Bund fördert Umbau von Gewerbe- zu Wohnimmobilien

Die Digitalisierung hat mit Online-Shopping und Home-Office für zunehmende Leerstände bei Gewerbeimmobilien gesorgt. Zugleich ist die Nachfrage nach Wohnraum vielerorts groß. Da liegt es nahe, durch Umbau von Gewerbe- zu Wohnimmobilien Wohnraum zu schaffen, ohne neuen Flächenverbrauch und mit geringem Ressourcen-Aufwand. Das wird bald auch staatlich gefördert.

Berlin. Der Bund fördert ab Juli den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen bislang nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zu Wohnraum. Das hat Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) gestern (1. April 2026) bekanntgegeben. „In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen. Dieser Widerspruch beschäftigt mich“, erklärte Hubertz die Idee hinter dem neuen Förderprogramm. „Und genau hier wollen wir ansetzen. Mit unserem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ geben wir ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance.“

Die Förderung richtet sich an alle Arten möglicher Investoren: Antragsberechtigt sind also sowohl natürliche als auch juristische Personen aus dem öffentlichen sowie aus dem privaten Sektor. Das schließt explizit auch Personengesellschaften und Selbstnutzer mit ein. Damit kommt die Förderung auch für private Eigentümer von bislang nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Frage. Da die Wiedervermietung insbesondere von Immobilien für den Einzelhandel sowie von Büros heutzutage nicht mehr ganz leicht, die Nachfrage nach Wohnraum jedoch vielerorts groß ist, kann eine Umwandlung interessante Chancen bieten.

Zuschüsse für Umbau zu Wohnimmobilien

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bezuschusst werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, welche maximal 100.000 Euro betragen. Mithin kann der Zuschuss also eine Maximalhöhe von 30.000 Euro erreichen – pro geförderter Wohneinheit. „Zu den förderfähigen Ausgaben können z.B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung gehören“, teilt das Bundesbauministerium mit.

Nicht zu den förderfähigen Ausgaben zählen jedoch jene Aufwendungen, die mit der energetischen Sanierung des Gebäudes zu tun haben. Für diesen Teil der Kosten kann man allerdings die Förderprogramme zur energetischen Sanierung nutzen, etwa die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) – eine solche Kombination ist explizit erlaubt. Zu beachten ist freilich, dass die Summe aller Fördermittel am Ende nicht größer wird, als die Summe der förderfähigen Ausgaben. Die Kombinierbarkeit ist hilfreich, denn die neue Umbauförderung schreibt auch die Erreichung eines energetischen Standards vor.

Konkret muss die Immobilie nach ihrem Umbau zu Wohnraum den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erfüllen. Sollte es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handeln, ist der Standard „EH Denkmal EE“ zu erreichen. „Für besondere Fälle sind auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen“, schreibt das Bundesbauministerium. Die relativ zurückhaltenden energetischen Standards sollen dazu beitragen, dass möglichst wenige Projekte am Ende an den energetischen Vorgaben scheitern. Bei Nutzung der Sanierungsförderung sind freilich deren Konditionen zu erfüllen.

Gewerbe- zu Wohnen: Umbau-Förderung startet im Juli

Eine Obergrenze gilt für Unternehmen: Sie können insgesamt maximal 300.000 Euro Förderung aus dem Programm erhalten. Diese Grenze sorgt dafür, dass große Investoren nicht allein den Fördertopf ausleeren können. Dadurch verbessern sich die Chancen für kleinere Investoren wie auch Privateigentümer, in den Genuss der Förderung zu kommen. Insgesamt sind für dieses Jahr 300 Millionen Euro im Fördertopf. Damit könnten also 10.000 Wohneinheiten gefördert werden, falls denn jede einzelne davon den Förderhöchstbetrag ausschöpfen würde.

„Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran. Denn jedes umgebaute Gebäude spart Ressourcen, erhält gewachsene Strukturen und bringt neues Leben in unsere Innenstädte“, fasst Bundesbauministerin Hubertz die Erwartungen an das Förderprogramm zusammen. Förderanträge müssen gestellt werden, bevor der Liefer- und Leistungsvertrag für die Umsetzung des Umbaus abgeschlossen wird. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher schon laufen, werden dann aber auch nicht gefördert.

 

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