Beengte Wohnverhältnisse: Wie häufig ist Überbelegung in Deutschland?

In angespannten Wohnungsmärkten ist anzunehmen, dass zunehmend Probleme mit Überbelegung aufkommen. Interessant sind vor diesem Hintergrund die Zahlen, die das Statistische Bundesamt jetzt vorgelegt hat. Die Behörde hat untersucht, wie sich die Überbelegung in Deutschland im europäischen Vergleich entwickelt hat und welche Bevölkerungsgruppen besonders betroffen sind.

Wiesbaden. Durch Überbelegung von Wohnungen beengte Wohnverhältnisse sind in Deutschland im EU-weiten Vergleich nicht besonders häufig – ihre Zahl steigt allerdings. Das zeigt eine Auswertung, die das Statistische Bundesamt jetzt vorgelegt hat. Demnach lebten im Jahr 2025 in Deutschland 11,7 Prozent der Bevölkerung in Wohnungen, die nach EU-Definition als überbelegt einzustufen sind. Im Jahr 2020 waren es noch 10,2 Prozent gewesen, so dass sich für die letzten fünf Jahren ein moderater Anstieg ergibt.

Damit liegt Deutschland in punkto Überbelegung europaweit gesehen in unteren Mittelfeld. Im EU-Durchschnitt liegt die Überbelegungsquote mit 16,8 Prozent deutlich höher als in Deutschland. Zwar kommen einige direkte Nachbarländer auf noch etwas niedrigere Überbelegungsquoten: In Frankreich lebten letztes Jahr 10,8 Prozent der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen, in den Niederlanden waren es 4,1 Prozent. Auch Spanien (9,5 Prozent) und Zypern (2,2 Prozent) kommen auf geringere Werte als Deutschland.

Allerdings weisen einige große EU-Länder sehr viel höhere Überbelegungsquoten auf. EU-Spitzenreiter ist Rumänien: Hier leben 40,4 Prozent der Bevölkerung in Wohnungen, die nach EU-Definition eigentlich zu klein für den Haushalt sind. Lettland kommt auf eine Quote von 38,9 Prozent, in Polen sind es 30,9 Prozent. In Italien lebt mit 24,3 Prozent knapp ein Viertel der Bevölkerung in zu kleinen Wohnungen. Allerdings spielt dabei die Wohnfläche gar keine Rolle, vielmehr geht es allein um die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zimmer.

EU-Definition für Überbelegung setzt bei Zimmerzahl an

Als überbelegt wertet die EU nämlich solche Wohnungen, in denen es nicht mindestens einen Gemeinschaftsraum sowie ein eigenes Zimmer für jedes im Haushalt lebende Paar gibt. Ebenfalls als überbelegt gilt eine Wohnung, falls darin nicht jede zum Haushalt gehörende über 18-jährige Person ihr eigenes Zimmer hat. Für Kinder gilt: Die Wohnung ist überbelegt, wenn es nicht mindestens für je zwei Kinder unter 12 bzw. für zwei gleichgeschlechtliche Heranwachsende zwischen 12 und 17 Jahren ein Zimmer gibt.

Gibt es im Haushalt Heranwachsende zwischen 12 und 17 Jahren, die unterschiedlichen Geschlechts sind, müssen sie jeweils ihr eigenes Zimmer haben. Für einen Ein-Personen-Haushalt muss es zwei Räume geben, sonst wird die Wohnung ebenfalls als überbelegt gewertet. Das letztere Kriterium ist im Hinblick auf heute durchaus übliche, offene Grundrisse nicht ganz unproblematisch – damit zählen nämlich viele Micro-Living-Wohnungen bereits bei Belegung mit einer einzigen Person als überbelegt, obwohl sie genau dafür gestaltet sind.

Alter und Kinderzahl machen großen Unterschied

Neben den Unterschieden innerhalb Europas liefert die Statistik auch Daten dazu, wie unterschiedlich die Bevölkerung in Deutschland mit zu wenig Zimmern auskommen muss. „In der ausländischen Bevölkerung ab 18 Jahren war der Anteil in überbelegten Wohnungen 2025 mit 30,8 Prozent knapp fünfmal so hoch wie unter deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren (6,7 Prozent). Auch armutsgefährdete Menschen (27,4 Prozent) zählen zu den besonders betroffenen Gruppen“, schreibt das Statistische Bundesamt.

Auch das Alter macht einen großen Unterschied: So sind über 65-Jährige in Deutschland mit nur 3,1 Prozent am seltensten von Überbelegung betroffen. Dagegen lag der Anteil von Minderjährigen, die in Wohnungen mit zu wenig Zimmern leben, 2025 bei 19,0 Prozent. Dazu passt die folgende Feststellung der Statistiker: „Wer in einem Haushalt mit Kindern lebt, war 2025 mit 17,6 Prozent überdurchschnittlich betroffen. Menschen in Haushalten ohne Kinder lagen mit 7,2 Prozent unter dem Durchschnitt (11,7 Prozent).“

Kinderlose Haushalte wohnen seltener in zu kleinen Wohnungen

Betrachtet man nur die Haushalte mit Kindern, dann fällt auf: Paare mit mindestens drei Kindern waren mit 32,1 Prozent besonders häufig von Überbelegung betroffen, Alleinerziehende lagen mit 29,6 Prozent nicht weit dahinter. Kinderlose Haushalte kommen dagegen auf eine Überbelegungsquote von nur 3,3 Prozent, alleinlebende Personen dagegen auf 12,6 Prozent – hier könnte allerdings die fragwürdige Definition der Zimmerzahl zu einer gewissen Verzerrung geführt haben.

Es ist fraglich, ob eine alleinlebende Person ihre Wohnverhältnisse als überbelegt empfindet, wenn Wohnzimmer und Schlafzimmer nicht räumlich voneinander getrennt sind. Wenig überraschend ist dagegen, dass der Statistik zufolge die Überbelegungsquote grundsätzlich in Städten höher ist als auf dem Land. Während 2025 die Bevölkerung in größeren Städten mit 16,9 Prozent überdurchschnittlich oft in Wohnungen mit zu wenig Zimmern lebte, waren es in kleineren Städten und Vororten 9,6 und auf dem Land nur 5,5 Prozent.

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