Aachen. In der Regel müssen die Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass das Herbstlaub auf den angrenzenden Gehwegen beseitigt wird. Die meisten Kommunen haben ihnen die Verkehrssicherungspflicht übertragen. „Dabei sollten sie auf Laubsammler oder Laubbläser verzichten. Die Geräte können Kleintiere töten und verursachen großen Lärm“, rät Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender des Aachener Haus & Grund. Ihr Einsatz ist ohnehin stark beschränkt: „Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundes erlaubt den Betrieb von Laubbläsern und -sammlern nur von 9 bis 13 sowie von 15 bis 17 Uhr“, erklärt Rasche.
Verkehrsteilnehmer müssen im Herbst mit Gefahren durch Laub rechnen. „Kann der Eigentümer nachweisen, dass regelmäßig gründlich gefegt wurde, haftet er bei Schäden nicht. Passanten können laubfreie Gehwege nur zwischen 7 und 20 Uhr erwarten“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Hundeshagen, Geschäftsführer des Aachener Haus & Grund. Eigentümer können das Laubfegen auch delegieren – etwa an einen Dienstleister oder an die Mieter. Eine vertragliche Vereinbarung ist nötig, damit die Haftung geklärt ist. „Der Vermieter hat die Pflicht zur Überwachung, Mieter müssen aber nicht täglich nachkehren“, bemerkt Rechtsanwalt Hundeshagen. In Häusern mit Eigentumswohnungen sind alle Wohnungseigentümer gemeinsam für das Laubfegen verantwortlich.
Wer einen Dienstleister beauftragt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Und wohin mit all den bunten Blättern? „Auf keinen Fall sollte man das Herbstlaub verbrennen. Es qualmt stark und das Feuer kann sich sehr schnell ausbreiten“, warnt Rasche. Das Laub im Wald abzuladen ist verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Rasches Rat: „Man kann das Laub an windgeschützten Stellen im Garten als Frostschutz für Pflanzen verwenden oder es kompostieren. Nur auf dem Rasen sollte es nicht liegen bleiben, der bekommt sonst unschöne Flecken.“ In machen Kommunen kann man das Laub auch zum Wertstoffhof bringen. Andere Gemeinden geben Sammeltermine bekannt, an denen die Müllabfuhr das Laub abholt.
