Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen startet mit einer deutlich ausgeweiteten Förderung für die Ladeinfrastruktur der Elektromobilität ins neue Förderjahr. Wie das zuständige Wirtschafts- und Klimaschutzministerium heute (1. Februar 2024) mitgeteilt hat, können ab sofort wieder Fördermittel aus dem Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ beantragt werden. Das Programm richtet sich unter anderem an Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mietshäusern sowie deren Mieter.
Insgesamt stellt das Land dieses Jahr 23 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen insbesondere die private Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern weiter ausgebaut werden soll. „Wir wollen, dass alle Menschen ihr Elektroauto einfach und bequem laden können – wir legen daher einen Fokus auf den Ausbau der Ladesäulen an Mehrfamilienhäusern“, sagte Ministerin Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen) zum erneuerten Förderprogramm. „Unser Ziel ist es, dass alle Menschen künftig ihr Elektroauto einfach und bequem laden können und das überall.“
40 Prozent Förderung für Eigentümer und Vermieter
Für den Bau einer privaten Ladestation bzw. Wallbox an einem Mietshaus oder einer Wohneigentumsanlage ist ein Zuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.000 Euro, möglich. Bedingung ist, dass das Gerät entweder aus dem Netz mit Ökostrom versorgt wird oder eine eigene PV-Anlage am Gebäude vorhanden ist. Wer im Zuge der Einrichtung seiner Ladestation erst eine neue PV-Anlage errichtet, profitiert von einer auf 1.500 Euro erhöhten Obergrenze für den Zuschuss.
Beantragen können die Förderung sowohl Wohnungseigentümer als auch ganze Wohnungseigentümergemeinschaften, Personen mit Eigentum in Garagen- oder Stellplatzkomplexen, Vermieter sowie deren Mieter. Dabei muss zuerst ein Angebot für die geplante Ladestation bzw. Wallbox eingeholt werden, dann ist der Förderantrag zu stellen. Erst wenn der Zuwendungsbescheid da ist, darf der Bau in Auftrag gegeben werden.
Auch Grundinstallation und Netzanschluss wird gefördert
Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg, die Anträge sind online zu stellen. Alle nötigen Informationen und Links sind hier zu finden. Eigentümer und Vermieter können sich als Mitglied in ihrem örtlichen Verein von Haus & Grund zur rechtlichen Gestaltung und Beschlussfassung des Projekts in der Eigentümergemeinschaft sowie im Mietverhältnis beraten lassen.
Allerdings erfordert die Installation einer Lademöglichkeit auf dem Parkplatz eines Mehrfamilienhauses oftmals umfangreiche elektrotechnische Vorinstallationen, die nicht selten eine hohe Investition darstellen. Damit diese dem Ausbau der Lademöglichkeiten nicht im Wege steht, fördert das Land jetzt auch den Bau solcher Grundinstallationen an Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern mit mindestens 20 Stellplätzen zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 50.000 Euro Zuschuss drin.
Ausgeweitete Förderung für ambitioniertes Ziel
Auch der Netzanschluss wird – wie gehabt – mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro, gefördert. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Komplex mit mindestens vier Stellplätzen handelt, die mehr als zwei Jahre alt sind. Es muss zudem mindestens ein Ladepunkt geschaffen werden, der mindestens 11 kW Leistung aufweist. Durch die umfassende Förderung möchte die Landesregierung ihr Ziel erreichen, dass bis 2023 an den Mehrfamilienhäusern im Land 1,5 Millionen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge entstehen.
„Gut 100.000 Ladepunkte in Ein- und Mehrfamilienhäusern hat das Land mit seinen Förderprogrammen bereits ermöglicht“, bilanzierte Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur. Im vergangenen Jahr sind nach Angaben des Ministeriums Zuschüsse für 13.100 Ladepunkte bewilligt worden (1.900 öffentliche Lademöglichkeiten eingerechnet). Damit handele es sich um eines der erfolgreichsten Förderprogramme des Landes. Um das Ziel zu erreichen und in den nächsten sechs Jahren wirklich 1,4 Millionen weitere Ladepunkte entstehen zu lassen, muss das Programm allerdings noch deutlich erfolgreicher werden, was die Ausweitung erklärt.