Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen treibt den Kampf gegen Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit weiter voran: Die dafür bestehende Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ ist jetzt um ein Umsetzungskonzept für den sogenannten Housing-First-Ansatz ergänzt worden. Das hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gestern (20. Januar 2026) mitgeteilt. Mit dem Konzept von Housing First soll besonders jenen obdachlosen Menschen geholfen werden, die sich in besonders komplizierten Problemlagen wiederfinden – dabei spielen zum Beispiel psychische Probleme und Suchterkrankungen häufig eine Rolle.
„Housing First“ – zu Deutsch: „Wohnen zuerst“ – zielt darauf ab, den Betroffenen im ersten Schritt ohne Vorbedingungen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Eine Unterstützung durch Sozialarbeit findet dann freiwillig und bedarfsorientiert parallel zum Wohnen statt. Auch die Teilnahme an einer Therapie oder die Abstinenz von Suchtmitteln werden bei diesem Ansatz weder für die Unterbringung noch für den Verbleib im zur Verfügung gestellten Wohnraum zur Bedingung gemacht. Vielmehr sollen durch die Stabilisierung der Wohnsituation Risiken und Schäden etwa im Umgang mit Suchterkrankungen minimiert werden.
Obdachlose ohne Vorbedingungen in Wohnraum bringen
Der Ansatz hat sich nicht nur im Ausland bereits bewährt: „In Nordrhein-Westfalen liegen bereits vielfältige Erfahrungen mit Housing First vor, welche die Machbarkeit und Wirkung des Ansatzes belegen“, bilanziert das zuständige Ministerium die bisherigen, versuchsweisen Aktivitäten auf diesem Gebiet. Marco Schmitz, Stiftungsratsvorsitzender der SozialstiftungNRW betont hierzu: „Erfahrungen und Studien zeigen, dass Housing First die gesundheitliche und soziale Stabilisierung deutlich verbessert und Betroffenen neue Perspektiven eröffnet.“
Die SozialstiftungNRW finanziert soziale Projekte der gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege im Land – aus den Erlösen der Spielbanken und Lotterien in NRW. So unterstützt die Stiftung auch die Wohnungslosenhilfe. Trotz der Erfolge vieler Angebote lebten in Nordrhein-Westfalen immer noch zu viele Menschen ohne Dach über dem Kopf, stellt NRW-Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) fest. Viele von ihnen litten unter zusätzlichen Belastungen wie psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen.
Housing First: Umsetzungskonzept gibt Orientierung
„Housing First setzt da an, wo andere Angebote bisher an ihre Grenzen stoßen: mit unmittelbarem Zugang zu eigenem Wohnraum und einer fachübergreifenden, bedarfsorientierten Begleitung“, betont Laumann. Sein Ministerium hat mit dem jetzt veröffentlichten Umsetzungskonzept den Weg für den Ausbau von Housing-First-Projekten in NRW geebnet: Das Konzept führt zentrale Grundprinzipien, konzeptionelle Bausteine sowie Finanzierungsoptionen zusammen.
„Es soll Trägern der Wohnungslosenhilfe eine Orientierung bei der Umsetzung von Housing-First-Angeboten vor Ort bieten“, beschreibt das Ministerium das Ziel des Dokuments. Entstanden ist es durch einen vom Ministerium organisierten Fachaustausch der Landesregierung mit Kommunen, Landschaftsverbänden, Wohlfahrtsverbänden, der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen, den Trägern erfolgreicher Housing-First-Projekte, des Bundesverbands Housing First, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe sowie der Wohnungswirtschaft.
Wohnraumakquise als zentrale Herausforderung
Ohne die Letztere geht es bei Housing First kaum: „Elementarer Bestandteil des Housing-First-Ansatzes ist eine erfolgreiche Akquise von Wohnraum, der durch die Teilnehmenden des Housing-First-Angebotes langfristig bezogen werden kann“, stellt das Umsetzungskonzept fest. Es listet außerdem die Möglichkeiten auf, welche die Träger von Housing-First-Angeboten nutzen können, um Wohnraum zu beschaffen. Neben Neubau, Umbau und Sanierung – zum Beispiel auch von sogenannten Schrottimmobilien – kommen auch der Kauf von Belegungsrechten im Bestand, sowie der Kauf oder die Anmietung von Wohnungen in Frage.
Auch Prämienzahlungen für die Vermietung von leerstehendem Wohnraum oder Kooperationsverträge mit Wohnungsunternehmen, -genossenschaften oder Privateigentümern gehören zum Instrumentarium. Sofern auf die Anmietung zurückgegriffen wird, sollte sie ergänzt werden durch die Bereitstellung eines Schadensausfallfonds zur Absicherung der Vermieter. Das Housing-First-Förderangebot des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) bietet beispielsweise bis zu sechs Monatskaltmieten je Wohnung, um Wohnungsschäden und Instandhaltung abzudecken; dabei sind Kautionen sowie Leistungen der Jobcenter/Sozialämter vorrangig zu berücksichtigen.
