Barrieren reduzieren: Ab sofort wieder Zuschüsse verfügbar!

Es ist soweit: Wer Barrieren in oder um die eigene Immobilie reduzieren möchte, kann ab sofort wieder staatliche Zuschüsse dafür bekommen. Das angekündigte Förderprogramm ist diese Woche gestartet. Es deckt praktisch die gesamte Bandbreite denkbarer Maßnahmen ab, die das Zuhause altersgerecht und komfortabel machen. Hier lesen Sie mehr über die Konditionen.

Berlin. Gute Nachricht für alle Eigentümer, die in ihrem Haus oder ihrer Wohnung Barrieren reduzieren möchten: Ab sofort gibt es für solche Umbaumaßnahmen wieder Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten, welche eine Höhe von bis zu 25.000 Euro erreichen dürfen. Mithin kann der Zuschuss bis zu 2.500 Euro betragen – die nicht zurückgezahlt werden müssen. Wer seine Immobilie gleich auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ bringt, kann sich sogar Ausgaben bis zu 50.000 Euro mit 12,5 Prozent bezuschussen lassen –also bis zu 6.250 Euro Zuschuss.

Wie das Bundesbauministerium mitgeteilt hat, kann die Zuschussförderung ab sofort bei der KfW beantragt werden. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen und ist unabhängig von deren Alter – schließlich kann Barrierefreiheit für Menschen jeden Alters hilfreich und unter Umständen auch notwendig sein. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung, aber auch Ersterwerber einer solchen, barrierefrei umgebauten Immobilie. Auch Mieter können die Förderung beantragen, die KfW empfiehlt für diesen Fall den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter.

Barrierefreiheit: Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Im Wohnungseigentum kann auch die Eigentümergemeinschaft den Förderantrag stellen, sofern sie aus Privatpersonen besteht. Das kann hilfreich sein, wenn Barrieren reduziert werden sollen, welche sich im Bereich des Gemeinschaftseigentums befinden. Bezuschusst werden nämlich verschiedenste Maßnahmen zum Abbau von Barrieren, nicht nur in Wohnbereichen, sondern auch in Treppenhäusern oder Außenbereichen von Wohngebäuden. So kann man mit dem Zuschuss etwa Wege auf dem Grundstück verbreitern und Stufen vermeiden, z. B. beim Zugang zum Gebäude oder zur Garage, zu Sitz- oder Spielplätzen.

Auch die barrierefreie Gestaltung und Überdachung von Kfz-Stellplätzen und Abstellplätzen ist förderfähig. Das Gleiche gilt im Gebäude für Anpassungen der Raumaufteilung: Mit den Fördermitteln lassen sich beispielsweise Wände versetzen und großzügige Räume mit mehr Bewegungsfreiheit schaffen, Türdurchgänge verbreitern, neue Innentüren einbauen, Schwellen auf Bewegungsflächen abbauen oder auch Terrasse, Loggia bzw. Balkon schaffen oder barrierefrei erschließen. Natürlich sind auch Badezimmerumbauten, etwa mit ebenerdiger Dusche, durch das Programm bezuschussungsfähig.

Gibt es Zuschüsse für Treppenlifte?

Die Förderung deckt auch moderne technische Einrichtungen mit ab, wie etwa altersgerechte Assistenzsysteme und Smart-­home-Anwendungen für Senioren. Gefördert werden außerdem Maßnahmen für eine verbesserte Orientierung sowie Stütz- und Haltesysteme, vergrößerte Lichtschalter, ergonomische Türgriffe und ähnliches. Eine der größten Barrieren stellt zweifellos in vielen Fällen die Treppe dar, über welche die anderen Etagen des Hauses erreicht werden müssen. Deshalb fördert das Zuschussprogramm der KfW auch alle Maßnahmen, die zur leichteren Überwindung von Treppen hilfreich sind.

Dazu gehört neben der Optimierung von Treppen durch verbesserte Handläufe auch deren gänzliche Vermeidung durch den Bau von Rampen. Aber auch der Einbau, die Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen ist förderfähig. Außerdem bezuschusst wird der Einbau von Liftsystemen: Treppenlift, Hublift, Plattformlift oder vertikale Liftsysteme (Hauslift) kommen hier in Frage. Zu beachten ist allerdings, dass die Zuschussförderung der KfW nur dann gezahlt werden kann, wenn die Maßnahme nicht zugleich von der Pflegeversicherung gefördert wird. Hier muss man also im Einzelfall ausrechnen, welche Förderung höher ist.

Haus & Grund-Mitglieder erhalten zusätzliche Vergünstigung für Liftsysteme

Mitglieder der Vereine des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen profitieren zusätzlich von einer Kooperation des Landesverbandes mit der Firma Lifta. Der deutsche Marktführer für Liftsysteme gewährt den Mitgliedern hohe Preisnachlässe. Für einen Lifta-Treppenlift oder Rollstuhllift sind 500 Euro Vergünstigung möglich, für einen Lifta-Hauslift sogar 1.000 Euro. Interessierte wenden sich direkt an die Hotline des Anbieters unter 0800 - 101 25 18 und weisen gleich darauf hin, dass sie Mitglied bei Haus & Grund sind. Im weiteren Verfahren kann der Kundenberater von Lifta auf Wunsch auch bei der Beantragung der KfW-Förderung unterstützen.

Wer das Gebäude gleich auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ bringen möchte, steht natürlich vor einem größeren Projekt: „In einem altersgerechten Haus oder einer altersgerechten Wohnung müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert sein und bestimmte Bedienelemente vorhanden sein“, schreibt die KfW. Deshalb ist es für solche Vorhaben vorgeschrieben, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser berät bei der Planung, begleitet die Bauarbeiten, dokumentiert das Vorhaben, bestätigt die Einhaltung der Vorgaben und erbringt den Nachweis, dass der Standard erreicht wurde.

Barrierefrei umbauen: Wie beantrage ich den staatlichen Zuschuss?

Für alle Antragsteller gilt: Zuerst muss das Projekt zur Barrierereduzierung geplant werden. Anschließend ist der Förderantrag online über das Portal der KfW zu stellen. „Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen“, warnt die KfW. Andernfalls ist keine Bezuschussung möglich. Nach der Förderzusage muss die Maßnahme dann innerhalb einer im Förderbescheid genannten Frist umgesetzt werden. Das Geld fließt dann, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die Rechnungen bei der KfW eingereicht wurden. Im Fördertopf für 2026 sind 50 Millionen Euro.

Auf der Website der KfW finden Sie alle Informationen zum KfW-Förderprogramm. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline der KfW unter 0800-5399002. Haus & Grund Aachen berät nicht zu Förderprogrammen.

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