Eigentumsförderung für Familien: Bund verbessert Konditionen

Die Wohneigentumsförderung des Bundes für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen war in der Vergangenheit immer wieder für ihre Förderkonditionen kritisiert worden – insbesondere auch wegen der strengen damit verbundenen energetischen Standards. Hier hat das Bundesbauministerium jetzt etwas nachgebessert, ab sofort gelten angepasste Konditionen.

Berlin. Der Bund bessert erneut die Konditionen der Eigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen nach. Die Anpassungen sind seit gestern (23. Oktober 2025) in Kraft und betreffen einerseits das Förderprogramm „Jung kauft Alt“, andererseits das Programm „Wohneigentum für Familien“. Bei letzterem besteht die Neuerung in einem deutlich abgesenkten Zinssatz: Statt bisher 1,71 Prozent zahlen die Familien künftig nur noch 1,12 Prozent Zinsen für ihr Förderdarlehn. Das hat das Bundesbauministerium jetzt mitgeteilt.

Demnach gilt der Zinssatz bei einer Kreditlaufzeit von 35 und einer Zinsbindung von 10  Jahren. Das Ministerium rechnet beispielhaft vor: Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet der neue Zinssatz aktuell einen Abstand von etwa 2,5 Prozentpunkten zu den Zinsen, die Banken verlangen. Bei einem Kreditbetrag von 170.000 Euro und normalem Kreditverlauf spart die Familie durch das Förderdarlehn etwa 30.500 Euro an Zinsen. Nach den bisherigen Konditionen wären es rund 24.000 Euro gewesen.

Familien können mit geringeren Zinsen kalkulieren

„Erhält der Neubau zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), steigt der mögliche Kreditbetrag auf 220.000 Euro und die Ersparnis somit auf fast 40.000 Euro“, schreibt das Bundesbauministerium. Nach den bisherigen Konditionen war mit dem QNG eine Zinsersparnis von knapp 32.000 Euro möglich. Die Förderdarlehn sind erhältlich für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude.

Dabei bedeutet „klimafreundlich und energieeffizient“, dass das Haus die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass es die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt. Es muss also nach einem vergleichsweise teuren Standard gebaut werden. Daran hat sich auch nichts geändert – die gesenkten Zinsen sollen aber die Finanzierung dessen erleichtern.

„Jung kauft Alt“: Sanierungsanforderungen gesenkt

Anders sieht es beim Programm „Jung kauft Alt“ aus, welches den Erwerb von Bestandsimmobilien durch Familien mit kleinen und mittleren Einkommen fördert. Bei diesem Programm hat der Bund jetzt nicht nur die gleiche Zinsabsenkung vorgenommen, wie beim Programm „Wohneigentum für Familien“. Vielmehr hat man darüber hinaus auch noch die Anforderungen an die energetische Sanierung des gekauften Hauses abgesenkt, an welche die Förderung geknüpft ist.

Bislang gab es die Förderung aus dem Programm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb von Bestandsgebäuden der Energieeffizienzklassen F bis H unter der Auflage, dass das Haus innerhalb von viereinhalb Jahren so saniert wird, dass es mindestens den Standard Effizienzhaus 70 erreicht. Diese Anforderung wurde nun auf den Standard EH85 abgesenkt. Dadurch fallen die Sanierungskosten für die Betroffenen geringer aus, was die Nutzung des Förderprogramms attraktiver machen soll.

Neu: Sanierungsmöglichkeit wird berücksichtigt

„Für Fälle, bei denen das Gebäude aufgrund seiner baulichen Struktur nicht auf das vorgegebene Zielniveau saniert werden kann, wird eine alternative Regelung eingeführt“, erklärt das Bundesbauministerium außerdem in seiner Mitteilung. „Damit müssen Familien keine Sorgen haben, dass die ganze Förderung rückabgewickelt wird, sollte nur ein Teil der energetischen Anforderungen erreicht werden können.“ Gefördert wird als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als zinsverbilligter Kredit.

Dabei sind die gesamten Kosten für den Eigentumserwerb mitsamt den anteiligen Grundstückskosten förderfähig, nicht aber die Kaufnebenkosten. Die geförderten Familien können außerdem zur Finanzierung der energetischen Sanierung die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bekommen. In diesem Programm sind auch Tilgungszuschüsse möglich. Weitere Informationen zu den beiden Förderprogrammen bietet die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Ihren Websites an: Wohneigentum für Familien bzw. Jung kauft Alt. Infos zur BEG-Förderung gibt es hier.

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