Gestoppte KfW-Förderung: Bundesregierung rudert scheinbar zurück

Der Sturm der Entrüstung war groß, als die Bundesregierung vor einer Woche die KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren mit einem Federstrich stoppte. Zehntausende Bauprojekte, für die eine solche Förderung beantragt und fest eingeplant war, standen plötzlich vor dem Aus. Nun gibt es erste Berichte, dass die Regierung womöglich eine Übergangsregelung nachschieben will.

Berlin/Düsseldorf. Die Bundesregierung plant nun offenbar, den Stopp der KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen teilweise wieder rückgängig zu machen. Das berichten zumindest die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach hätten sich die Staatssekretäre der Ministerien für Wirtschaft, Bau und Finanzen auf eine Lösung geeinigt. Sie soll zumindest einem Teil der 24.000 vom Stopp betroffenen Anträge zu Gute kommen.

Dabei ist den Medienberichten zur Folge an jene Antragsteller gedacht, die eine Sanierung oder den Bau eines Hauses nach dem Standard Effizienzhaus 40 planen. Ihre Förderanträge könnten nun doch noch bewilligt werden. „Für weitere Betroffene solle es die Möglichkeit geben, erneut einen Antrag zu stellen oder einen zinsgünstigen Kredit zu erhalten“, schreibt der Spiegel. Es sei eine Übergangsregelung für Betroffene der Flutkatastrophe des Sommers 2021 angedacht.

Effizienzhaus 55: Fortsetzung mit Ausnahmeregelung für bestimmte Fälle

Außerdem sollen einige Bauherren, die ein Effizienzhaus 55 geplant haben, weitere 14 Tage Zeit bekommen, um noch einen Antrag einzureichen. Von diesem Aufschub sollen den Berichten zur Folge Bauherren profitieren können, die ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus errichten wollen. Hinzu kommen Wohnheimprojekte für Studenten und Auszubildende sowie Anträge von Unternehmen, die Sozialwohnungen errichten möchten.

Eine KfW-55-Förderung könnte auch jenen Bauherren noch zugutekommen, die sich verpflichten, zu einer Kaltmiete von maximal 10 Euro pro Quadratmeter zu vermieten und keine Staffelmiete oder Indexmiete zu vereinbaren. Für die von all diesen Regelungen nicht erfassten Bauherren will man zinsgünstige Kredite anbieten, wie es in den Medienberichten heißt. Beschlossen sind die Pläne aber nach derzeitigem Stand (1. Februar 2022) offenbar noch nicht. Wir berichten weiter.

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