Städteregion Aachen. Am 1. April ist es vorbei mit der vergünstigten Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme. Ab Ostermontag ist für Gas und Fernwärme wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu entrichten. Seit Oktober 2022 galt eine wegen der Energiekrise eingeführte vorübergehende Reduzierung auf 7 Prozent. Die Umstellung bedeutet für die Verbraucher einen erheblichen Preissprung.
„Es ist empfehlenswert, zum 1. April den Zählerstand abzulesen und dem Versorger zu melden“, rät Prof. Dr. Peter Rasche, der Vorstandsvorsitzende von Haus & Grund Aachen. „So wird eine korrekte Abgrenzung möglich und es lässt sich vermeiden, dass Versorger mit Schätzwerten arbeiten und dabei eventuell einen höheren Verbrauch nach dem hohen Steuersatz abrechnen, als eigentlich gerechtfertigt.“
Ist ein Anbieterwechsel sinnvoll und möglich?
Außerdem zu beachten: „Die Steueranpassung verteuert zwar die Energie, daraus allein ergibt sich für die Verbraucher aber kein Sonderkündigungsrecht gegenüber ihrem Versorger“, erklärt Tobias Hundeshagen, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Haus & Grund Aachen. „Ein Sonderkündigungsrecht entsteht erst, wenn der Versorger die Änderung beim Steuersatz auch für eine Anpassung des Arbeitspreises nutzen sollte. Hier gilt es etwaige Post vom Versorger sorgfältig zu lesen.“
Ein Anbieterwechsel kann sich derzeit durchaus lohnen, schließlich sind die Gaspreise in letzter Zeit gesunken. Wie das Statistische Bundesamt heute (28.03.2024) mitgeteilt hat, zahlten private Verbraucher im zweiten Halbjahr 2023 im Schnitt 6,9 Prozent weniger für Gas als im ersten Halbjahr. Der Durchschnittspreis lag bei 11,41 Cent je Kilowattstunde. Ein Anbieterwechsel kann bei Gasverbrauchern also mitunter attraktiv sein. Fernwärmekunden nützt das hingegen nichts: Sie haben ja keine Alternative zum lokalen Wärmenetzbetreiber.