Heizungsgesetz: Bundesverfassungsgericht verhindert Abstimmung im Bundestag

Das umstrittene Heizungsgesetz wird nicht mehr vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet – diesen Plan der Ampel-Koalition hat das Bundesverfassungsgericht gestoppt. Ein CDU-Abgeordneter hatte die Verfassungshüter eingeschaltet, weil er sich durch das Eilverfahren in seinen Mitwirkungsrechten eingeschränkt sah. Wie geht es jetzt mit dem Gesetzgebungsverfahren weiter?

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern Abend (5. Juli 2023) angeordnet, dass der Bundestag nicht wie geplant am Freitag über das umstrittene neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) abstimmen darf. Mit ihrer einstweiligen Anordnung stoppten die Richter das Gesetzgebungsverfahren, bis sie im Hauptsacheverfahren über den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann entschieden haben. Der Parlamentarier sieht durch den Versuch der Ampel-Koalition, das sogenannte Heizungsgesetz im Eilverfahren durch den Bundestag zu bringen (wir berichteten), seine Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung eingeschränkt.

Heilmann verlangt, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag dürfe erst stattfinden, wenn alle Abgeordneten mindestens 14 Tage vorher die wesentlichen Textpassagen des Gesetzesentwurfes vorliegen gehabt haben. Sein Antrag sei weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Unter den gegebenen Umständen könnte dem Abgeordneten unwiederbringlich die Möglichkeit genommen werden, seine von der Verfassung garantierten Mitwirkungsrechte bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Gesetz auszuüben.

Die Gewährleistung des Mitwirkungsrechts der Abgeordneten stuften die Richter in diesem Fall mehrheitlich als wichtiger ein, als die Verfahrensautonomie des Bundestages. Daher erließ das Bundesverfassungsgericht mit 5:2 Richterstimmen die einstweilige Anordnung. Das Gesetz kann daher nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden, die nach der Plenarsitzung des Bundestags am Freitag (7. Juli) beginnt. Damit ist die Ampel-Koalition mit ihrem viel kritisierten Ziel, das Gesetz noch schnell durchzuwinken, gescheitert – aber das muss nicht heißen, dass jetzt bis September nichts passiert.

Sondersitzung in der Sommerpause möglich

Die Verfassungsrichter schreiben dazu in ihrer Presseerklärung: „In der vorliegenden Konstellation ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes zu einem sein Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2024 nicht berührenden Zeitpunkt ohne Weiteres möglich bliebe.“ Schließlich könnte der Bundestag die Abgeordneten auch für eine Sondersitzung während der Sommerpause aus dem Urlaub zurückbeordern, sofern das Bundesverfassungsgericht entsprechend zeitnah über den Fall abschließend entschieden und die einstweilige Anordnung aufgehoben haben sollte.

Auch das Argument der Gegenseite, dass der Bundesrat sich dann erst im September mit dem Gesetz beschäftigen könnte, entkräftete Karlsruhe: Die Richter wiesen darauf hin, dass der Bundesratspräsident dazu verpflichtet ist, die Länderkammer zu einer Sitzung einzuberufen, wenn die Bundesregierung das von ihm verlangt. Ob die Ampel-Koalition wirklich so weit gehen will? Darüber beraten die Koalitionäre jetzt. Aus Oppositionskreisen kommen bereits Rufe danach, das geplante Gesetz fallen zu lassen und noch einmal ganz in Ruhe von vorne zu beginnen.

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