Berlin. Der sogenannte Gebäudetyp E nimmt Formen an: Das Bundesbauministerium und das Bundesjustizministerium haben jetzt ein gemeinsames Eckpunktepapier präsentiert, welches das geplante neuen Baurecht näher skizziert. Das „E“ steht dabei für „einfach“: Durch die Einführung des Gebäudetyp E soll das Bauen in Deutschland nämlich einfacher und damit auch schneller und preisgünstiger möglich werden als bisher, indem darauf verzichtet wird, nach den bisher üblichen, sehr hohen Standards zu bauen.
„Der Gebäudetyp E ist ein bisschen wie Baupreisbremse und Bauturbo in einem. Denn einfaches Bauen kostet weniger und geht schneller“, sagt Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig zu dem Eckpunktepapier. „Genau dafür steht der Gebäudetyp E. Bislang wird in Deutschland fast immer nach dem Goldstandard gebaut. Dabei geht gutes und sicheres Wohnen oft auch günstiger.“ So sehen die anerkannten Regeln der Technik bislang mitunter viele Merkmale für Gebäude vor, die allein dem Komfort dienen und nicht unbedingt nötig sind.
Goldstandard sorgt bislang für teures Bauen
Dennoch sieht sich die Bauwirtschaft bislang in der Regel gezwungen, die vielen Regeln einzuhalten, weil das Gebäude sonst rechtlich als mangelhaft eingestuft werden könnte. „Das kann dazu führen, dass eine Planung und Bauausführung gewählt wird, die über den eigentlichen Bedarf hinausgeht“, stellen die verantwortlichen Ministerien fest. Genau diese Situation soll der Gebäudetyp E zu überwinden helfen: Was nicht wirklich gebraucht wird, darf künftig rechtssicher weggelassen werden, um günstiger bauen zu können.
Hierzu sollen Bauunternehmer und ihre Auftraggeber künftig einfach und unbürokratisch einen Gebäudetyp-E-Vertrag abschließen können. „Der Vertrag soll ermöglichen, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden“, erklären die zuständigen Ministerien in ihrer Pressemitteilung zum gemeinsamen Eckpunktepapier. „In den Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelungen vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein.“
Einfacher bauen, aber mit Rechtssicherheit und Verbraucherschutz
„Der Verbraucherschutz soll dabei gewährleistet bleiben. Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, bleibt es bei den üblichen Standards“, betonen die Ministerien in der Pressemitteilung. „Gebäudetyp E heißt: Wir bauen einfacher, schneller und günstiger, ohne an Qualität zu sparen“, erklärte Bundesbauministerin Verena Hubertz hierzu. „Das geht, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren: kompakte Grundrisse, robuste Materialien und weg von Schnickschnack, der den Bau verteuert.“
Pilotprojekte hätten gezeigt, was möglich ist: „Fensterlüftung statt komplizierter Anlagen, weniger massive Wände, serielle Bauweise mit schlanken Konstruktionen“, zählt die Ministerin auf. Was der Gebäudetyp E hingegen nicht ist: Ein konkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften. Sprich: Nach den Regel des Gebäudetyps E können alle möglichen Gebäude errichtet werden, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Doppelhaushälften und so weiter. Der Gebäudetyp E soll außerdem sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Bestand anwendbar sein.
Haus & Grund begrüßt Gebäudetyp E
Damit der Gebäudetyp E sich in der Praxis auch durchsetzt, sollen beispielsweise die Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Außerdem ist eine Best-Practice-Sammlung geplant, einschließlich Verträgen, an denen sich Baufirmen und Bauherren orientieren können, wenn sie Bauprojekte planen. Mit dem Gebäudetyp E greift die Bundesregierung eine seit längerem auch von Haus & Grund Rheinland Westfalen vertretene Forderung auf.
„Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung den Gebäudetyp E jetzt tatsächlich Realität werden lässt“, kommentiert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen das Eckpunktepapier. „Der Gebäudetyp E ist ein hilfreicher Beitrag dazu, dass Wohnungen wieder preisgünstiger gebaut werden können. Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Baukosten sind ein Hauptgrund dafür, dass in Deutschland zu wenig Neubau stattfindet und in manchen Regionen der Wohnraum knapp und teuer geworden ist.“
Gesetzentwurf braucht noch Zeit
Vom Gebäudetyp E profitieren letztlich alle: Sowohl Menschen, die sich Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, als auch Vermieter, die leichter in neue Wohnungen investieren können und die Mieter, welche von einem größeren Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen profitieren können, wenn schneller und günstiger gebaut werden kann. Bis der Gebäudetyp E Realität wird, dauert es aber noch etwas – ein Gesetzentwurf für die nötigen Anpassungen der zivilrechtlichen Regelungen liegt noch nicht vor.
Zunächst soll in einem nächsten Schritt ein Austausch über das Eckpunktepapier mit den Ländern, mit Fachkreisen und Verbänden stattfinden. „Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen anschließend praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden“, schreiben die zuständigen Ministerien zum weiteren Vorgehen. Haus & Grund Rheinland Westfalen wird den Fortgang des Prozesses aufmerksam verfolgen und berichten, sobald es Neuigkeiten hierzu gibt.
