Düsseldorf/Städteregion Aachen. Insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro sind bis jetzt in Nordrhein-Westfalen für den Wiederaufbau nach der verheerenden Flutkatastrophe von 2021 bewilligt worden. Davon dienen rund 900 Millionen Euro der Wiederherstellung privat genutzter Wohngebäude und dem Ersatz von Hausrat. Diese Zwischenbilanz hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung jetzt gezogen – in diesem Monat jährt sich die Katastrophe zum fünften Mal.
„Bei den Privathaushalten hat der Großteil den Wiederaufbau komplett abgeschlossen, so dass für nahezu 80 Prozent der bewilligten Gebäudesanierungen bereits die abschließenden Verwendungsnachweise vorliegen“, berichtet NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). So sind von den 900 Millionen Euro bereits 785 Millionen ausgezahlt worden. Scharrenbach ergänzt: „Insgesamt wurden hierfür 29.071 Anträge gestellt, davon sind über 95 Prozent abschließend bearbeitet.“
Weitere Unterstützung für kommunale Infrastruktur
Etwas mehr bleibt noch zu tun beim Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur. Von den bisher für diesen Zweck bewilligten 3 Milliarden Euro sind bislang 1,2 Milliarden ausgezahlt worden. Insgesamt geht es um 5.900 einzelne Maßnahmen zum Wiederaufbau beispielsweise von Schulen, Kitas, Feuerwachen, Straßen, Brücken und ähnlichem. „Die übrigen Mittel der insgesamt bewilligten fast 4,7 Milliarden Euro gehen an Unternehmen, die Land- und Forstwirtschaft, die Infrastruktur der Länder, Forschungseinrichtungen und Archive“, schreibt das NRW-Bauministerium.
„Fünf Jahre nach der Hochwasserkatastrophe bleiben die Bilder, die Schicksale und der Verlust von 49 Menschen allein in Nordrhein-Westfalen unvergessen“, betont Scharrenbach anlässlich ihrer Fünfjahresbilanz zum Wiederaufbau. Die Landesregierung bleibt entsprechend aktiv: Im Landeshaushalt für 2027 sollen weitere 15 Millionen Euro bereitgestellt werden, mit denen die besonders betroffenen Kommunen ihre zusätzlichen Personalkosten im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau decken können.
Beratungsangebote werden fortgesetzt, wo sie noch nötig sind
Auch wenn die Frist zur Beantragung der Fluthilfen für Privathaushalte bereits abgelaufen ist, geht die Unterstützung des Landes für die Betroffenen weiter. Wenn zum Beispiel bereits bewilligte Mittel abgerufen, Verwendungsnachweise erstellt oder ergänzende Spenden beantragt werden müssen, benötigen die Betroffenen mitunter weiterhin Unterstützung. „Deshalb wird die sogenannte aufsuchende Hilfe in besonders betroffenen Gebieten fortgesetzt“, verspricht Scharrenbachs Ministerium.
Bedeutet: Im Rhein-Sieg-Kreis, in der Städteregion Aachen und im Kreis Euskirchen gehen die Berater noch bis zum 31. Dezember 2026 aktiv auf die Betroffenen zu und bieten Unterstützung an, kommen bei Bedarf auch nach Hause. Das landesweite Servicetelefon zum Wiederaufbau steht ebenfalls weiterhin unter der Nummer 0211 4684-4994 montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr zur Verfügung.
Im Zuge des Wiederaufbaus fördert das Land außerdem Maßnahmen für den Hochwasserschutz in den seinerzeit betroffenen Siedlungsbereichen, damit künftige Katastrophen dieser Art keine so schwerwiegenden Folgen mehr haben können. Die wiederaufgebauten Gebäude, Straßen oder Brücken sollen schließlich dem nächsten Flutereignis nicht wieder zum Opfer fallen. So bekommt beispielsweise die Stadt Bad Münstereifel ein versickerungsfähiges Pflaster im gesamten Innenstadtbereich durch eine wasserdurchlässige Drainageschicht aus Vulkangestein – gefördert durch Landesmittel.
