Grunderwerbsteuer verschlingt in NRW im Schnitt 7,6 Monatsgehälter

Die Grunderwerbsteuer gilt seit Jahren als eine der größten Hürden, die Menschen beim Erwerb von Wohneigentum im Wege steht. Die Belastung durch die Steuer ist dabei von Land zu Land sehr unterschiedlich – nicht nur, weil die Steuersätze sich unterscheiden, sondern auch, weil das Immobilienpreisniveau und die Einkommenshöhe anders sind. Das zeigt jetzt eine interessante Kurzanalyse.

Potsdam/Düsseldorf. Wer in Nordrhein-Westfalen eine Immobilie kauft, der muss eine hohe Hürde überwinden: Allein für die Grunderwerbsteuer muss der NRW-Durchschnittsverdiener 7,6 Monatsgehälter aufbringen. Damit ist die Belastung durch die Grunderwerbsteuer in NRW im bundesweiten Vergleich ziemlich hoch. Das zeigt eine Auswertung, welche die Friedrich-Naumann-Stiftung jetzt veröffentlicht hat. Ausgangspunkt der Analyse ist die Feststellung, dass die Höhe des Steuersatzes allein noch nicht viel darüber aussagt, wie teuer die Grunderwerbsteuer die Bürger wirklich zu stehen kommt.

Vielmehr unterscheidet sich nicht nur der Steuersatz von Bundesland zu Bundesland, sondern auch das Preisniveau auf den Immobilienmärkten und das Einkommen, welches den Bürgern zur Verfügung steht. Um wirklich vergleichen zu können, wie bezahlbar die Grunderwerbsteuer in den deutschen Ländern jeweils ist, hat die Friedrich-Naumann-Stiftung daher einen Erschwinglichkeitsindikator entwickelt: „Er setzt für jedes Bundesland die Grunderwerbsteuer für ein typisches Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 140 Quadratmetern ins Verhältnis zum regionalen Median-Monatsentgelt“, schreibt die Stiftung.

„Der Indikator gibt somit für jedes Bundesland an, wie viele Monatsgehälter ein typischer Vollzeitbeschäftigter allein für die Grunderwerbsteuer aufbringen müsste.“ Die Immobilienpreisdaten stammen dabei aus dem Jahr 2026, es handelt sich um Angebotspreise aus dem Online-Portal Immobilienscout24. Die Einkommensdaten besorgte sich die Stiftung dagegen von der Bundesagentur für Arbeit, die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2023. Die Grunderwerbsteuersätze entsprechen jeweils dem aktuellen Rechtsstand.

Erschwinglichkeit der Grunderwerbsteuer je nach Land sehr unterschiedlich

Es zeigt sich: Die höchste Belastung durch die Grunderwerbsteuer trifft Käufer in Berlin, wo 9,4 Monatsgehälter für die Steuer aufzubringen sind. Es folgen Hamburg mit 8,9 und Brandenburg mit 8,0. Direkt dahinter folgen – fast gleichauf – Schleswig-Holstein (7,7) und Nordrhein-Westfalen (7,6). Auf den untersten drei Plätzen rangieren dagegen Niedersachsen (5,2), Thüringen und Sachsen-Anhalt mit jeweils 4,8 sowie Bayern, wo nur 4,7 Monatsgehälter für die Grunderwerbsteuer draufgehen.

Bayern ist auch das einzige Bundesland, das beim althergebrachten Steuersatz von 3,5 Prozent geblieben ist. Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachen liegen bei 5,0 Prozent – allerdings gibt es dort eben auch einige ländliche Räume mit sehr niedrigen Immobilienpreisen. Dagegen verlangen NRW, Schleswig-Holstein, Brandenburg und das Saarland bundesweit den höchsten Steuersatz (6,5 Prozent). Die Kombination aus dem hohen Steuersatz mit nachfragestarken und entsprechend hochpreisigen Wohnungsmärkten führt zu der niedrigen Erschwinglichkeit der Grunderwerbsteuer in NRW und Schleswig-Holstein. 

Die Auswertung zeigt: Ein in Vollzeit arbeitender Durchschnittsverdiener muss in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern für die Grunderwerbsteuer mehr Monatsgehälter aufbringen als in Bayern – obwohl die Immobilienpreise in den beiden ostdeutschen Ländern auf deutlich niedrigerem Niveau rangieren. „Gerade die Grunderwerbsteuer stellt für viele Erstkäufer eine erhebliche Eintrittsbarriere dar, da sie aus Eigenkapital finanziert werden muss“, lautet die Schlussfolgerung aus der Untersuchung. „Die Bundesländer sollten daher prüfen, wie sich diese Hürde wirksam reduzieren lässt“, mahnt die Stiftung.

Haus & Grund Rheinland Ruhr sieht Handlungsbedarf

Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Ruhr, überraschen die Ergebnisse wenig. Der Rheinischen Post sagte er zur Situation in Nordrhein-Westfalen, die Kurzanalyse belege anschaulich die gegenwärtige Situation: „Für junge Familien oder Singles ist der Erwerb von Wohneigentum nicht erschwinglich. Das gilt vor allem für den Neubau. In den letzten Jahren sind aber auch die Kaufpreise stark gestiegen. Die Einkommensentwicklung konnte diese Steigerung nicht ausgleichen.“

In Folge diese Entwicklung sieht er die Grenze des Möglichen überschritten, gerade für Berufseinsteiger oder junge Familien sei die Grunderwerbsteuer nicht mehr leistbar. „Damit zerplatzt der Traum von den eigenen vier Wänden sehr schnell“, stellte Amaya fest. „Deshalb fordern wir schon seit vielen Jahren nachdrücklich entweder die Absenkung der Grunderwerbsteuer für alle Käufer oder aber zumindest die Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb selbstgenutztem Wohneigentums.“

Download

 Eigentumshürde Grunderwerbsteuer (PDF, 559 KB)

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