Frühjahrsputz am Haus: Vorsicht vor unseriösen Anbietern!

Im Frühjahr schreiten Eigentümer gerne zum Frühjahrsputz an ihren Objekten. Das kann nach dem Winter auch durchaus sinnvoll sein. Deshalb ruft diese Jahreszeit allerdings auch windige Dienstleister auf den Plan, die spontan an der Haustür klingeln und sofortige Reinigungsmaßnahmen verkaufen wollen. Wir informieren, wie man sich vor unseriösen Anbietern schützen kann.

Düsseldorf. Mit dem Frühjahr kommt erfahrungsgemäß auch wieder die Hochsaison für unseriöse Anbieter, die Eigentümern an der Haustür spontane Reinigungsdienstleistungen verkaufen wollen. Neben der Reinigung von Einfahrten, Terrassen, Fassaden, Gehwegen oder Dächern bieten die Arbeitertrupps mitunter auch kleine Reparaturen an, die angeblich notwendig seien. Oft heißt es: „Wir sind gerade in der Nachbarschaft mit der Arbeit fertig geworden und hätten jetzt noch Zeit für Ihr Haus.“ Damit wird gleich Druck zu einer spontanen Beauftragung aufgebaut.

Auch Hinweise auf vermeintliche Schäden, die umgehend behoben werden müssten, tragen oftmals dazu bei, Hauseigentümer zu spontanen Aufträgen zu verleiten. Doch hier ist Vorsicht geboten. Darauf macht dieser Tage die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam. „Hinter den Angeboten verbergen sich meist minderwertige Leistungen, die am Ende auch noch erheblich mehr kosten als zuvor vereinbart“, warnen die Verbraucherschützer. Die angebotenen Leistungen entsprächen in vielen Fällen nicht den fachlichen Standards oder die Kosten stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis.

Seriöse Handwerker bieten sich nicht ungefragt an der Haustür an

Die Verbraucherschützer mahnen daher zu einem gesunden Maß an Skepsis: Seriöse Handwerksbetriebe würden niemals an der Haustür klingeln und spontan ihre Dienste anbieten. Vielmehr erstelle ein seriöser Anbieter auf Anfrage zunächst einen schriftlichen Kostenvoranschlag, aus dem die angebotenen Leistungen und die dafür angesetzten Kosten inklusive Mehrwertsteuer hervorgehen. Nur auf solch einer Grundlage sollte eine Beauftragung erfolgen – wird man dagegen gedrängt, sofort an der Haustür einen Auftrag zu erteilen, ist Skepsis angebracht.

„Es ist ratsam, sich zunächst eine Visitenkarte oder ein Faltblatt mit Angaben wie Firmenname, Firmenanschrift und ggfs. Internetadresse geben zu lassen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale.  Die Angaben könnten dann in Ruhe geprüft werden. Dabei sollte man, genau wie auch bei Werbeflyern im Briefkasten, darauf achten, ob eine feste Firmenadresse und eine Steuernummer genannt werden. Ein Hinweis auf windige Dienstleister ist, wenn nur eine Mobilnummer genannt wird – das liegt mitunter daran, dass es keinen festen Geschäftssitz gibt.

Handwerkerleistung: Immer mit Rechnung

Vor einer Beauftragung sollten Hauseigentümer immer überprüfen, ob der fragliche Betrieb wirklich existiert und tatsächlich an der genannten Adresse seinen Sitz hat. Solche Informationen können online im Handelsregister überprüft werden (www.handelsregister.de). Außerdem rät die Verbraucherzentrale, nicht in Vorkasse zu gehen: „Nie im Voraus zahlen, bevor die Leistung erbracht wurde.“ Nicht zuletzt sollten Eigentümer bei einem Handwerker immer auf einer Rechnung bestehen. 

„Diese ist wichtig bei Streitigkeiten oder Mängeln. Hierauf sollten der Name und die Anschrift des Dienstleisters, Menge und Art der Leistung und der Endpreis stehen“, erklären die Verbraucherschützer. Außerdem nicht zu verachten: Wer eine Rechnung hat und per Banküberweisung bezahlt, kann die Arbeitskosten als häusliche Dienstleistung von der Steuer absetzen. Wer auf eine Rechnung verzichtet und in bar bezahlt, nimmt sich diese Möglichkeit und gibt dadurch mehr als nötig für eine Dienstleistung aus.

Bei aufdringlichen Anbietern die Polizei rufen

Die Verbraucherschützer weisen außerdem darauf hin, dass man sich von aufdringlichen Anbietern an der Haustür nicht einschüchtern lassen sollte: „Fühlt man sich bedroht oder genötigt, sollte man die Polizei anrufen. Auch, wenn nur der Verdacht auf Betrug besteht, sollte die Polizei kontaktiert werden.“ Wer allein und verunsichert sei, solle einen Nachbarn oder eine sonstige Vertrauensperson hinzuziehen und um Unterstützung bitten.

Tipp von Haus & Grund: Welche Checks am Haus im Frühjahr und allen anderen Jahreszeiten wirklich sinnvoll sind, darüber gibt der sogenannte Haus-Begehungs-Kalender Auskunft. Diese Checkliste zur regelmäßigen Hausinspektion ist in der Geschäftsstelle erhältlich.

zurück zum News-Archiv