Düsseldorf. Zum 1. Juni ist in Deutschland das sogenannte Energy Sharing rechtlich möglich geworden. Jeder, der eine Photovoltaikanlage nicht überwiegend gewerblich betreibt kann seinen überschüssigen Strom jetzt mit anderen Haushalten teilen, welche sich im Bilanzierungsgebiet desselben Elektrizitätsverteilernetzbetreibers befinden – also beispielsweise mit den direkten Nachbarn oder anderen Haushalten im gleichen Quartier. Ab dem 1. Juni 2028 wird ein solches Stromteilen dann auch mit Haushalten möglich, die sich im Bilanzierungsgebiet des benachbarten Verteilernetzbetreibers in derselben Regelzone befinden.
Für das Teilen des Stroms muss dabei kein Kabel zu den Nachbarn gelegt werden. Vielmehr bleibt technisch gesehen alles beim Alten: Wenn ein Haushalt mit PV-Anlage den selbst erzeugten Strom nicht vollständig verbraucht, fließt der Strom ins öffentliche Netz. Geändert wird dabei nur die Verrechnung des eingespeisten Stroms: Statt einer Einspeisevergütung bekommt der einspeisende Haushalt den Strom von seinem Abnehmerhaushalt bezahlt. Dafür muss zwischen den beiden Haushalten ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem man sich auf einen Strompreis einigt. Außerdem müssen beim Energy Sharing die Netzentgelte abgeführt werden, schließlich wird das öffentliche Stromnetz genutzt.
Energy Sharing erfordert Smart Meter
Damit die Verrechnung funktioniert, müssen die teilnehmenden Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein, die mit dem Internet verbunden sind. Interessant ist das Teilen von Solarstrom besonders für jene Besitzer von Solaranlagen, die regelmäßig nennenswerte Mengen des selbsterzeugten Stroms nicht selbst verbrauchen können, allerdings wegen bereits ausgelaufener Förderung keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Das gilt vor allem dann, wenn kein Stromspeicher vorhanden ist und eine Anschaffung auch nicht wirtschaftlich erscheint. Durch das Teilen der eigenen Strom-Überproduktion mit anderen Haushalten ließe sich die eigene PV-Anlage dann wirtschaftlicher nutzen.
Auf der Abnehmerseite ist das Modell vor allem für jene Haushalte attraktiv, die gerne Sonnenenergie nutzen möchten, aber selbst keine oder zumindest keine ausreichend große PV-Anlage installieren können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, weil das Dach von Bäumen oder umstehenden Gebäuden größtenteils verschattet wird oder wenn ein alter Dachstuhl keine PV-Anlage zu tragen vermag, ein neuer Dachstuhl jedoch fürs Erste zu teuer wäre. Auch auf kleineren Reihenhäusern mit größeren Dachfenstern bleibt mitunter wenig Platz für PV. Besonders Haushalte, die ein Elektrofahrzeug betreiben, haben jedoch zeitweise einen hohen Strombedarf.
In Deutschland fallen Netzentgelte an
Diese Lücke lässt sich mit dem Energy Sharing schließen. Dabei kann der Strom für den Abnehmer trotz der Netzentgelte vergleichsweise günstig sein, denn der liefernde Haushalt muss angesichts der heutzutage niedrigen (oder beim konkreten Haushalt bereits ausgelaufenen) Einspeisevergütung keine hohen Preise verlangen, um die Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage erheblich zu verbessern. Experten sehen insofern im Energy Sharing langfristig eine interessante Alternative für die Einspeisevergütung.
Die neue Möglichkeit hat der Gesetzgeber geschaffen, in dem er dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den neuen § 42c hinzugefügt hat. Damit hat der Bund eine Vorgabe der Europäischen Union (EU) in nationales Recht umgesetzt. Anders als beispielsweise Österreich hat Deutschland dabei darauf verzichtet, die Netzentgelte für das Energy Sharing – das ja im Nahbereich stattfindet – zu reduzieren. Das ist nach aktuellem Stand auch für die Zukunft nicht vorgesehen.
Aller Anfang ist schwer…
Trotzdem kann das Modell auch in Deutschland für Nutzer interessant sein. Allerdings ist die gesetzliche Voraussetzung allein noch nicht alles. Die praktische Umsetzung des Energy Sharing ist aktuell noch schwierig. Es gibt derzeit noch keine Musterverträge für ein solches Stromteilen, die Vertragsgestaltung dürfte Laien jedoch überfordern. Außerdem sind laut aktuellen Medienberichten erst rund 5,5 Prozent der deutschen Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet. Laut Medienberichten sind auch die Verteilernetzbetreiber derzeit noch nicht auf die neue Rechtslage eingestellt, haben noch keine Standard-Lösungen im Angebot.
Hier entsteht gerade erst ein ganz neues Betätigungsfeld: Potenzielle Anbieter und Abnehmer zusammenbringen, bei der Vertragsgestaltung unterstützen und vor allem die Abrechnung des geteilten Stroms übernehmen – für all das müssen Dienstleister noch Lösungen erarbeiten. Vermutlich wird das Energy Sharing daher zunächst in Pilotprojekten von Kommunen, Energiegenossenschaften und Stadtwerken ausprobiert, bevor die Voraussetzungen entwickelt sind, die auch Privathaushalte, einen einfachen Einstieg ins Energy Sharing ermöglichen.
