Berlin. Der sogenannte Bau-Turbo ist beschlossene Sache: Der Bundesrat hat keine Einwände und am Freitag (17. Oktober 2025) beschlossen, wegen des Gesetzes nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ jetzt ausgefertigt und im Gesetzblatt verkündet werden – es tritt dann am nächsten Tag in Kraft. Damit wird die Maßnahme der Bundesregierung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus also noch diesen Herbst Realität.
Das Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauprojekte beschleunigen. Dafür ergänzt es das Baugesetzbuch (BauGB) um einige auf fünf Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, befristete Sonderregelungen. Auf deren Grundlage können die Kommunen dann bei der Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben vom strengen Bauplanungsrecht abweichen – zumindest insoweit, als die Pläne mit öffentlichen Belangen vereinbar sind und die Interessen der Nachbarschaft gewahrt werden.
Fehlender oder unpassender Bebauungsplan soll kein Hindernis mehr sein
So können die Kommunen etwa künftig im unbeplanten Innenbereich von der Regel abweichen, dass neue Gebäude sich in die vorhandene Bebauung einfügen müssen. Das soll die Aufstockung von Häusern und die Hinterlandbebauung in zusammenhängend bebauten Ortsteilen und mithin die Nachverdichtung erleichtern. Dort, wo ein Bebauungsplan existiert, sollen die Kommunen künftig bei der Genehmigung neuer Gebäude von den Vorgaben des Bebauungsplans abweichen können, ohne erst den Bebauungsplan anpassen zu müssen.
Dadurch soll es leichter möglich werden, Wohnungen durch Aufstockung, Anbauten oder Neubauten in zweiter Reihe zu schaffen. Nicht in allen Kommunen gibt es jedoch noch viel Potenzial für solche Maßnahmen der Nachverdichtung im Innenbereich. Daher erleichtert der Bau-Turbo auch das Bauen im unbeplanten Außenbereich, sofern im direkten räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen gebaut wird. Außerdem sollen beim Aufstellen von Bebauungsplänen Abweichungen von den Lärmschutzvorschriften den Wohnungsbau beispielsweise in der Nachbarschaft von Gewerbegebieten erleichtern.
Gesetz allein kann Wohnungsneubau nicht beschleunigen
Ob der Bau-Turbo tatsächlich den Wohnungsbau beschleunigen wird, ist fraglich. Einerseits ist seine Wirksamkeit davon abhängig, ob die Städte und Gemeinden die Bereitschaft aufbringen, die Möglichkeiten des Bau-Turbos auch anzuwenden. Das erfordert von den Bauämtern den Mut, rechtliches Neuland zu betreten. Ohne die Entschlossenheit der Kommunen, wirklich schnell mehr Neubau ermöglichen zu wollen, wird der Bau-Turbo also nichts verändern können.
In jenen Kommunen, welche den Bau-Turbo nutzen, wird allerdings nur dann wirklich schnell mehr gebaut werden, wenn sich auch Investoren finden, die bauen möchten. Angesichts sehr hoher Baukosten, Grundstückspreise und in einigen Ländern wie Nordrhein-Westfalen auch einer sehr hohen Grunderwerbsteuer ist es fraglich, ob allein die Aussicht auf eine schnellere Baugenehmigung die Investoren zahlreich anlocken wird. Zudem birgt das Abweichen von Vorschriften insbesondere zum Lärmschutz ein gewisses Risiko, später hohe Folgekosten nach sich zu ziehen (wir berichteten).
