StädteRegion Aachen/Alsdorf.Vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks müssen Mieter das Gespräch mit dem Vermieter suchen – darauf weist der Verein Haus & Grund Aachen hin. „Seit Oktober 2024 haben Mieter zwar grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, sich ein Balkonkraftwerk zulegen zu dürfen“, erklärt Landesverbandspräsident Walter Eilert. „Das bedeutet aber nur, dass der Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht einfach so ablehnen darf. Sollte es einen wirklich triftigen Grund geben, kann er weiterhin ‚nein‘ sagen.“ Das könne etwa der Fall sein, wenn die Anbringung der Steckersolaranlage die Bausubstanz gefährden würde oder die Fassade unter Denkmalschutz steht.
„Handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung, muss der Vermieter zunächst die Zustimmung der Eigentümerversammlung zur Anbringung des Balkonkraftwerks einholen, bevor er dem Mieter die Erlaubnis erteilen kann“, ergänzt Tobias Hundeshagen, Geschäftsführer von Haus & Grund Aachen. Der Volljurist betont: „Seit Oktober 2024 muss die Eigentümerversammlung in der Regel zustimmen, wenn keine gewichtigen Sachgründe dagegensprechen. Es ist aber trotzdem wichtig, diesen Schritt nicht auszulassen.“ Hat die Eigentümerversammlung die grundsätzliche Erlaubnis erteilt, kann sie allerdings auch per Beschluss das genaue Modell oder die Art der Installation des Balkonkraftwerks regeln.
Balkonkraftwerk: Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag ratsam
Es folgt der nächste Schritt: „Zur rechtlichen Absicherung raten wir Vermietern dringend, mit den Mietern eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag zur Installation eines Balkonkraftwerks abzuschließen“, betont Tobias Hundeshagen. „Darin können die Details zur Nutzung eines Balkonkraftwerks geregelt werden, um späteren Streit und unklare Haftungsfragen zu vermeiden. Es ist hierbei unter anderem sinnvoll, die Mieter zum Abschluss einer Versicherung für das Balkonkraftwerk zu verpflichten.“ Außerdem sollte der Vertrag zur fachgerechten Installation und Einhaltung technischer Standards verpflichten und den Rückbau des Kraftwerks beim Auszug regeln.
„Es ist empfehlenswert, eine zusätzliche Kaution festzulegen, um Forderungen des Vermieters abzusichern, die aus dem Rückbau des Balkonkraftwerks entstehen könnten“, fügt Hundeshagen hinzu. Ansonsten könnten Vermieter auf Schäden sitzen bleiben. „Die Mieter ziehen den Nutzen aus der Anlage, also sollten sie auch die Risiken tragen“, betont Walter Eilert. Rechtliche Beratung zum Thema finden Vermieter als Mitglied beim örtlichen Verein von Haus & Grund. Die Ortsvereine können außerdem spezielle Vordrucke für eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag empfehlen.