Luxemburg/Düsseldorf. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen gesetzliche Regelungen treffen, die Kurzzeitvermietungen von Wohnungen über Portale wie AirBnB von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen. Das sei gerechtfertigt, weil es dem allgemeinen Interesse an einer Bekämpfung von Wohnungsmangel diene. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden (Urteil vom 22.09.2020, Az. C-724/18 und C-727/18).
Die Luxemburger Richter klärten damit einen Fall aus Frankreich. Die französische Regierung hatte ein Gesetz erlassen, wonach die Kurzzeitvermietung im Großraum Paris und allen französischen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern genehmigungspflichtig ist. Zwei Eigentümer aus Paris verstießen bei der Vermietung ihrer Studios gegen das Gesetz und bekamen Geldstrafen von je 15.000 Euro aufgebrummt.
Eigentümer sollen für Kurzzeitvermietung 15.000 Euro Strafe zahlen
Außerdem wurden die Eigentümer gezwungen, ihre Immobilien wieder auf dem normalen Mietwohnungsmarkt anzubieten. Die Vermieter zogen gegen ihre Bestrafung vor Gericht. Der oberste Gerichtshof Frankreichs wandte sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof mit der Frage, ob das französische Gesetz mit europäischem Recht vereinbar sei. Diese Frage haben die Richter gestern in Luxemburg klar mit Ja beantwortet.
Sie stellten fest, die Genehmigungspflicht ziele darauf ab, einer Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum und einer Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten zu begegnen. Diese Bekämpfung der Wohnungsknappheit stelle einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar. Mit einer milderen Maßnahme als der Genehmigungspflicht sei das Ziel auch nicht zu erreichen, die Verhältnismäßigkeit somit gegeben.
Auch NRW will Genehmigungspflicht für AirBnB
Das Urteil liefert der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Rückenwind für ihre eigenen Pläne zur Begrenzung von Kurzzeitvermietungen. Die Landesregierung arbeitet derzeit am sogenannten Wohnraumstärkungsgesetz. Der Entwurf sieht vor, dass Kurzzeitvermieter eine Wohnraum-Identitätsnummer beantragen müssen, die dann in den Online-Inseraten zu nennen ist. Städte können damit kontrollieren, wie oft vermietet wird – maximal 12 Wochen pro Jahr sollen erlaubt sein. Auch ist dann leichter nachvollziehbar, ob Steuern gezahlt werden.
Dabei gibt es in Nordrhein-Westfalen schon heute in rechtlicher Hinsicht viel zu beachten, wenn man Kurzzeitvermietungen vornehmen will. Haus & Grund Rheinland Westfalen hat schon vor geraumer Zeit <link https: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles kurzzeitvermietung-im-internet-was-ist-erlaubt-was-nicht-1051 _blank external-link-new-window external link in new>ausführliche Informationen dazu zusammengestellt. Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya hat erst gestern (22. September 2020) als Studiogast in der WDR-Sendung „Aktuelle Stunde“ rund um das Thema informiert – <link https: www1.wdr.de mediathek video sendungen aktuelle-stunde video-wie-klappts--mit-airbnb-und-co--fall--airbnb-verdraengt-mieter-100.html _blank external-link-new-window external link in new>hier als Video ansehen.
Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, informiert in der WDR-Sendung „Aktuelle Stunde“ zum Thema Kurzzeitvermietung.
Wir berichten immer wieder über das Thema Kurzzeitvermietung. Einige interessante Artikel dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt:
10.09.2020
<link https: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles airbnb-vermieter-im-visier-der-steuerfahndung-1682 _blank external-link-new-window external link in new>AirBnB-Vermieter im Visier der Steuerfahndung
08.05.2019
<link https: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles unerlaubte-vermietung-eigentuemerversammlung-kann-keine-strafe-verhaengen-1373 _blank external-link-new-window external link in new>Unerlaubte Vermietung: Eigentümerversammlung kann keine Strafe verhängen
15.04.2019
<link https: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles wohnungseigentuemer-koennen-kurzzeitvermietung-nicht-verbieten-1359 _blank external-link-new-window external link in new>Wohnungseigentümer können Kurzzeitvermietung nicht verbieten
Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind daher nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann ein Rechtsberater Ihres Haus & Grund-Ortsvereins mit Ihnen als Mitglied erörtern. Die rechtsanwaltliche Beratung durch Ihren Ortsverein ist in der Regel in der Mitgliedschaft enthalten, es fallen keine anwaltlichen Gebühren an.
