Heizungsgesetz: Energiewende für private Vermieter wird beendet

Erste Details zum neuen Entwurf für das Heizungsgesetz sickern durch. So sollen Vermieter bei Heizungsmodernisierung eine Modernisierungsmieterhöhung von 10 statt 8 Prozent verlangen dürfen, wenn sie auch auf staatliche Förderung zurückgreifen. Um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter darf die Miete aber nicht steigen. Das ist nicht tragbar, stellt Haus & Grund fest.

Berlin. „Das neue Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf den meisten Kosten sitzen bleiben.“ So kommentierte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, die bekannt gewordenen Pläne der Ampel-Koalition. Mit einer Modernisierungsumlage von maximal 50 Cent könne kein privater Kleinvermieter ein Heizungssystem auf klimaneutral umstellen.

Das würde den erhöhten Wohnwert, der sich bei den Mietern auch in niedrigeren Heizkosten niederschlagen soll, nicht ansatzweise angemessen widerspiegeln. Als unzureichend wertete der Verbandschef den Ansatz, technische Wahlfreiheit zu gewähren, ohne eine beschleunigte Planung der Städte und Gemeinden festzuschreiben. „Wer eine neue Heizung einbaut, kann dies bis 2045 nicht ein zweites Mal und muss daher heute wissen, welche Energie er erhält!“

Die gesetzliche Technologieoffenheit sei ohne dieses Wissen in der Praxis wertlos. Als kleinen Lichtblick bezeichnete er die geplante Förderung. Warnecke wiederholte seine Kritik an der in jedem Detail regulierten Energiewende und sagte, ein europäischer CO2-Emissionshandel, ein weitgehender Verzicht auf Ordnungsrecht sowie die Rückgabe der CO2-Einnahmen über ein Pro-Kopf-Klimageld wäre nach wie vor die bessere Lösung für die jetzige und für kommende Generationen.

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