Berlin. Frostschäden an Wasserleitungen verursachen in Deutschland jährlich Kosten in Höhe von rund 140 Millionen Euro. Das ist zumindest die Summe der versicherten frostbedingten Leitungswasserschäden, insgesamt rund 25.000 solcher Schadensfälle gibt es pro Jahr. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt mitgeteilt. Angesichts der winterlichen Witterung mahnt der Verband Hauseigentümer und Mieter zur Vorsicht, denn Frostschäden lassen sich oft mit wenigen Handgriffen vermeiden.
Das Hauptproblem besteht darin, dass stehendes Wasser in Leitungen gefrieren kann, wenn die Temperaturen über mehrere Tage unter den Gefrierpunkt fallen. Da sich Wasser beim Gefrieren ausdehnt, kann es die Leitungen sprengen. Wenn es wieder wärmer wird, schmilzt das Wasser und kann aus den geplatzten Leitungen auslaufen – teure Wasserschäden sind die Folge. Besonders gefährdet für solche Frostschäden sind naturgemäß außenliegende Wasserhähne und ihre Zuleitungen.
Allerdings können auch weitere Leitungen gefährdet sein, speziell in wenig bis gar nicht beheizten Bereichen wie Garagen oder Gartenhäusern, aber auch Keller und Gästezimmer oder Abstellräume kommen in Betracht. Um Frostschäden zu vermeiden, sollte man vier vorbeugende Maßnahmen treffen. Erstens: Wasserleitungen, die durch Außenwände, den Garten oder unbeheizte Räume verlaufen, sollten über einen eigenen Absperrhahn verfügen und im Winter abgesperrt und vollständig entleert werden.
Außenliegende Leitungen besonders gefährdet
Sofern Wasserleitungen freiliegend installiert sind, kann man sie mit entsprechendem Isoliermaterial aus dem Baumarkt dämmen. Das kann einen wirkungsvollen Frostschutz darstellen – allerdings nur, wenn das Wasser in den Leitungen auch zirkuliert. Bei stehendem Wasser ist auch eine gute Wärmedämmung kein ausreichender Schutz vor Frostschäden. Ergänzend kann es sinnvoll sein, die Gebäudehülle besser abzudichten, so dass Türen, Fenster oder Kellerschächte nicht mehr so viel kalte Luft zu den Leitungen durchlassen.
Für den Fall, dass es trotzdem zu einem Leitungsschaden kommt, sollten alle Hausbewohner vorbereitet sein und wissen, wo sich der Haupthahn befindet. Denn je schneller im Ernstfall das Wasser abgestellt wird, desto stärker lässt sich das Ausmaß des Wasserschadens begrenzen. Neben diesen vorbereitenden Maßnahmen sollte man auch beim Einsetzen von Frostperioden noch einige weitere Vorkehrungen treffen. Besonders wichtig: Selten genutzte, beheizbare Räume sollten bei kalter Witterung auch beheizt werden.
Dabei ist wichtig zu beachten: Die mit dem Stern markierte Frostschutzstellung am Heizkörperthermostat genügt nur, um den Heizkörper selbst vor dem Einfrieren zu bewahren. Sie bietet daher keinen ausreichenden Schutz für weiter entfernt gelegene Leitungen. Die Thermostate sollten deshalb auf einer mittleren Stufe eingestellt sein. Damit lassen sich nicht nur Frostschäden an den Leitungen vermeiden, sondern auch Schäden durch Schimmelbefall, der entstehen kann, wenn Feuchtigkeit auf zu kalte Wände trifft.
Frostschaden an Wasserleitung: Was ist zu tun?
Dieses Wissen sollte wiederum mit allen Hausbewohnern geteilt werden. Wenn Gebäude leer stehen, sollte eine regelmäßige Kontrolle sichergestellt sein. Sofern der Eigentümer das nicht selbst erledigen kann, sollten möglichst Nachbarn oder eine Hausverwaltung damit beauftragt werden, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen. Die Heizungsanlage sollte auch beim leerstehenden Gebäude oder einer längeren Abwesenheit nicht abgeschaltet und die Heizkörper nicht abgedreht werden.
Außerdem wichtig: In unbeheizten Nebenräumen oder Kellern sollten im Winter keine Fenster offenstehen. Durch sie würde unnötig Kaltluft eindringen und Frostschäden begünstigen. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch mal eine Leitung eingefroren sein, muss ein Fachmann ran: Auf keinen Fall sollte man versuchen, die eingefrorene Leitung mit offener Flamme, etwa von einem Gasbrenner, oder mit einer Heißluftpistole selbst aufzutauen. Solche Versuche sind lebensgefährlich und bergen eine hohe Brandgefahr.
Wichtig dagegen bei geplatzter Leitung: Sofort das Wasser und ggf. auch den Strom abstellen. Dann die Schäden fotografieren und schnellstmöglich der Versicherung melden. Denn: In der Regel kommt die Wohngebäudeversicherung für Gebäudeschäden durch geplatzte Wasserleitungen auf. Wenn aus einer fest installierten Leitung Wasser austritt und die Einrichtung der Wohnung beschädigt, springt die Hausratversicherung ein – sofern die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
