Berlin/Düsseldorf. Der Bund bessert sein Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ nach: Ab dem 16. Oktober gelten neue Konditionen. Das am 1. Juni diesen Jahres gestartete Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll Familien beim Eigentumserwerb durch zinsgünstige Darlehn unterstützen. Allerdings ist das Programm wie von Experten erwartet gefloppt: Es gingen kaum Anträge ein, weil die Konditionen nicht geeignet waren, für die Zielgruppe wirklich einen entscheidenden Vorteil zu bieten. Haus & Grund Aachen hatte auf diese Problematik von Beginn an hingewiesen (hier nachzulesen).
Um das Förderprogramm doch noch ans Laufen zu bringen, passt die KfW jetzt die Förderkonditionen an: Die Einkommensgrenze wird um ein Drittel angehoben. Bislang konnten nur Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro die Förderung beantragen – also Haushalte, die ein so geringes Einkommen haben, dass sie sich unter den aktuellen Bedingungen auch mit der Förderung kein Wohneigentum leisten können. Künftig liegt die Grenze bei 90.000 Euro für Familien mit einem Kind. Sie erhöht sich für jedes weitere Kind um 10.000 Euro.
Höhere Darlehn möglich – hohe energetische Standards verlangt
Auch die maximal mögliche Höhe der zinsgünstigen Darlehn wird nach oben angepasst. Bislang konnten Familien mit ein oder zwei Kindern ein Darlehn von 140.000 Euro bekommen, künftig sind es 170.000 Euro. Für Haushalte mit drei oder vier Kindern steigt das mögliche Kreditvolumen von 165.000 auf 200.000 Euro. Bei fünf und mehr Kindern sind sogar 220.000 Euro möglich, bislang waren es nur 190.000. Wie gehabt muss es sich allerdings um ein „Klimafreundliches Wohngebäude“ nach dem strengen Standard EH40 handeln, das mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ausgezeichnet ist.
Wer mit seinem neuen Eigenheim zusätzlich auch noch alle Anforderungen für das Qualitätssiegel QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erfüllt und ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Stelle erhält, kann höhere Darlehnssummen abgreifen: Bei ein bis zwei Kindern sind dann 220.000 Euro möglich, bisher waren es nur 190.000. Bei drei oder vier Kindern kann der Kredit bis zu 250.000 Euro erreichen (bislang: 215.000). Mit fünf oder mehr Kindern sind 270.000 Euro hohe Förderdarlehn drin. Ob die Mittel aus dem 350 Millionen Euro großen Fördertopf damit häufiger abgerufen werden, bleibt abzuwarten.
Verbesserte Förderung wird nicht allen Familien helfen
„Mit den verbesserten Konditionen kommen deutlich mehr Haushalte in die Lage, durch die Förderung wirklich zu einer monatlichen Belastung zu kommen, die sie auch schultern können“, meint Tobias Hundeshagen, Geschäftsführer von Haus & Grund Aachen. Das sei jedoch nur eine Voraussetzung für die Finanzierbarkeit des Eigenheims: „Angesichts hoher Eigenkapitalforderungen der Banken und hoher Kaufnebenkosten bei nach wie vor hohen Baukosten und Immobilienpreisen müssen die Familien weiterhin über sehr viel Eigenkapital verfügen, um sich eine Immobilie leisten zu können.“
Hinzu komme, dass die Förderung wegen der hohen energetischen Standards, die sie verlangt, weiterhin nur den Kauf ganz besonders teurer Neubauten ermöglicht. „Dadurch ist auch umso mehr Eigenkapital aufzubringen. Wer nicht zufällig eine größere Erbschaft gemacht hat, dürfte sich in der angesprochenen Einkommensgruppe schwer damit tun“, stellt Hundeshagen fest. Haus & Grund Aachen setzt sich daher zusätzlich für eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer ein, um die hohe Hürde für den Immobilienkauf abzusenken. Wie berichtet sind die Chancen auf eine solche Entlastung derzeit allerdings nicht gut.
Hundeshagen rät deshalb Familien, die Wohneigentum bilden möchten: „Wer in Nordrhein-Westfalen ins Eigenheim wechseln möchte, der sollte sich die Förderung der NRW.BANK anschauen. Hier gelten deutlich attraktivere Konditionen. Es können auch Bestandsgebäude erworben werden und es werden keine strengen energetischen Standards vorgegeben“. Informationen darüber gibt es auf der Website der NRW.BANK, welche auch Ansprechpartnerin für Nachfragen zu diesem Thema ist.