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Stadt Baesweiler: Grund- und Gewerbesteuer unverändert

Der Rat der Stadt Baesweiler hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2014 entschieden.

Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat beschlossen, die Hebesätze für 2014 gegenüber 2012 und 2013 unverändert zu belassen und somit wie folgt festzusetzen:

  • Grundsteuer A  (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) - 234  v.H.

  • Grundsteuer B - 407  v.H.

  • Gewerbesteuer - 409  v.H. 

Bürgermeister Dr. Linkens erläuterte im Rahmen seiner Haushaltsrede zum Haushalt 2014, dass die Hebesätze in Baesweiler damit deutlich unter den Hebesätzen benachbarten Städte und weit unter den durchschnittlichen Hebesätzen in NRW liegen. 

Teilweise sind Kommunen, die aufgrund ihrer schlechten Haushaltslage ein Haushaltssicherungskonzept bzw. einen Sanierungsplan aufstellen müssen, gezwungen, ihre Steuern drastisch zu erhöhen. Erhöhungen von 25 % in einem Jahr sind keine Seltenheit. Vereinzelte Städte in NRW haben bereits Hebesätze, die doppelt so hoch sind wie die in Baesweiler.

Der Stadt Baesweiler ist es trotz der in vielen Bereichen mangelhaften Finanzausstattung der Kommunen in NRW durch das Land bislang gelungen, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und somit auch zur Erhebung höherer Steuern zu vermeiden. 

Hierdurch werden Haus- und Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende und auch Mieter - die ja in der Regel über die Nebenkostenabrechnung an der Grundsteuer beteiligt werden – von höheren Belastungen verschont.

Die Stadt Baesweiler wird auch künftig versuchen, höhere Abgaben durch Ausgabedisziplin und maßvolle Haushaltspolitik zu verhindern. Im Rahmen der Haushaltsrede machte Dr. Linkens aber auch deutlich, dass dies nur gelingen kann, wenn der Bund und insbesondere das Land NRW den Kommunen zukünftig ausreichend Mittel für ihre Aufgaben zur Verfügung stellen.

(Quelle: Stadt Baesweiler, Presseamt)

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