Düsseldorf. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen macht darauf aufmerksam, dass in NRW der sogenannte Shisha-Erlass in Kraft getreten ist. Er erlaubt es den lokalen Behörden, Betreibern von Shisha-Bars strenge Auflagen zu machen. Dazu gehört eine Verpflichtung, CO-Melder zu installieren. „Außerdem müssen die Bars mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden, die strengen Anforderungen zu genügen haben“, erklärt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen.
Nach den Buchstaben des Erlasses müssen im Allgemeinen pro Stunde und brennender Wasserpfeife mindestens 130 Kubikmeter Luft nach außen bewegt und durch Frischluft ersetzt werden. Die Abluft muss in den freien Luftstrom über das Dach geleitet werden, es ist also ein entsprechender Kamin erforderlich. Zum Anzünden und Vorglühen wird ein Rauchabzug Pflicht. Adenauers Einschätzung: „Viele Lokale werden diese Auflagen wohl nur erfüllen können, wenn umfangreiche bauliche Veränderungen vorgenommen werden. In gemieteten Objekten geht das nur in Absprache mit dem Vermieter.“ Die Investition dürfte in vielen Fällen teuer ausfallen. Ob sie vom Mieter oder vom Vermieter zu stemmen ist, hängt vom Wortlaut im Gewerberaum-Mietvertrag ab.
Teure Umbauten nötig: Wer muss das bezahlen?
Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, erklärt: „In Mietverträgen für gewerbliche Räume kann festgelegt werden, welche Art von Geschäft einzieht. Dann kann dem Vermieter auferlegt werden, dass er diesen Geschäftsbetrieb auch zu ermöglichen hat. In diesem Fall müsste der Vermieter auf seine Kosten umbauen.“ Fehlt eine solche Regelung im Mietvertrag, hat der Mieter die Kosten komplett selbst zu tragen. Vielen Shisha-Bars, aber auch privaten Vermietern von Ladenlokalen, die durch Corona Umsatzeinbußen hatten, könnte das ein ernstes finanzielles Problem bereiten. Die regelmäßige Wartung von CO-Meldern und Lüftungsanlagen wird zudem die Betriebskosten der Objekte steigen lassen.
Der Shisha-Erlass ist bereits seit dem 25. September in Kraft, die Behörden können also ab sofort in Aktion treten. Kommen die Betreiber den Auflagen nachhaltig nicht nach, kann die Behörde das Lokal schließen. Vermieter einer Shisha-Bar sollten sich im Rahmen ihrer <link https: www.hausundgrund-aachen.de mitgliedschaft ueber-uns _blank external-link-new-window internal link in current>Mitgliedschaft gerne an unsere Rechtsberatung wenden. Dort erhalten Mitglieder eine rechtliche Beratung zum weiteren Vorgehen – auch zur Frage, wer die Wartung für Lüftungsanlagen und CO-Melder übernehmen muss. Das hängt im Einzelfall von der Gestaltung bestimmter Klauseln im Mietvertrag ab.
Shisha-Erlass: Hilfestellung für Vermieter von Haus & Grund
Der Shisha-Erlass zeigt, wie teuer die Konsequenzen für Vermieter sein können, wenn im Mietvertrag für gewerbliche Räume eine unvorteilhafte Regelung vereinbart wurde. Haus & Grund empfiehlt Vermietern daher, die von Fachjuristen erstellten <link https: www.hausundgrund-aachen.de mietvertrag _blank external-link-new-window internal link in current>Gewerbemietvertrag zu nutzen. Auch diese Verträge wollen allerdings mit Bedacht ausgefüllt sein. Dabei hilft das <link https: www.verlag-hausundgrund.de seminare _blank external-link-new-window external link in new>Seminar „Gewerberaum-Mietverträge richtig ausfüllen“ am 08.12.2020 von 15:00 bis 17:00 Uhr. Anmeldungen sind bereits möglich – Informationen dazu gibt es hier.
Angesichts der Corona-Situation könnte der Erlass vielen Shisha-Bars den Garaus machen. Nach Umsatzeinbußen durch die Corona-Beschränkungen dürften viele Betreiber nicht die Mittel für die nötigen Anpassungen ihrer Lokale haben. Der Shisha-Konsum verlagert sich dann zunehmend in den privaten Bereich. „Auch wer zuhause eine Shisha rauchen will, sollte sich einen CO-Melder anschaffen“, empfiehlt Amaya. Geräte, die auch die strengen Anforderungen des Shisha-Erlasses erfüllen, gibt es im <link https: www.verlag-hausundgrund.de _blank external-link-new-window external link in new>Online-Shop der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH oder über Ihren <link https: www.hausundgrund-aachen.de kontakt _blank external-link-new-window internal link in current>Ortsverein.