CO2-Preis der Mieter: Abwälzung auf Vermieter ab 2023?

Die Ampel-Koalition will einen Teil der Heizkosten von Mietern auf die Vermieter abwälzen. Der Koalitionsvertrag will diesen Bruch mit dem Verursacherprinzip schon zum 1. Juni 2022 in Kraft treten lassen. Die FDP setzt sich jetzt für eine Verschiebung ein – aus organisatorischen Erwägungen. Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert die Pläne grundsätzlich – unabhängig vom Termin.

Berlin/Düsseldorf. Die FDP tritt bei dem geplanten Abwälzen von Teilen des CO2-Preises der Mieterhaushalte auf deren Vermieter auf die Bremse. Eine entsprechende Regelung dürfe erst zum Jahreswechsel in Kraft treten. Damit zitiert die BILD-Zeitung heute (15. Februar 2022) den wohnungspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Der hatte dem Blatt gesagt: „Ein unterjähriger Start ist operativ kaum möglich und würde viele Fehler produzieren.“

Deswegen müsse das geplante Gesetz bis zum 31. Mai verabschiedet werden und dann zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Föst spricht sich damit für ein Abweichen vom Koalitionsvertrag aus: Dort hatte das Ampel-Bündnis vereinbart, zum 1. Juni 2022 solle eine Regelung dieser Frage in Kraft treten. Man wolle sich auf ein Stufenmodell einigen – falls das nicht rechtzeitig geschieht, soll laut Koalitionsvertrag zum 1. Juni eine pauschale, hälftige Übernahme des Mieter-CO2-Preises durch die Vermieter Gesetz werden.

Wie das Handelsblatt heute schreibt, arbeitet der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, derzeit an einem Stufenmodell. Es soll dafür sorgen, dass Vermieter von Gebäuden mit niedrigem energetischem Standard einen höheren Teil vom CO2-Preis ihrer Mieter tragen müssen, als Vermieter, die in einen hohen energetischen Standard ihrer Gebäude investiert haben. Das soll gerechter sein als eine pauschale hälftige Übernahme des CO2-Preises durch die Vermieter und Eigentümern einen Anreiz für Modernisierungen geben.

Haus & Grund Rheinland Westfalen kritisiert Abkehr vom Verursacherprinzip

Haus & Grund Rheinland Westfalen lehnt ein Abwälzen des CO2-Preises der Mieter auf die Vermieter grundsätzlich in jeder Form ab. „Es hat das Verursacherprinzip zu gelten. Die Mieter müssen selbst für ihre Heizkosten aufkommen“, stellt Tobias Hundeshagen fest. Der Geschäftsführer von Haus und Grund Aachen betont: „Der Vermieter hat keinen Einfluss darauf, wie stark der Mieter seine Heizung aufdreht. Wenn an der Umlagefähigkeit einer Betriebskostenart gerüttelt wird, könnten später auch noch andere angetastet werden. Zu einem solchen Dammbruch darf es nicht kommen.“

Hundeshagen verwies außerdem darauf, dass Vermietern durch solche Zahlungen die finanziellen Möglichkeiten genommen würden, in die energetische Modernisierung ihrer Immobilie zu investieren. „Wir fordern, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wie ursprünglich versprochen an alle Bürger zurückgegeben werden. Mit einem solchen Klimageld wäre eine soziale Abfederung der Klimapolitik sichergestellt.“ Zugleich würden Mieter dann auch weiterhin den Anreiz zu sparsamem Heizverhalten haben. Nur so könne Klimaschutz gelingen.

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