Bundeskabinett beschließt Ende der Gasspeicherumlage

Der Krieg gegen die Ukraine hatte 2022 eine Energiekrise ausgelöst, seitdem zahlt der deutsche Gaskunde eine Gasspeicherumlage. Doch diese finanzielle Belastung soll bald entfallen: Das hat sich die schwarz-rote Koalition in den Koalitionsvertrag geschrieben. Die Bundesregierung will damit jetzt Ernst machen: Das Kabinett hat gestern einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern (6. August 2025) eine kleine Entlastung für Gasverbraucher auf den Weg gebracht. Dazu hat man eine Änderung am Energiewirtschaftsgesetz beschlossen: Die darin bislang für Endkunden, also Verbraucher und Unternehmen, vorgesehene Gasspeicherumlage soll demnach entfallen. Die Umlage war nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 eingeführt worden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurden die Versorger damals verpflichtet, die Gasspeicher voll zu machen – auch wenn das den Einkauf von sehr teurem Gas erforderte.

Die zusätzlichen Kosten durch diese Maßnahme wurden über die Gasspeicherumlage an die Endkunden weitergegeben. Damit soll jetzt Schluss sein: Die Bundesregierung will die Umlage überflüssig machen, indem sie bis Ende 2025 rund 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in ein Umlagenkonto für die Gasspeicherung verschiebt. Nach Angaben der Bundesregierung bedeutet die Maßnahme mithin eine Entlastung der Endkunden von Gas um 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2026.

Kleine Entlastung für Haushalte mit Gasheizung

Für den Einzelnen Verbraucher ist es eine vergleichsweise kleine Entlastung: Die Gasumlage betrug zuletzt 2,89 Euro je  Megawattstunde. Demnach „beträgt die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch ca. 30 bis 60 Euro im Jahr“, wie es in einer Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie heißt. „Im Mittel beträgt die Gasspeicherumlage für Haushaltskunden sowie für sonstige Kleinkunden rund 2,4 Prozent und bei Großkunden rund 5 Prozent des Gaspreises“, heißt es im Gesetzentwurf.

„Indirekt trägt die Entlastung bei den Gaspreisen auch zur Reduktion der Stromkosten bei, da die Umlage den Gasbezug auch von Gaskraftwerksbetreibern belastet“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesministeriums weiter. Allerdings hat die Politik keinen Einfluss darauf, inwiefern die Stromversorger etwas kleinere Einkaufspreise für Gas und dadurch sinkende Produktionskosten für den Strom an die Kunden weitergeben. Denkbar ist auch, dass diese Einsparungen zur Gewinnoptimierung der Unternehmen genutzt werden.

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