Heizungsförderung vorübergehend gestoppt

Paukenschlag aus Berlin: Die Zuschüsse zur Heizungsförderung können ab sofort vorübergehend nicht mehr beantragt werden. Die Förderung wird kurzfristig umgestaltet. Dabei soll einerseits die soziale Ausgewogenheit verbessert und die einheimische Wirtschaft verstärkt unterstützt, andererseits aber auch ein Milliardenbetrag eingespart werden.

Berlin. Ab sofort (9. Juli 2026) können Eigentümer vorübergehend keine Förderung für den Heizungsaustausch mehr beantragen. Das hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erst im Laufe des gestrigen Tages mitgeteilt. Der Grund: Die Förderung wird umgestaltet und insgesamt gekürzt. Um die Anpassung der Konditionen umzusetzen, sind technische Umstellungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nötig. 

Die KfW ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für die Förderung von weiteren damit zusammenhängenden Effizienzmaßnahmen wie etwa Modernisierungen der Gebäudehülle. Die Arbeiten zur technischen Umsetzung der neuen Konditionen sollen bis zum 20. Juli dauern. Ab dem 21. Juli sollen Eigentümer dann wieder Anträge auf eine Förderung für ihren Heizungsaustausch stellen können – dann allerdings zu den neuen Konditionen.

Bund will bei Heizungsförderung Milliardenbetrag einsparen

Immerhin, es greift ein gewisser Vertrauensschutz: Haben Eigentümer bereits eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine technische Projektbeschreibung (TPB) vorliegen, ihren Antrag aber noch nicht gestellt, dann können sie während der Umstellungsphase noch die Zuschüsse nach den bisherigen Konditionen bei KfW und BAFA beantragen. „Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden“, informiert das Bundeswirtschaftsministerium. „Mit der Reform wird auch ein Beitrag zur notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte geleistet“, schreibt das Ministerium. 

Sprich: Die knappe Kassenlage des Bundes ist für die Kürzungen verantwortlich. Insgesamt sollen bis 2030 bei der Heizungsförderung 2,1 Milliarden Euro eingespart werden. Die Mittel kommen aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF). Immerhin: „Alle bislang geförderten Heizungssysteme sind weiterhin förderfähig. Die Bedingungen bei der steuerlichen Förderung bleiben unverändert“, verspricht das Ministerium. Auch soll die Grundförderung der KfW weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Zuschüsse sinken künftig jedes Halbjahr

Allerdings wird der maximale Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro gesenkt. Alle sechs Monate, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August, soll der Betrag um weitere 750 Euro gekürzt werden. Das soll offensichtlich Eigentümer zu einem möglichst zeitnahen Heizungsaustausch bewegen. Anpassungen betreffen außerdem den Einkommensbonus, der bislang 30 Prozent bei Haushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro betrug: Dieser erhält nunmehr eine sogenannte soziale Staffelung. Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro erhalten künftig einen Zuschlag von 40 Prozent, werden also bessergestellt.

Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro bleibt es bei den bekannten 30 Prozent Einkommensbonus. Mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 50.000 Euro gibt es künftig 10 Prozent Einkommensbonus. „Zudem wird der maximal mögliche Fördersatz für Einkommen unter 30.000 Euro auf 80 Prozent angehoben“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium ergänzend mit. Bislang liegt die maximal mögliche Förderung Prozent für alle Haushalte bei 70.  Bei mindestens einem Kind wird das Haushaltseinkommen künftig außerdem um 10.000 Euro kleiner gerechnet. Einen solchen Familienbonus kannte die Heizungsförderung bislang nicht.

Neuer Wertschöpfungsbonus, Effizienzbonus gestrichen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll künftig außerdem die einheimische Wirtschaft besonders unterstützen: „Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Union (EU und assoziierte Märkte) haben, erhalten ab dem 1. Quartal 2027 einen sog. Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Ziel sei es, Wertschöpfung, Beschäftigung und technologische Souveränität in Deutschland und Europa zu sichern und zu stärken. Gleichzeitig entfällt der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, aber auch der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen. Dies wird damit begründet, dass diese Technologien mittlerweile Standards am Markt seien.

Die Anpassung der Förderkonditionen erfolgt im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Heizungsgesetzgebung durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Bislang hatte der Bund stets betont, die Förderung, welche die Heizungsgesetzgebung flankiert, sei bis 2029 gesichert. Die Tatsache, dass jetzt dennoch Kürzungen in Milliardenhöhe umgesetzt werden, dürfte vor diesem Hintergrund nicht dazu führen, das Vertrauen der Eigentümer in die Förderung zu stärken. Unterdessen ist das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch immer nicht verabschiedet. So ist zumindest vorläufig einer weiteren Verunsicherung der Hauseigentümer der Boden bereitet.

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