Bauordnung und Wohnraumstärkungsgesetz: Landtag hört Experten

Auch wenn es in den Medien manchmal einen anderen Anschein hat: Auch in Zeiten von Corona beschäftigt sich die NRW-Landespolitik noch mit anderen Themen als der Pandemie. Bewegung gibt es etwa in der Bau- und Wohnungspolitik: Die Landesregierung hat eine Änderung der Bauordnung und ein Wohnraumstärkungsgesetz vorgeschlagen – jetzt spricht der Landtag darüber.

Düsseldorf/Aachen. Im NRW-Landtag gibt es heute (5. Februar 2021) einen Sitzungsmarathon zur Bau- und Wohnungspolitik: Der Bauausschuss des Parlaments führt gleich zwei Verbändeanhörungen durch. Dabei geht es zum einen um die Anpassung der Landesbauordnung, zum anderen um den Entwurf für das Wohnraumstärkungsgesetz. Haus & Grund Rheinland Westfalen vertritt dabei als sachverständige Organisation die Perspektive der privaten Eigentümer.

Bei der zum Jahr 2019 erst umfangreich reformierten Landesbauordnung sind einige kleinere Anpassungen geplant. So soll etwa eine nachträgliche Wärmedämmung an Außenwänden mit einer Stärke von bis zu 30 Zentimetern keine Beachtung für die einzuhaltenden Abstandsflächen finden. Bisher waren es 5 Zentimeter weniger. Das soll energetische Sanierungen im Bestand erleichtern. Haus & Grund Rheinland Westfalen äußert sich zustimmend.

Anpassungen an Landesbauordnung sollen Erleichterungen bringen

Geschäftsführer Tobias Hundeshagen stellt fest: „Damit wird eine energetisch sinnvolle, dickere Wärmedämmung vor allem im Gebäudebestand zwar ermöglicht. Inwieweit Kosten und Nutzen aber in Relation zueinander stehen, ist eine Frage des Einzelfalls und bleibt dem jeweiligen Investor selbst überlassen.“ Wer ein Dachgeschoss zu Wohnraum ausbaut, soll dadurch künftig nicht mehr zur Installation eines Aufzugs gezwungen werden. Damit wird Dachausbau leichter umsetzbar.

<link https: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles nrw-bauministerin-bringt-solarpflicht-fuer-parkplaetze-ins-gespraech-1741 _blank external-link-new-window external link in new>Wie berichtet, soll die neue Bauordnung außerdem vorschreiben, dass neue Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden müssen. Diese Pflicht würde auch größere Wohnanlagen treffen und damit den Wohnungsbau verteuern. Haus & Grund Rheinland Westfalen spricht sich daher für Freiwilligkeit aus. „Effektiver könnten entsprechende Fördermittel sein, um auf freiwilliger Basis entsprechende Anlagen zu errichten“, erklärt Verbandsdirektor Eric Uwe Amaya,  der auch seit Jahren in der Baukostensenkungskommission mitwirkt.

Wohnraumstärkungsgesetz stößt auf Kritik

Das Wohnraumstärkungsgesetz soll das bisherige Wohnungsaufsichtsgesetz ablösen und verschärfen. Das Land möchte damit Kommunen ein scharfes Schwert zum Einschreiten gegen Missstände in vermieteten Wohnungen und <link https: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles genehmigungspflicht-fuer-kurzzeitvermietung-eugh-gibt-gruenes-licht-1690 _blank external-link-new-window external link in new>Kurzzeitvermietungen in die Hand geben. Haus & Grund Rheinland Westfalen ist grundsätzlich für Maßnahmen zur Beseitigung von Problemimmobilien, um Quartiere nicht zu gefährden. Der Verband stellt allerdings fest, dass das Wohnraumstärkungsgesetz dazu genauso ungeeignet ist, wie sein Vorgänger, weil es nur den Zustand von Wohnungen umfasst.

Beispielsweise sollen die Kommunen weiterhin – wie nach dem bisherigen Wohnungsaufsichtsgesetz – Wohnungen bei Missständen für unbewohnbar erklären und den Eigentümern die Kosten für die Ersatzunterkunft der Mieter auferlegen können. Das soll künftig allerdings nicht mehr gelten, wenn die Mieter die Missstände durch Vandalismus selbst verursacht haben. „Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen, die bisher dazu führen konnte, dass redliche Vermieter für das Fehlverhalten ihrer Mieter zur Kasse gebeten werden konnten“, sagt Tobias Hundeshagen.

<link file:2515 _blank download file>Stellungnahme zur Anpassung Landesbauordnung (PDF)

<link file:2516 download file>Stellungnahme zum Wohnraumstärkungsgesetz (PDF)

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