Januar 2016 ein Baulandkataster veröffentlichen, in dem Baulücken verzeichnet sind, die sich möglicherweise für Wohnungsbau eignen.

„Wir möchten damit einen Überblick erhalten, welche Flächendisposition wir vornehmen müssen“, erklärte Planungsdezernent Werner Wingenfeld am Donnerstag (19. November) auf einer Pressekonferenz. 897 Baulücken mit einer Gesamtfläche von rund 55 Hektar sind auf einer Karte verzeichnet, die einen Monat nach einer amtlichen Veröffentlichung – im Januar 2016 - online gestellt werden soll. Vorher haben Grundstückseigentümer die Möglichkeit, gegen eine Veröffentlichung ihres Grundstücks Widerspruch einzulegen. Persönliche Daten zu den Eigentümern sind nicht abrufbar, auch wird die Verwaltung keine Auskünfte über Eigentumsverhältnisse von bestimmten Grundstücken erteilen – es sei denn, ein Eigentümer äußert ausdrücklich einen entsprechenden Wunsch. 

„Das Baulandkataster schafft weder Baurecht noch enthält es eine Verpflichtung zur Bebauung. Es hat lediglich informellen Charakter“, erläutert Norbert Preuth, Leiter des Fachbereichs Geoinformation und Bodenordnung. „Es gibt einen Überblick über Flächen, deren Bebauung nach erster Einschätzung sofort oder in absehbarer Zeit möglich ist.“

Die Auswahl der Flächen nehme auf eine ausreichende „Durchlüftung“ Aachens und das Mikroklima der Innenstadt Rücksicht, so Wingenfeld. „Es wäre nicht sinnvoll, Parks oder Grünstreifen zu bebauen“. Andererseits herrsche in Deutschland das Prinzip, zunächst die Innenbereiche zu entwickeln, bevor man in die Außenbereiche wächst. „Bei dem für Aachen ermittelten Wachstumsszenario kommen wir nicht umhin, weitere Flächen in Anspruch zu nehmen – zum Beispiel Richtericher Dell.“

Wingenfeld rechnet nicht mit einer sehr hohen Aktivierungsquote von Baulücken – aus unterschiedlichen Gründen. „Manche Eigentümer wollen Grundstücke für ihre Kinder vorhalten, die Grundstücke liegen in einer topografisch schwierigen Lage oder es sind wirtschaftliche Gründe, die eine Bebauung verhindern“, so der Planungsdezernent.

Auch der Planungsausschuss beschäftigte sich am gleichen Tag mit dem Baulandkataster und nahm den Tagesordnungspunkt einstimmig zur Kenntnis. Die Veröffentlichung erfolgt im Januar im Rahmen des Geoinformationssystems der Stadt Aachen, das über die Internetseiten der Stadt Aachen zugänglich ist.

 

Überblick über Flächen, deren Bebauung nach erster Einschätzung in absehbarer Zeit möglich ist.

 

(Quelle: Presseamt der Stadt Aachen)

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